Inhalt:
Naturschutzgebiet Torfvenn, Rehrbach <BOT> (BOT-006)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Torfvenn, Rehrbach <BOT> |
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Kennung: |
BOT-006 |
Ort: | Bottrop |
Kreis: | Bottrop |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 97,63 ha |
Offizielle Fläche: | 97,90 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1991 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Gänsen und von seltenen, zum Teil gefährdeten Pflanzengesellschaften des feuchten Grünlandes, - zur Erhaltung, Entwicklung und Förderung der bachbegleitenden Erlen- und Birken-Bruchwälder, - zur Erhaltung und Entwicklung offener Sandböden als Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume auentypischer Pflanzen- und Tiergemeinschaften, - zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung bachbegleitenden Hochstaudenfluren, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung einer reich strukturierten, bäuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch einen hohen Anteil von Grünland, Ufergehölzen, Hochstaudenfluren feuchter Standorte der Ufer und Gräben, Baumreihen und Hecken sowie zahlreichen weiteren Gehölzstrukturen auszeichnet, - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden landschaftsästhetischen Schönheit der Feuchtwiesen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4307-0029 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Torfvenn, Rehrbach <BOT> |
Link zur Karte: | BK-4307-0029 |
Objektbeschreibung: | Grünland-Naturschutzgebiet Torfvenn, Rehrbach am Nordwestrand der Stadt Bottrop. Das NSG umfasst die grünlandgeprägten Talsohlen- und Hangbereiche des Schwarzen Baches nördlich des Flugplatzes Schwarze Heide. Den Schwarzen Bach am Westrand des Gebietes begleitet im Süd- und im Nordteil ein Erlen-Auenwald (§62 LG und FFH-Lebensraum). Im Oberlauf ist der Bach kaum eingetieft und bildet schon eine breiten durchnässten Auenbereich, der von Erlen und z. T. auch Pappeln begleitet wird. Am Hang befindet sich hier ein fast undurchdringlicher Kiefern-Mischwald, in dem in der Krautschicht Adlerfarn und Brombeere dominieren. Nach einem kurzen begradigten Stück weist der Bach im Nordteil zahlreiche Mäander auf und erreicht hier eine Breite von ca. 0,5 m und seine Tiefe beträgt 10-20 cm. Die Uferkanten sind hier etwa 0,5 m hoch. Die Gewässersohle ist sandig, die Fliessgeschwindigkeit mittel bis rasch. In den tiefgelegenen flachen Hangbereichen im Nordwesten befindet sich in Bachnähe Feuchtgrünland. Eine brachgefallene, binsenreiche Feuchtwiese und eine noch bewirtschaftete Feuchtwiese mit Flutrasen sind als Geschützte Biotope gemäß §62 LG anzusprechen. Das Schutzgebiet wird durchzogen von einem Feldweg, der von einer alten Eichenreihe begleitet wird, in der noch Reste der ehemaligen Hecken vorhanden sind. Im Westen geht die Baumreihe in Grauweidengebüschreihen über. Der Großteil des Schutzgebietes an den Oberhängen ist von recht intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt: Im Norden recht intensiv beweidete Weidelgras-Weißklee-Weiden mit nur kleinflächig ausgeprägten Feuchtbereichen. Im Osten und Westen befinden sich recht artenarme, gedüngte Fettweiden. Auch hier nur noch Reste feuchterer Ausprägungen. Die gesamte Grünlandfläche ist durch Baumreihen (überwiegend Eichen) an den Parzellengrenzen gut strukturiert. Vereinzelt kommen alte, teils abgängige Kopfweiden vor. Am südlichen Oberhang stockt eine lichte Baumgruppe aus alten Eichen. Im Westen befindet sich auch ein 7 ha großer Maisacker im Schutzgebiet. Das Gebiet zeichnet sich aus durch die weiten durch Gehölze strukturierten Weide- und Wiesenflächen von hohem landschaftsästhetischem Wert. Zusätzlich qualifiziert es die Feuchtgrünland-Restflächen und der naturnahe Erlen-Auenwald am Schwarzen Bach. Die Grünlandbereiche sind Teil des landesplanerisch gesicherten Gebietes für den Schutz der Natur "Gartroper Mühlenbach und Torfvenn". Als Enwicklungsziel ist die extensive Nutzung, vorwiegend extensive Beweidung, der Grünlandflächen zu nennen. Die Feuchtgrünlandbrache im Nordenwestzipfel sollte wieder in Nutzung genommen werden. |
Kennung: |
BK-4307-0035 |
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Objektbezeichnung: |
Quellbereich des Schwarzen Baches und Renaturierungsflächen südlich des Naturschutzgebietes Torfvenn-Rehrbach |
Link zur Karte: | BK-4307-0035 |
Objektbeschreibung: | Strukturreicher Komplex aus offenen Sandrasen, renaturiertem Grünland, Hochstaudenfluren und zahlreichen angelegten Weihern sowie teilweise naturnahen Waldflächen mit naturnahem Bach und einem Birken-Bruchwald. Im Nordosten, angrenzend an das Naturschutzgebiet Torfvenn-Rehrbach befindet sich eine Fettwiese und angrenzend ein Eichen-bzw. Kiefernmischwald, der südlich, im Bereich des Quellumfeldes des Schwarzen Baches, in einen feuchten Eichen-Birkenwald übergeht. Den Quellbereich des Schwarzen Baches bildet ein kleiner Moorbirken-Bruchwald mit Torfmoosvegetation. Dieser ist beeinträchtigt durch einen von Wällen umgebenen Graben, durch die eine Rohrleitung Wasser aus der oberhalb liegenden ehemaligen Sandabgrabungsfläche leitet. Oberhalb am Waldrand eine Erlen-Aufforstung und eingezäunte feuchte Hochstaudenfluren. Darin auch ein nach §62 geschützter quelliger Binsensumpf unterhalb eines naturnahen, artenreichen Weihers mit Röhrichtgürtel. Südlich und nördlich davon in den Hochstaudenfluren zwei weitere naturnahe angelegte Weiher. Auf dem Plateau eine große Wiesenfläche mit einem Tümpel und einem weiteren Weiher. Im Norden des Plateaus, auf einem abgezäunten Privatgrundstück, zwei weitere naturnahe Kleingewässer mit einer oberhalb liegenden kleinen Quellflur. Im Südosten, zu einer noch bestehenden Sandabgrabung hin, eine abgezäunte trockene Hochstaudenflur, die am Südrand in offene Sandflächen übergeht. Diese offenen Sandflächen waren 2007 Bruthabitat des in NRW vom Aussterben bedrohten Steinschmätzers (Schr. Mitt. M. Busse). Das Gebiet zeichnet sich aus durch die insgesamt 8 naturnahen nährstoffarmen Stillgewässer auf kleinem Raum und die z. T. quelligen Staudenfluren und dem Bruchwald. Vor allem die im Südosten erst vor kurzem renaturierten trockenen Rohbodenstandorte sind äußerst wertvolle Bruthabitate für seltene Vogelarten, die möglichst dauerhaft in diesem Zustand erhalten werden sollten. Zudem liegt es in einem - abgesehen vom Flugplatz Schwarze Heide - verkehrsarmen Raum im Norden der Kirchheller Heide mit nur wenig Publikumsverkehr wegen der Absperrung der südöstlichen Abgrabungsbereiche. Insgesamt hat das Gebiet durch die 8 Kleingewässer wichtige Trittsteinbiotop-Funktion. Es ist weiterhin Vernetzung-Biotop gemeinsam mit den östlich gelegenen Sandheiden, die durch ein gemeinsames Beweidungskonzept erhalten und ggf. erweitert werden sollten. Entwicklungsziel für die offenen Sandflächen im Süden ist die Entwicklung offener Sandmagerrasen. Diese Bereiche sollten in ein großflächiges Beweidungskonzept (Schafherde) einbezogen werden, gemeinsam mit den östlich angrenzenden Sandheideflächen, die bis zum FFH-Gebiet Postwegmoore reichen. Die angrenzenden renaturierten, heute gemähten Grünlandflächen könnten ebenfalls in die Beweidung einbezogen werden. Der Birken-Bruchwald sollte vor einer weiteren Austrocknung geschützt werden durch das Schließen des benachbarten Grabens und ggf. Wiedervernässung. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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