Inhalt:
Naturschutzgebiet Lippeaue (COE-027)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Lippeaue |
---|---|
Kennung: |
COE-027 |
Ort: | Olfen |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 154,72 ha |
Offizielle Fläche: | 150,80 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1992 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaes Paragraph 20 LG NRW in Verbindung
mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Erhalt einer grossraeumig durchgehenden, in wesentlichen Teilen naturnahen Flussauenlandschaft und ihrer Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europaiischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie), zu schuetzen sind. Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung der Lippeaue als grosser Flachlandfluss im Rahmen eines ueberregionalen Biotopverbundes, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Uferwaelder, Gruenlandflaechen, Obstwiesen, Terrassengehoelze, Hecken und Einzelbaeume, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten gefaehrdeter wildlebender Tierarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Aue als praegender Bestandteil des Landschaftsbildes, - Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten fuer wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 i.V.m. Artikel 2 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.5.1992. Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FHH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: - Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), Die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps in seiner kulturlandschaftlichen Praegung sind anzustreben: - feuchte Hochstaudenfluren (6430), Die Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstaudenfluren und Waldsaeume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna sowie der artenreichen Flachlandmaehwiesen sind anzustreben: - alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen (9190), Die Erhaltung und Entwicklung naturnaher bodensaurer Eichenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie der Waldraender sind anzustreben: Hartholz-Auenwaelder (91F0), Die Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie Waldraender sind anzustreben sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des 48d Abs. 4 LG: - Teichfledermaus Myotis dasycneme, - Kammmolch Triturus cristatus, - Flussneunauge Lampetra fluviatilis, - Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale, Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemaess Artikel 4 der Richtlinie 79/409 EWG des Rates vom 02.04.1979 ueber die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EGVogelschutzrichtlinie) als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/409 EWG aufgefuehrt sind: - Eisvogel Alcedo atthis (bruetend), - Rohrdommel Botaurus stellaris (auf dem Durchzug), - Rohrweihe Circus aeruginosus (bruetend), - Wachtelkoenig Crex crex (bruetend), - Zwergsaeger Mergus albellus (ueberwinternd), - Schwarzmilan Milvus migrans (auf dem Durchzug), - Fischadler Pandion haliaetus (auf dem Durchzug), - Wespenbussard Pernis apivorus (bruetend), - Kampflaeufer Philomachus pugnax (auf dem Durchzug), - Bruchwasserlaeufer Tringa glareola (auf dem Durchzug), Weitere Vogelarten nach Artikel 4 (2) der Richtlinie 79/409 EWG: - Teichrohrsaenger Acrocephalus scirpaceus (bruetend), - Flussuferlaeufer Actitis hypoleucos (keine Angaben), - Spiessente Anas acuta (auf dem Durchzug), - Loeffelente Anas clypeata (bruetend), - Krickente Anas crecca (bruetend), - Knaekente Anas querquedula (bruetend), - Tafelente Aytha ferina (ueberwinternd), - Baumfalke Falco subbuteo (bruetend), - Bekassine Gallinago gallinago (auf dem Durchzug), - Nachtigall Luscinia megarhynchos (bruetend). - Gaensesaeger Mergus merganser (ueberwinternd), - Pirol Oriolus oriolus (bruetend), - Wasserralle Rallus aquaticus (bruetend), - Beutelmeise Remiz pendulinus (keine Angaben), - Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis (bruetend), - Gruenschenkel Tringa nebularia (auf dem Durchzug), - Waldwasserlaeufer Tringa ochropus (auf dem Durchzug), Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung fuer die Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFHRichtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (9110), Weitere Vogelarten nach Artikel 4 (2) der Richtlinie 79/409/ EWG: - Wiesenpieper Anthus pratensis (bruetend), - Kiebitz Vanellus vanellus (bruetend), - Flussregenpfeifer Charadrius dubis (bruetend). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
|
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
|
Kennung: |
BK-4209-0041 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
Nördliche Lippeaue zwischen Ahsen und Vinnum im Kreis Coesfeld |
Link zur Karte: | BK-4209-0041 |
Objektbeschreibung: | Ca. 14 km langer Auenabschnitt der Lippe in ländlich geprägtem Umfeld im Bereich des Kreises Coesfeld. Der Dortmumd-Ems-Kanal und sein Seitenarm, die Alte Fahrt, überspannen die Lippe im östlichen Gebietsteil. Die Lippe strömt überwiegend langsam mit einer Breite von 35-40m, die Gewässertiefe variiert zwischen etwa 0,5-1,5m. Die Sohle ist überwiegend sandig, stlw. kiesig oder mit Steinschüttungen versehen. Die Lippe ist auf größeren Abschnitten zwischen 1,5-2m eingetieft und weist vielfach Normböschungen auf. Die Ufer und Böschungsbereiche werden i.d.R. von einem Hochstaudenstreifen begleitet. Die Uferhochstaudenfluren werden von Rohrglanzgras-Röhrichten dominiert, die verzahnt sind mit Zaunwinden-, Kälberkropf- und Engelwurz-Gesellschaften. Eingestreut findet sich die Große Wiesenraute. Stellenweise treten vermehrt Eutrophierungszeiger wie Brennessel, Ackerkratzdistel und Beifuss-Rainfarn-Bestände auf. Stellenweise sind die Uferfluren in die Beweidung einbezogen. Die Unterwasservegetation der Lippe setzt sich überwiegend aus Kammlaichkrautfluren zusammen. Östlich des Dortmund-Ems-Kanals umfasst das Gebiet im Wesentlichen nur den Lauf der Lippe sowie die Uferböschungen. Hier grenzen ausgedehnte Ackerschläge an das Gebiet an. Die Lippe selbst ist in diesem Abschnitt begradigt und ausgebaut, die Ufer zumeist mit Steinschüttungen befestigt. Fließgewässertypische Uferstrukturen kommen nur selten vor. Zwischen der Alten Fahrt und der B235 sind in der Aue gelegene Grünlandflächen (z.T. als Magerweide ausgebildet) sowie ein aufgelassener Fischteichkomplex in den Biotop einbezogen. Westlich der B235 weist die Lippe trotz des Ausbaues noch unterschiedlich stark mäandrierende Abschnitte mit wirksamer Fliessgewässerdynamik sowie eine unterschiedlich gut erhaltene Auenmorphologie auf. Bemerkenswert ist die Vielzahl fließgewässertypischer Strukturen wie die bis ca. 10m hohen Steiluferbereiche, sandige Gleithänge und Stromschnellen. Einige Uferabschnitte sind mehr oder weniger unbefestigt und weitgehend naturnah ausgebildet. Ansonsten sind die Ufer durch Steinpackungen befestigt. Die breiteren Auenbereiche in diesem Abschnitt sind teils durch ackerbauliche Nutzung(auch Sonderkulturen wie Spargel), teils durch Grünland geprägt. Die Grünlandflächen werden durch Weidelgras-Weisskleeweiden geprägt, vereinzelt sind Brachflächen eingestreut und kleinflächig sind an Böschungs- bzw. Terrassenkanten Magerweidenreste (u.a. mit Feldmannstreu) erhalten. Die nördlichen Steilufer der Hullerner Sandplatten sind bewaldet. In der Regel handelt es sich um Mischbestände aus Eiche, Kiefer und Birke, lokal auch Pappeln. Die hochwasserfreiliegenden Gehölze der Aue enthalten auch Buchen. Westlich der Kläranlage stockt unterhalb der Böschung auf einem schmalen Auenband ein quellig-sumpfiger Erlen-Auenwaldbereich, der tlw. von Pappeln überstellt ist. Ein kleiner Eichen-Auenwaldrest ist westl. Eversum zu finden. Dieser Abschnitt der Lippeaue ist in Verbindung mit einem Schutzzielkonzept für die gesamte Lippaue zu sehen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
|
---|---|
Geschützte Biotope (§42): |
|
Biotoptypen: |
|
Rote Liste Arten 2010 NRW: |
|
Planungsrelevante Arten: |
|
Pflanzenarten: |
|
Tierarten: |
|
Schutzziele: |
|
---|---|
Gefährdungen: |
|
Maßnahmen: |
|
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.