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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Floesswiese am Holtwicker Bach (COE-051)

Objektbezeichnung:

NSG Floesswiese am Holtwicker Bach

Kennung:

COE-051

Ort: Rosendahl
Kreis: Coesfeld
Bezirksregierung: Münster
Digitalisierte Fläche: 4,27 ha
Offizielle Fläche: 4,20 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2003
Inkraft: 2004
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW,
insbesondere
- Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter
wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette
gelten hier insbesondere
- Feuchtgruenland,
- Gehoelze,
- Bach.
- Aus landeskundlichen Gruenden.
Erlaeuterung
Innerhalb des Gruenlandkomplexes stellt diese Wiese zwischen zwei Stauwehren einen
intakten Floessbereich, mit feuchtem Gruenland und offenen Abzugsgraeben, dar.
Dieser Bereich ermoeglicht weiterhin die Durchfuehrung und Veranschaulichung dieser
historischen Wirtschaftsweise.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3908-0006
Kennung:

BK-3908-0006

Objektbezeichnung:

NSG Flösswiese am Holtwicker Bach

Link zur Karte: BK-3908-0006
Objektbeschreibung: NSG Flösswiese am Holtwicker Bach bei Hegerort. Das kleine NSG wird flächig von Rindern beweidet. Die Fläche wird von Grünland und Ackerflächen umgeben. Flösswiesen dienten zur Düngung des Grünlandes durch Bewässerung. Hierfür wurden kammartige Gräben sowie Vorrichtungen zur Wasserstandsregulierung am Bach angelegt. Noch heute sind die Gräben sowie der verlegte Bach deutlich zu erkennen. Das Weidegrünland ist artenarm, der begradigte Bach weist inzwischen stellenweise naturnahe Strukturen auf. Da solche Bewässerungswiesen im Münsterland kaum noch erhalten sind, besitzen sie eine kulturhistorische Bedeutung. Vorhandene fließgewässertypische Strukturen sollten erhalten und ihre Entwicklung durch Förderung dynamischer Vorgänge ermöglicht werden. Die Bewirtschaftung des Grünlandes muß unter Erhalt der kulturhistorisch bedeutenden Geländemorphologie (Bewässerungsgräben) erfolgen.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (3,20 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (1,04 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (1,04 ha)
Biotoptypen:
  • Fettweide <EB0> (3,20 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (1,04 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Echte Brunnenkresse i.e.S. (Nasturtium officinale s.str.)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Sumpf-Wasserstern Sa. (Callitriche palustris agg.)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
Tierarten:
  • Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)
Schutzziele:
  • Erhalt eines landschaftstypischen Kulturgutes
Gefährdungen:
Maßnahmen:
  • Erhaltung der Gewaesser
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