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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Berkelquelle (COE-024)

Objektbezeichnung:

NSG Berkelquelle

Kennung:

COE-024

Ort: Billerbeck
Kreis: Coesfeld
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 12,08 ha
Offizielle Fläche: 12,10 ha
Flächenanzahl: 2
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1993
Inkraft: 2015
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG i. V. m. § 33 BNatSchG
und dient dem Schutz der Lebensräume und Arten, die gem. der FFH-Richtlinie zu schützen
sind.

Die Festsetzung erfolgt insbesondere:

a.) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen-
und Tierarten, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen Grünlandaue mit
mehreren unter § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG fallenden Biotoptypen wie Erlenbruchwald, Schilfröhricht-
und Verlandungszonen sowie noch eines in Teilen naturnahen Bachlaufs mit Quellen und deren Biozönosen;

b.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen sowie erdgeschichtlichen Gründen;

c.) zur Erhaltung der schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden;

d.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, und hervorragenden Schönheit des Gebiets;

e.) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebens-
räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m.
Art. 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblichen Bestandteil des Gebiets i. S. d. § 34 Abs.
2 BNatSchG:

- eutrophe Seen und Altarme (3150)
- Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260)
- Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270)
- feuchte Hochstaudenfluren (6430)
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)
- Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160)
- Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110)
- alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (9190)
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Tierarten von gemeinschaftlichem
Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgeblichen Bestandteil des Gebiets i. S. d. § 34
Abs. 2 BNatSchG:

- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)

Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommen-
den Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. d. § 48d
Abs. 4 LG:
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind:

- Eisvogel (Alcedo atthis)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- Wespenbussard (Pernis apivorus)
-owie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die
-icht im Anhang I aufgeführt sind:
- Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
- Wiesenpieper (Anthus pratensis)
- Bekassine (Gallinago gallinago)
- Pirol (Oriolus oriolus)
- Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
- Kiebitz (Vanellus vanellus)
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4009-0015
Kennung:

BK-4009-0015

Objektbezeichnung:

NSG Berkelquelle <COE-024>

Link zur Karte: BK-4009-0015
Objektbeschreibung: Das Naturschutzgebiet Berkelquellbereich reicht von der Kreisstraße 30 (Helker Berg) bis zum Quellgebiet am südöstlichen Ortsrand von Billerbeck nördlich der Hofanlage "Lödding". Der Quellabschnitt befindet sich in einem tief eingeschnittenen kastenartigen Tal mit von Baumhecken bestockten Talflanken. Die Kleingewässer sind naturnah ausgebildet. Der Talboden wird von einer ausgedehnten Brennnesselstaudenflur geprägt, die nur noch lokal mit Röhrichtarten bzw. Nässezeigern durchsetzt ist. Unterhalb dieses eingeschnittenen Quelltales schließt sich ein ausgedehnter Erlen-Quellwald mit einem naturnahen Berkelquellbachabschnitt an. Der Quellwald weist über größere Abschnitte eine typisch ausgebildete Krautschicht auf. Teilflächen werden jedoch von ausgedehnten Brennesselstaudenfluren eingenommen. Südlich des Quellwaldes befindet sich oberhalb einer steilen Geländekante ein Streifen mit einer jungen Streuobstwiese. Ein weiterer Quellarm der Berkel hat seinen Ursprung in einem Quellteich nördlich des Erlen-Quellwaldes. Der Quellteich hat keine naturnahe Ausprägung und nur einen schmalen Röhrichtsaum. Der unterhalb anschließende Quellbachabschnitt hat einen begradigten Verlauf, ist aber reich an Wasservegetation (Brunnenkresse, Berle). Das Gebiet ist bis auf das eingeschnittene Quelltal durch Spazierwege erschlossen. Der Erlen-Quellwald ist jedoch weitgehend unzugänglich. Der Berkelquellbereich zeichnet sich insbesondere durch einen naturnahen Quellbachabschnitt in Verbindung mit einer in Teilen typischen Erlenquellwaldausbildung aus. Weitere naturschutzfachlich bedeutende Biotope sind drei naturnahe Kleingewässer innerhalb des Quelltaleinschnitts oberhalb des Quellteiches. Der Berkequellbereich zeichnet sich durch diese für den Naturraum quelltypischen und repräsentativen Biotope aus, wobei der Erlen-Quellwald hervorzuheben ist. Der Berkelquellbereich stellt ein wichtiges regionales Verbundelement im Berkelauensystem dar. Der naturnahe Erlen-Quellwald und der Quellbachabschnitt mit den naturnahen Kleingewässer bietet einer Vielzahl an quelltypischen Tierarten geeignete Habitate. Das Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung des Erlen-Quellwaldbiotops durch Überlassen der Sukzession und der Schutz des Quelltaleinschnitts durch breite extensiv als Wiese genutzte Ackerrandstreifen oberhalb der Talschulter. Die Feuchtbrache oberhalb des Quellteiches sollte wieder in eine extensive Wiesennutzung mit Abräumen des Mahdgutes überführt werden. Der Quellteich ist naturnah umzugestalten u.a. mit flach ausgezogenen Ufern bzw. breiten amphibischen Zonen.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Auen-Waelder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <91E0> (2,92 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Suempfe, Riede und Roehrichte (nicht FFH-LRT) <NCC0> (0,71 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (0,66 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,13 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,14 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Obstbaumbestaende <NHK0> (0,37 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Auwälder (2,92 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,14 ha)
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,13 ha)
Biotoptypen:
  • Schwarzerlenwald <AC0> (2,92 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünlandbrache <EE3> (0,66 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,13 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (0,24 ha)
  • Streuobstwiese <HK2> (0,37 ha)
  • Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft <LB1> (0,71 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Aronstab (Arum maculatum)
  • Dunkles Lungenkraut (Pulmonaria obscura)
  • Echte Brunnenkresse Sa. (Nasturtium officinale agg.)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gemeiner Beinwell (Symphytum officinale)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Galeobdolon luteum)
  • Gewöhnliches Scharbockskraut (Ranunculus ficaria subsp. ficaria)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hohe Schlüsselblume (Primula elatior)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schmalblättriger Merk (Berula erecta)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Sumpf-Wasserstern Sa. (Callitriche palustris agg.)
  • Wasser-Braunwurz (Scrophularia auriculata)
  • Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Das Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung des Erlen-Quellwaldbiotops durch Überlassen der Sukzession und der Schutz des Quelltaleinschnitts durch breite extensiv als Wiese genutzte Ackerrandstreifen oberhalb der Talschulter. Die Feuchtbrache oberhalb des Quellteiches sollte wieder in eine extensive Wiesennutzung mit Abräumen des Mahdgutes überführt werden. Der Quellteich ist und der unterhalb befindliche Bachlaufabschnitt sind naturnah umzugestalten u.a. mit flach ausgezogenen Ufern bzw. breiten amphibischen Zonen.
Gefährdungen:
  • Ackerbau (fehlende Ackerrandstreifen)
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • naturferne Ufergestaltung (WA) (Quellteich)
Maßnahmen:
  • Ackerrandstreifen anlegen
  • der natuerlichen Entwicklung ueberlassen
  • naturnahe Gewaessergestaltung
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