Inhalt:
Naturschutzgebiet Sundern (COE-060)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Sundern |
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Kennung: |
COE-060 |
Ort: | Billerbeck |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 20,21 ha |
Offizielle Fläche: | 22,00 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW
in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Schutz der Auenwaelder inkl. der Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie) zu schuetzen sind. Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW - Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder (91E01, Prioritärer Lebensraum) - Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz- Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind Pirol (Oriolus oriolus) - Zur Entwicklung der nachstehend genannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Laubfrosch (Hyla arborea) - Zum Erhaltung, zur Foerderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebens- gemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten innerhalb eines Waldkomplexes mit angrenzenden Biotopen. Insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung von naturnahen Erlrn- Eschen- und Weichholzauenwaeldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Ent- wicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren.Als Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten gelten hier des Weiteren: - Fliessgewaesser, - Stillgewaesser, - Gruenland, - Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen, - Aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung. Erlaeuterung Das Gebiet ist aufgrund seiner Ausstattung mit naturnahen und ungestoerten Biotopen von ueberregionaler Bedeutung. Die dominierenden Erlen-Eschen-Waelder entlang des weitgehend unverbauten Hungerbaches liegen eingebettet in einen groesseren naturnahen Waldkomplex und bilden einen charakteristischen Ausschnitt aus der Muensterlaender Parklandschaft. Die eng miteinander verzahnten Biotopkomplexe Wald, Gruenland und Fliessgewaesser stellen wertvolle Lebensraeume für eine Vielzahl gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten dar. Die naturnahen Waelder und Bachlaeufe sind wertvolle Lebensraeume fuer Amphibien und Voegel - insbesondere fuer den Laubfrosch und den Pirol. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4409-731 |
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Objektbezeichnung: |
Bachaue bei Hof Soeller suedlich Osterwick |
Link zur Karte: | BK-4409-731 |
Objektbeschreibung: | Nördlicher Zufluss der Berkel bei Lutum. Der obere Laufabschnitt gliedert sich in zwei kleine Zufluesse. Von der L 577 her muendet ein tief eingeschnittenes Bachttal ein, das nur temporaer Wasser fuehrt. Es wird von einem Eichen-Hainbuchenbestand begleitet. Stellenweise kommen Erlen und Eschen hinzu. Bei Soeller befindet sich ein kleiner Anstau (ehemaliger Fischteich in Verlandung). Auf der Suedseite des Hofes Soeller liegt eine alte, ringfoermige Gräfte, die die ehemals die hier gelegenen Hoflage umschloss. Die Hoflage wurde nach einem Brand nördlich der Gräfte verlegt (eutiger der eine Insel von ca. 80m Durchmesser einschliesst. Der Graben ist flach und mehrere Meter breit. Die Insel ist mit einem Erlen- Eschenwald bestockt. Der ringfoermige, wasserfuehrende Graben erhaelt einen Zufluss von Nordwesten und hat zwei Abfluesse im Sueden. Entlang des zufliessenden Baches hat sich ein bis zu 50m breiter Schilfguertel entwickelt, der in der Talaue des Baches liegt. Die Talauenkante ist mit alten Stieleichen, Buchen und Birken bestockt. In der Aue stehen Gruppen von Silberweiden und alten Schwarzerlen. Noerdlich Vestert liegt ein kleiner Fischteich mit steilen Uferpartien. Im Ostteil des Waldes Sundern hat sich entlang eines Baches ein sehr feuchter Erlen-Eschenwald gebildet. Das Gelaende wurde bei Flurbereinigungsmassnahmen mit Graeben durchzogen und entwaessert. Als Ausgleich hat man auf der Suedspitze des Gebietes zwei kleine Tuempel eingerichtet. Die Ufer der Kleingewaesser sind mit Roeh- richtarten bewachsen, die in Hochstaudenfluren und Ufergebuesche uebergehen. Anschliessend befindet sich ein Brachestreifen. Die Kleingewaesser haben sich inzwischen zu guten Amphibien-Gewaessern entwickelt. 1983 wurden Laubfroesche nachgewiesen. Im Verbund mit dem Auenwald und dem Bachlauf sind die Gewaesser als 62-Biotop zu bewerten. Der mittlere Abschnitt des Baches weist naturnahe Strukturen auf und wird von einem seggenreichen Erlen-Eschenwald begleitet. Der Boden ist dort durch dichte Bestaende aus Schnabel- und Blasen- seggen sowie Frauenfarn bedeckt und bleibt auch im Sommer aus- reichend feucht. Im Sueden sind Pappeln aufgeforstet worden. Hoeher gelegene Bereiche gehen in Buchenwald ueber. Nach Westen schliesst sich das Waldgebiet Sundern an. Der suedliche Bachabachnitt bis zur Berkel ist begradigt und mit Erlen bepflanzt. Ackerflaechen grenzen direkt an die Aue. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 62-Biotoptypen vor: - naturnaher Bach (FM-wf) - Auenwald, seggenreich (AC5-tk) - Bachbegleitender Eschenwald (AM2) - Kleingewaesser (FD). wichtiger Hinweis: Dieses Biotopkataster-Dokument mußte neu abgegrenzt werden. Die Sachdaten sind somit nicht mehr aktuell. Eine Aktualisierung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. |
Kennung: |
BK-4009-0057 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Sundern (nördliches Teilgebiet außerhalb FFH-Gebiet) |
Link zur Karte: | BK-4009-0057 |
Objektbeschreibung: | NSG Sundern außerhalb des FFH-Gebietes Sundern. Die Fläche umfasst die nördlichen Zuflüsse der Berkel, die sich südlich Hof Söller zum Hungerbach vereinen und von Gehölzen und kleinen Wäldchen begleitet werden. Im Süden stößt die Fläche an das FFH-Gebiet Sundern an. Von Nordosten her fließt der hier weitgehend naturnahe Bach in einem eingeschnittenen Tälchen mit steilen Böschungskanten. Begleitend stockt ein Hainbuchen-Eichenwald, der stellenweise durch einen jungen Eschenforst unterbrochen und im weiteren Verlauf durch einen trockenen Erlenbestand abgelöst wird. Am Hof Söller fließt der Bach in einen Fischteich, um sich dann südlich der Gräfte am Hof Söller mit einem von Norden zufließenden, vollkommen begradigten Bach zu vereinen. Die ringförmige Gräfte ist beschattet und nur sehr lokal mit Unterwasserpflanzen bewachsen. Nördlich der Gräfte stockt ein seggenreicher Pappelforst auf Bruchwaldstandort. Im weiteren Verlauf tritt das hier nun Hungerbach heißende Fließgewässer in einen Waldbereich ein und wird im Südosten von einem Erlenbruchwald begleitet. Die Fläche mit dem in Abschnitten weitgehend naturnahen Fließgewässer ist ein seltener Lebensraum im Gebiet. Hinzu treten weitere seltene und gefährdete Lebensräume wie Hainbuchen-Eichenwald sowie Erlenbruchwald. Im Vordergrund der Hauptentwicklungsziele steht der Erhalt und die Entwicklung der grundwasser- und oberflächenwasserabhängigen schutzwürdigen Lebensräume, vor allem Hainbuchen-Eichenwälder und Sumpfwälder. Grundwasserabsenkungen und weitere Eutrophierung müssen durch geeignete Naturschutzmaßnahmen unterbunden werden, vorhandene fließgewässertypische Strukturen sollten erhalten und ihre weitere Entwicklung durch Förderung dynamischer Vorgänge ermöglicht werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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