Inhalt:
Naturschutzgebiet Bombecker Aa (COE-022)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Bombecker Aa |
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Kennung: |
COE-022 |
Ort: | Billerbeck |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 185,58 ha |
Offizielle Fläche: | 185,60 ha |
Flächenanzahl: | 4 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1993 |
Inkraft: | 2015 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG i. V. m. § 33 BNatSchG und dient dem
Schutz der Lebensräume und Arten, die gem. der FFH-Richtlinie zu schützen sind. Die Festsetzung erfolgt insbesondere: a.) zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und - einheit der Berkel und ihrer Aue als durchgängige und ökologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von überregionaler Bedeutung entsprechend dem Leitbild des Fließgewässertyps sowie in seiner kulturlandschaftlichen Prägung; b.) zur Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von: - Wat-, Sumpf- und Wasservögeln, Wiesen- und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen und Wasserorga- nismen, Libellen und bestimmten an diesen Lebensraum angepassten Säugetieren (z. B. Wasserfledermaus); -seltenen, z. T. stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer, der Röhrichte, Groß- seggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natürlichen Vegetation von Weich- und Hartholz- auen sowie Bruchwäldern und Gehölzbeständen in der Aue, auf Ufersäumen und auf den Talkanten mit Ver- mehrung der Erlen und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder der Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaften (Erlen-Eschenwald) sowie Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen; c.) zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Flussauenlandschaft mit Mindest- wasserführung und entsprechender Morphologie und unbeeinträchtigter Fließgewässerdynamik einschließlich natürlicher Steil- und Flachufer, Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-, Schlick- und Substratabla- gerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewässers; d.) aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; e.) zur Erhaltung der schutzwürdigen, sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden; f.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schönheit und Unersetzbarkeit des Gebiets; g.) zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen in der Talaue und zum Schutz des Fließgewässerökosystems, sowie der Regelung von (Freizeit-) Nutzungen; h.) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblichen Bestandteil des Gebiets i. S. d. § 34 Abs. 2 BNatSchG: - eutrophe Seen und Altarme (3150) - Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260) - Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270) - feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) - Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160) - Hainsimsen-Buchenwald ( (9110) - alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (9190) Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgeblichen Bestandteil des Gebiets i. S. d. § 34 Abs. 2 BNatSchG: - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. d. § 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind: - Eisvogel (Alcedo atthis) -Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Wespenbussard (Pernis apivorus) sowie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind: - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) - Wiesenpieper (Anthus pratensis) - Bekassine (Gallinago gallinago) - Pirol (Oriolus oriolus) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Kiebitz (Vanellus vanellus) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
NLUBK-Bombeck |
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Objektbezeichnung: |
NSG Bombecker Aa |
Link zur Karte: | NLUBK-Bombeck |
Objektbeschreibung: | Das ca. 185 ha große NSG "Bombecker Aa" umfasst einen für die Baumberge typischen Landschaftsausschnitt, der geprägt ist durch ausgedehnte Kalkbuchenwälder und einem weitgehend naturbelassenen System mehrerer Quell- und Flachlandbäche. Ein Großteil der Fläche wird von Wald eingenommen. Mittelalte bis alte, meist hallenartige Buchenwälder dominieren. Fichten-, Eschen-, Pappel-, Roteichen- und Ahornbestände unterschiedlichen Alters sind eingestreut. Der Höhenrücken im zentralen Bereich der nördlichen Teilfläche ist von einigen Entwässerungsgräben durchzogen. Hydrogeologisch bedingt sind zahlreiche größere und kleinere Hohlformen entstanden, von denen die meisten wahrscheinlich nur temporär Wasser führen. Ebenso sind mehrere Quellen in den Waldbeständen vorhanden, die während der Sommermonate regelmäßig trocken fallen. Die Fließgewässer entwässern das Gebiet in nordöstlicher Richtung. Im Oberlauf sind sie meist tief ins Gelände eingeschnitten, bzw. haben ein typisches Kerbtal ausgebildet, weiter im Unterablauf mäandrieren sie leicht auf der breiteren Talsohle. An den Hängen der Bachkerben sowie an den Uferböschungen der Quellbäche sind einige schwach schüttende Sturzquellen ausgebildet, die ebenso wie die Oberläufe selbst im Sommer zeitweise trocken fallen. Die Bombecker Aa selbst ist ab der Eisenbahntrasse, die den nördlichen Teil von den beiden südlichen Teilen des NSGs trennt, perennierend und hier durch einzigartige, teils flächenhafte Sinterausfällungen geprägt. Die Sinterterrassen haben teilweise eine Höhe über 0,5 m ausgebildet. Aufgrund dieser besonderen Strukturen und der hydrochemischen Bedingungen hat sich hier eine für das Kernmünsterland seltene Lebensgemeinschaften der Kalktuffbäche gebildet und erhalten, die neben den naturnahen Buchenbeständen, weiteren Fließgewässern und Quellbereichen den naturschutzfachlichen Wert des Gebietes ausmachen. Die Gruenlandflächen im Gebiet sind hauptsächlich auf die Sohlen und Hänge der Bachtäler beschränkt, und werden größtenteils als Fettweide bewirtschaftet. Vereinzelt sind einige hofnahe Obstwiesen mit alten alte Hochstamm-Obstbäume (Birne, Kirsche, Apfel) anzutreffen. Das Gebiet umschließt eine ca. 10 ha grosse Ackerfläche, die auf dem Höhenrücken gelegen ist. Im NSG "Bombecker Aa" besteht außerdem eine der größten Flachlandpopulationen von Feuersalamandern in NRW. Im aktuell waldarmen westfälischen Flachland kommt den bestehenden, naturnahen und großflächigen Buchenwaldgebieten mit einem naturnahen Gewässersystem eine besonders wichtige Bedeutung als Refugialraum und Ausbreitungszentren der lebensraumtypischen Tier- und Pflanzenarten im landesweiten Biotopverbund zu. Im Gebiet soll durch naturnahe Waldbewirtschaftung und Quellschutzmaßnahmen der Buchenwald-Quellbachkomplex erhalten und weiter entwickelt werden. Zur Erhaltung der im Naturraum sehr seltenen Ausprägung und Qualität des Fließgewässersytems sind mittel- bis langfristige Nutzungsextensivierungen im Einzugsgebiet der Bombecker Aa erforderlich. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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