Inhalt:
Naturschutzgebiet Koellnischer Wald - FFH (BOT-005)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Koellnischer Wald - FFH |
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Kennung: |
BOT-005 |
Ort: | Bottrop |
Kreis: | Bottrop |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 187,45 ha |
Offizielle Fläche: | 187,40 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 -3 BNatSchG erforderlich
- zur Erhaltung und Förderung der seltenen Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere in Altholzbeständen und Bachbereichen, von z. T. gefährdeten landschaftsraumtypischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder auszeichnet, insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Waldmeister-Buchenwald, - Perlgras-Buchenwald, - bachbegleitender Erlen-Eschenwald, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung nicht standortgerechter Kiefern- und Pappelwaldbestände, - zur Erhaltung von Altholzbeständen und Bachbereichen aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit von Teilen des Waldbestandes und des Bachbereiches, - zur Erhaltung und Optimierung der nach §30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um die folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4407-302 "Köllnischer Wald" ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: a) für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend: - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) b) das Gebiet hat im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für folgende Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie: - Waldmeister-Buchenwald (9130) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) - Erlen-Eschen und Weichholzauenwälder (91E0) - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind: Schwarzspecht |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4407-0130 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Köllnischer Wald |
Link zur Karte: | BK-4407-0130 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet umfasst den nördlich der B 223 gelegenen Teil des Köllnischen Waldes bei Bottrop. Das Gelände ist schwach wellig und wird von einem Nordost nach Südwest verlaufenden Kreidemergelzug geprägt. Im westlichen Gebietsteil lagern altpleistozäne Sande der Hauptterrasse. Auf den reicheren Kreidemergeln stocken großflächig Ausbildungen des Waldmeister-Buchenwaldes, der hier einen seiner nordwestlichen Vorposten seines Verbreitungsgebietes besitzt. Das Gebiet wird von dem sommertrockenen, naturnah mäandrierenden Spechtsbach und kleinere, tlw. ebenfalls naturnah ausgebildeten Nebengewässern durchzogen, die abschnittsweise von Erlen-Eschenwald oder feuchtem Eichen-Hainbuchenwald begleitet werden. Im Norden grenzt örtlich ein Erlen-Auenwald an den Spechtsbach an, der in brennnesselreiche Erlenbestände sowie Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald übergeht. Im Umfeld des Baches stocken örtlich weitere typisch ausgebildete Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder zumeist feuchter Standorte. In der dichten Krautschicht wachsen je nach Standort größere Bestände von Bingelkraut, Perlgras und Flattergras, auf feuchteren Standorten stellenweise auch Brennnessel und Echtes Springkraut. In den Randzonen, auf Standorten mit pleistozänen Sanden, geht der Waldmeister-Buchenwald in Ausbildungen des Drahtschmielen-Buchenwaldes bodensaurer Standorte über. Örtlich überstaute oder stärker pseudovergleyte Böden sind durch rasenschmielenreiche Bestände gekennzeichnet. Eingestreut finden sich erlen- und birkenreiche (Feucht-)Wälder, zum Teil mit Hybridpappel-Überhältern und dichtem Unterwuchs aus Brombeere oder Adlerfarn. Auf den ärmsten, sandigen Standorten sind bodensaure Eichen- bzw. Éichen-Birkenwälder ausgebildet. Stellenweise treten großflächige Laubholz-Verjüngungsflächen (Buchen-Voranbau) auf. Die vielfältigen Eichen- und Buchenwälder des Köllnischen Waldes, einem alten Herrschaftswald sind vielfach weit über 150 Jahre alt. Totholz und Höhlenbäume tragen zur strukturellen Bereicherung des Waldes bei. Die Stechpalme bildet örtlich einen dichten Unterwuchs. Im mittleren Teil des Waldes sind einige Bombentrichter mit ständiger Wasserführung vorhanden. Das Gebiet weist ein dichtes Wegenetz und zahlreiche Trampelpfade auf und wird von vielen Erholungssuchenden frequentiert. Am Nordrand liegt das Landschaftsbauwerk "Schöttelheide" (Abraumhalde). Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch seine Großflächigkeit und seine naturnahen Waldbestände aus. Des Weiteren ist das naturnahe Spechtsbachsystem besonders erwähnenswert. Der Wald sollte weiterhin naturnah und mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz bewirtschaftet werden. Nicht standortheimische Gehölzbestände (Kiefer, Pappel, Berg-Ahorn) sollten langfristig in Wälder bodenständiger Laubhölzer umgewandelt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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