Inhalt:
Naturschutzgebiet Waldsiepen Hevener Strasse - Im Lottental (BO-006)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Waldsiepen Hevener Strasse - Im Lottental |
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Kennung: |
BO-006 |
Ort: | Bochum |
Kreis: | Bochum |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 7,90 ha |
Offizielle Fläche: | 7,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1990 |
Inkraft: | 1998 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,c LG - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten be- stimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
2000024 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Waldsiepen Hevener Strasse - Im Lottental |
Link zur Karte: | 2000024 |
Objektbeschreibung: | Der durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Laubwälder geprägten Raum zwischen der Ruhr-Universität und Bochum-Schrick weist mit dem NSG "Waldsiepen Hevener Strasse - Im Lottental" einen Biotopkomplex mit zwei von SW nach NO verlaufenden, recht steil eingetieften, bewaldeten Siepen auf, der dazwischenliegende Bergrücken wird von Grünlandflächen, im Norden von jüngeren Laubholzmischbeständen eingenommen. Die zum Lottenbach fließenden Bäche sind 0,5 bis 1 m breit, naturnah entwickelt und weisen stellenweise Quellfluren mit Milzkrautbeständen auf. Die Bachläufe entspringen in flächigen Austritten (ohne Quellfluren), ihre Sohle ist lehmig-grusig, sie sind schwach wasserführend. Im Oberlauf fließen sie in schmalen Kerbtälchen, die sich im Unterlauf zu schmalen Talauen aufweiten. Die steilen bis sehr steilen Talhänge sind bewaldet. Eichenmischwälder und - kleinflächiger - altholzreicher Buchenwald herrschen vor, z.T. mit dichten Ilex-Beständen. Der Wald befindet sich überwiegend im mittleren bis starken Baumholzalter, stellenweise mit viel Totholz. Im Norden befindet sich zwischen den Siepen ein junger, gepflanzter Eichen-Winterlinden-Mischbestand. Ergänzt wird das Biotop durch als Mähwiese bzw. Weide genutzte Bereiche zwischen den Tälchen, die durch durchgewachsene Hecken und Böschungsgehölz gegliedert werden. Im Westen des südlichen Siepens findet sich außerdem eine kleine brachgefallene Grünlandfläche. Wertbestimmend für das Gebiet sind die alten Laubwälder nährstoffarmer, bodensaurer Standorte mit gut erhaltenem alten Baumbestand und die Quellbäche mit Sickerquellen. Das Gebiet ist überwiegend nicht erschlossen (nur ein wenig frequentierter Fußweg querend) und stellt daher einen Rückzugsraum für störungsempfindliche Tierarten dar. Im Gebiet kommen folgende Biotoptypen nach Paragraph 42 Landesnaturschutzgesetz vor: naturnahes Fließgewässer (FM0). Das Gebiet ist mit seinem bodenständig bestockten, naturnahen Laubwald, den naturnahen Bachläufen und alten Böschungsgehölzen zusammen mit den nahe gelegenen Waldgebieten "Voßkuhlenbusch" und "Kalwes" für den Biotopverbund von herausragender Bedeutung. Die Quellen und Quellbäche sind zu sichern und gegen störende Einflüsse abzuschirmen. Dazu gehören auch Einflüsse aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in ihrem Einzugsgebiet. Eine Gewässerunterhaltung der im Wald liegenden Gewässer ist nicht erforderlich und zu unterlassen, mit Ausnahme des Unterhalts des Rohreinlaufs der verrohrten überbauten Bachstrecke im östlichen Siepen. Die Wälder sind schonend mit möglichst langer Umtriebszeit zu bewirtschaften, eine vertragliche Vereinbarung mit den privaten Waldeigentümern über Erhalt von Alt- und Totholz ist dafür anzustreben. Eine Extensivierung der derzeit sehr intensiven Grünlandbewirtschaftung ist ebenfalls über vertragliche Vereinbarungen anzustreben. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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