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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Wacholderhain (COE-002)

Objektbezeichnung:

NSG Wacholderhain

Kennung:

COE-002

Ort: Luedinghausen
Kreis: Coesfeld
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 2,17 ha
Offizielle Fläche: 2,10 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1939
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt

- Zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten gefaehrdeter
wild wachsender Pflanzenarten,
- Zur Erhaltung von geomorphologisch bedeutsamen Binnenduenen,
- Wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden
Schoenheit des Gebietes,
- Als Bestandteil einer landes- und europaweit bedeutsamen Biotopverbundachse der
Moore und Feuchtwiesen im suedlichen Muensterland mit ausgedehnten Heide- und
Trockenrasenflaechen, die als bedeutende Trittsteine fuer extrem anspruchsvolle Tier-
und Pflanzenarten der extensiv genutzten Offenlandbereiche dienen,
- Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere
um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I
der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraph 48d Abs. 4
LG NRW:

- Wacholderbestaende mit Kalkheiden und Kalkrasen (5130).

Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer folgende im Schutzgebiet
vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile
des Gebietes i. S. des Pargraph 48d Abs. 4 LG NRW:

Weitere Vogelarten nach Artikel 4(2) der Richtlinie 79/403/EWG:

- Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius),
- Heidelerche (Lullula arborea),

angrenzend an dieses Naturschutzgebiet finden sich im FFH Gebiet (DE-4209-304) zusaetzlich
Lebensraeume fuer folgende Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie:

- Wiesenpieper (Anthus pratensis),
- Raubwürger (Lanius excubitor),
- Wasserralle (Rallus aquaticus),
- Schwarzkehlchen (Saxicola torquata),
- Wespenbussard (Pernis apivorus),
- Kornweihe (Circus cyaneus),
- Neuntöter (Lanius collurio),
- Pirol (Oriolus oriolus).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
Tierarten:
Schutzziele:
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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