Inhalt:
Naturschutzgebiet Heubachwiesen (COE-029)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Heubachwiesen |
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Kennung: |
COE-029 |
Ort: | Duelmen |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 98,28 ha |
Offizielle Fläche: | 99,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1982 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung erfolgt:
a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und zum Teil stark gefaehrdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten insbesondere von Wat- und Wiesenvoegeln, Gaensen, Amphibien und Wirbellosen sowie von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften des offenen Wassers und des feuchten bis nassen Gruenlandes, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, c) Wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, d) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europaeischen oekologischen Netzes "Natura 2000", e) Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, f) Weil die Heubachwiese als Teilflaeche des Vogelschutzgebietes "Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge" insbesondere fuer Rast- und Ueberwinterungsvoegel von europaweiter Bedeutung ist. Dieses Schutzgebiet hat im Gebietsnetz "Natura 2000" besonderen Wert als Lebensraum fuer nachstehend genannte Vogelarten gemaess Artikel 4 der EG Vogelschutzrichtlinie (79/403/EWG des Rates vom 2.4.1979 ueber die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten) als massgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG NRW: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/403/EWG aufgefuehrt sind: Rast- und Ueberwinterungsvogelarten: - Schwarzstorch - Ciconia nigra, - Rohrweihe - Circus aeruginosus, - Kornweihe - Circus cyaneus, - Kranich - Grus grus, - Fischadler - Pandion haliaetus, - Kampflaeufer - Philomachus pugnax, - Goldregenpfeifer - Pluvialis apricaria, - Bruchwasserlaeufer - Tringa glareola, Brutvoegel: - keine, weitere Vogelarten nach Artikel 4(2) der Richtlinie 79/403/EWG: Brutvogelarten: - Wiesenpieper - Anthus pratensis, - Wasserralle - Rallus aquaticus, Rast- und Ueberwinterungsvogelarten: - Blaessgans - Anser albifrons, - Raubwuerger - Lanius excubitor, - Gaensesaeger - Mergus merganser, - Dunkler Wasserlaeufer - Tringa erythropus, - Gruenschenkel - Tringa nebularia, - Waldwasserlaeufer - Tringa ochropus, - Rotschenkel - Tringa totanus. Im gesamten Vogelschutzgebiet "Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge" (DE-4108-401) sind, nach Massgabe der Anhaenge der Vogelschutzrichtlinie, neben den oben genannten Vogelarten, die nachfolgenden Arten von besonderer Bedeutung: Brutvogelarten: - Teichrohrsaenger - Acrocephalus scirpaceus, - Eisvogel - Alcedo atthis, - Loeffelente - Anas clypeata, - Krickente - Anas crecca, - Knaekente - Anas querquedula, - Tafelente - Aythya ferina, - Ziegenmelker - Caprimulgus europaeus, - Wachtelkoenig - Crex crex, - Schwarzspecht - Dryocopus martius, - Bekassine - Gallinago gallinago, - Neuntoeter - Lanius collurio, - Uferschnepfe - Limosa limosa, - Heidelerche - Lullula arborea, - Blaukehlchen - Luscinia svecica, - Grosser Brachvogel - Numenius arquata, - Pirol - Oriolus oriolus, - Wespenbussard - Pernis apivorus, - Schwarzkehlchen - Saxicola torquata, - Zwergtaucher - Tachybaptus ruficollis, - Kiebitz - Vanellus vanellus, Rast- und Ueberwinterungsvogelarten: - keine. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4108-901 |
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Objektbezeichnung: |
NSG-Heubachwiesen <COE> |
Link zur Karte: | BK-4108-901 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Heubachwiesen besteht insgesamt aus vier Teilgebieten (von West nach Ost I, II, III, IV). Gut ein Viertel der Flaeche gehoert zum Kreis Coesfeld, fast dreiviertel des Gebietes liegen im Kreis Borken. Der Heubach bildet in Teilbereichen die Kreisgrenze, er stellt somit die suedliche Grenze der beiden Coesfelder Teilflaechen dar. Das Gebiet umfasst den noerdlichen Teil der Raeker Wiese und das westlich an das NSG "Wildpferdebahn im Merfelder Bruch" anschlies- sende Gelaende. Die zum Feuchtwiesenschutzprogramm gehoerende Flaeche wird fast aussschliesslich als Gruenland genutzt. Vorherrschend ist Intensivgruenland, in Teilbereichen aber auch extensivierte Nutzung. Kleinflaechig ist noch Feuchtgruenland erhalten. Wegen der geringen Vorflut sind einige Flaechen nur schwach entwaessert und koennen in nassen Jahren nicht oder nur sehr extensiv als Maehwiesen genutzt werden. Eine kleine Ackerparzelle reicht bis unmittelbar an den Heubach, dessen Boeschungen mit Glanzgras- und Glatthaferfluren bewachsen sind. Stellenweise kommen Bachroehrichtelemente vor. Ein Teilabschnitt wird von groesseren Brachfluren, Hochstauden und einzelnen Gebueschen besiedelt. Etwa in der Mitte teilt eine schmale, lichte Pappelaufforstung mit Erlenunterwuchs und Brennesseln die noerdliche Raeker Wiese. Oestlich hiervon sind zwei Blaenken angelegt worden, die eine meso- bis eutrophe Verlandungsvegetation aufweisen. Teilweise sind offene Wasserflaechen vorhanden. Brennhahnenfuss-Binsenfluren gehen in Roehrichtbestaende ueber. Oertlich haben sich Schilfroehrichte mit anschliessenden Weiden-Erlengebueschen entwickelt. Noerdlich Brockmuehle liegt ein nicht zugaenglicher Fischteichkomplex. An ihn grenzt eine groessere Ackerbrache mit randlichen Schilfbestaenden an. Sie, die durch eine Hecke von den Raeker Wiesen getrennt wird. Das oestliche Flaeche gehoert zum Teilgebiet III und umfasst den Bereich noerdlich des Heubach. Nach Westen begrenzt eine Birken-Ebereschen-Baumreihe die Flaeche. Diese weitgehend ebene Flaeche wird vom Kettbach durchzogen, der noerdlich Kleikuhle in den Heubach muendet. Entlang des Kettbaches ist beiderseits ein breiter Uferrandstreifen abgezaeunt, in dem sich Roehricht- und feuchte Hochstaudenfluren entwickelt haben. Zwischen Kettbach und dem nach Norden fuehrenden Feldweg liegt eine Ackerparzelle. Der Weg wird von einer gut ausgebildeten Hecke begleitet. Der suedliche Gruenlandbereich wird von mehreren kleinen Graeben durchzogen, in denen die urspruengliche Feuchtwiesenvegetation noch vorhanden ist. Teilweise dominieren sumpfsimsen- oder binsenreiche Bestaende. Entlang des Heubaches stehen einzelne Pappeln. Das gesamte NSG Heubachniederung hat als traditionelles Brutgebiet von Limikolen auch als Rastgebiet fuer Durchzuegler eine hohe Bedeutung. Der Anteil landeseigener Flaechen im NSG Heubachwiesen ist hoch, entsprechend wurden in 1988 zahlreiche Optimierungsmassnahmen wie die Anlage von Blaenken oder eine partielle Wiedervernaessung durchgefuehrt. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 20c-Biotoptypen vor: - Kleingewaesser mit Verlandungsserien (FD, BB) - Nass- und Feuchtgruenland (EC1, EC2, EE3). |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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