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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Rieselfelder Appelhuelsen (COE-009)

Objektbezeichnung:

NSG Rieselfelder Appelhuelsen

Kennung:

COE-009

Ort: Nottuln
Kreis: Coesfeld
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 6,73 ha
Offizielle Fläche: 6,70 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1982
Inkraft: 2016
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere:

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen, Lebensgemeinschaften
und Lebensstätten wildlebender Pflanzen und Tiere, von wertvollen Brut- und Nahrungs-
biotopen und als wichtiger binnenländischer Rast- und Mauserplatz für teils seltene und
vom Aussterben bedrohte Limikolen, Wat-/ Wasservögel und zum Schutz und zur Entwicklung
der ausgedehnten Flachwasserzonen mit Schlammflächen und randständiger Verlandungs-
vegetation;

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen
Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung;

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit
des Gebiets;

d) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und
negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;

e) zur Erhaltung der sehr schutzwürdigen Böden.
B
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4110-0181
Kennung:

BK-4110-0181

Objektbezeichnung:

NSG Rieselfelder Appelhülsen

Link zur Karte: BK-4110-0181
Objektbeschreibung: Am Ortsrand von Appelhülsen liegen unmittelbar am Rande eines Gewerbegebietes und angrenzend an die hier stark begradigte und ausgebaute Stever die ehemaligen Rieselfelder. Sie dienten seinerzeit zur Verrieselung und Reinigung von Molkerei- und Haushaltsabwässern. Nach dem Bau der benachbarten Kläranlage werden die Teiche der Rieselfelder zur Erhaltung der naturschutzfachlichen Bedeutung mit vorgeklärtem Wasser aus der Kläranlage bespannt. Die Rieselfelder bestehen aus drei großen Flachwasserbecken, die durch Erdwälle voneinander getrennt sind, der Wasserstand wird künstlich geregelt. Die Wälle sind mit ruderalen Hochstaudenfluren bewachsen. Nach außen wird das Gebiet ebenfalls durch mächtige Erdwälle, einen vorgelagertem Graben und bereichsweise auch eine Hecke begrenzt, so dass das Gebiet kaum zugänglich ist und Störungen weitgehend ausgeschlossen sind. Die Flachwasserteiche sind eutroph, stellenweise auch hypertroph mit dichten Grünalgenwatten und in Teilen nahezu verlandet mit Schlammflächen und Röhricht-Initialstadien. Am Rand sind die Teiche oftmals von einem schmalen Röhrichtsaum und Großseggenbeständen umgeben. In der offenen Wasserfläche findet sich selten Unterwasser- oder Schwimmblattvegetation (u.a. Zwerg-Laichkraut und Südlicher Wasserschlauch in kleinen Beständen). Die flachen Gewässer mit ihren Schlammflächen und Verlandungszonen sind bedeutsame Lebensräume für eine Reihe z.T. gefährdeter Vogelarten (in 2007 wurden zum Kartierzeitpunkt beobachtet u.a. Zwergtaucher, Sumpfrohrsänger, Rohrweihe, Kiebitz, Austernfischer), daneben besiedeln viele Libellen und Wasserfrösche die Gewässer. Die Flachwasserteiche der Rieselfelder sind insbesondere als Rast-, Mauser- und Brutplatz für Wasser- und Watvögel von herausragender Bedeutung für den Naturschutz, daneben aber auch Lebensraum für weitere gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Ziel ist die weitere Erhaltung der Flachwasserbecken mit ihrer Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume wie offene Wasserflächen, Schlammflächen und Verlandungszonen mit Röhrichten. Hierzu sind regelmäßige Pflegemaßnahmen erforderlich.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (0,50 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (4,60 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Strauchhecke, ebenerdig <BD2> (0,50 ha)
  • Absetz- und Klärbecken, Rieselfeld <FJ0> (4,60 ha)
  • Graben <FN0> (0,10 ha)
  • Böschung <HH0> (1,30 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Kiebitz (Vanellus vanellus) <RL 3S>
  • Rohrweihe (Circus aeruginosus) <RL 3S>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeiner Beifuss (Artemisia vulgaris)
  • Gemeiner Beinwell (Symphytum officinale)
  • Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gift-Hahnenfuss (Ranunculus sceleratus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Krause Distel i.w.S. (Carduus crispus s.l.)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schlank-Segge (Carex acuta)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Südlicher Wasserschlauch (Utricularia australis)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)
  • Wasser-Schwaden (Glyceria maxima)
  • Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)
  • Zweigriffliger Weissdorn (Crataegus laevigata)
  • Zwerg-Laichkraut Sa. (Potamogeton pusillus agg.)
Tierarten:
  • Austernfischer (Haematopus ostralegus)
  • Kiebitz (Vanellus vanellus)
  • Rohrweihe (Circus aeruginosus)
  • Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris)
  • Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
Schutzziele:
  • Erhaltung alter Rieselfelder mit einer Vielzahl stillgewässertypischer Teillebensräume wie offene Wasser- und Schlammflächen oder Verlandungsbereiche als Lebensraum für viele, z.T. gefährdete Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als bedeutsamer Brut-, Rast- und Mauserplatz für Wasser- und Watvögel.
Gefährdungen:
  • Eutrophierung
  • unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Vegetationskontrolle
  • Wasserstand regeln
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