Inhalt:
Naturschutzgebiet Floesswiese am Holtwicker Bach (COE-051)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Floesswiese am Holtwicker Bach |
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Kennung: |
COE-051 |
Ort: | Rosendahl |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 4,27 ha |
Offizielle Fläche: | 4,20 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW,
insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Feuchtgruenland, - Gehoelze, - Bach. - Aus landeskundlichen Gruenden. Erlaeuterung Innerhalb des Gruenlandkomplexes stellt diese Wiese zwischen zwei Stauwehren einen intakten Floessbereich, mit feuchtem Gruenland und offenen Abzugsgraeben, dar. Dieser Bereich ermoeglicht weiterhin die Durchfuehrung und Veranschaulichung dieser historischen Wirtschaftsweise. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3908-0006 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Flösswiese am Holtwicker Bach |
Link zur Karte: | BK-3908-0006 |
Objektbeschreibung: | NSG Flösswiese am Holtwicker Bach bei Hegerort. Das kleine NSG wird flächig von Rindern beweidet. Die Fläche wird von Grünland und Ackerflächen umgeben. Flösswiesen dienten zur Düngung des Grünlandes durch Bewässerung. Hierfür wurden kammartige Gräben sowie Vorrichtungen zur Wasserstandsregulierung am Bach angelegt. Noch heute sind die Gräben sowie der verlegte Bach deutlich zu erkennen. Das Weidegrünland ist artenarm, der begradigte Bach weist inzwischen stellenweise naturnahe Strukturen auf. Da solche Bewässerungswiesen im Münsterland kaum noch erhalten sind, besitzen sie eine kulturhistorische Bedeutung. Vorhandene fließgewässertypische Strukturen sollten erhalten und ihre Entwicklung durch Förderung dynamischer Vorgänge ermöglicht werden. Die Bewirtschaftung des Grünlandes muß unter Erhalt der kulturhistorisch bedeutenden Geländemorphologie (Bewässerungsgräben) erfolgen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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