Inhalt:
Naturschutzgebiet Berkelaue (COE-066)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Berkelaue |
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Kennung: |
COE-066 |
Ort: | Coesfeld |
Kreis: | Coesfeld |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 102,73 ha |
Offizielle Fläche: | 102,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1994 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW,
insbesondere - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Gewaesser, - Gehoelze, - Feuchtgruenland. Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der oekologischen Funktionsfaehigkeit und -einheit der Berkel und ihrer Aue als durchgaengige und oekologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweit ueberregionaler Bedeutung entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertypes sowie in seiner kulturlandschaftlichen Praegung, b) Zur Erhaltung, Foerderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Wat-, Sumpf- und Wasservoegeln, Wiesen- und Weidevoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, und Wasserorganismen, Libellen und bestimmter an diesen Lebensraum angepasster Saeuge- tiere (z.B. Wasserfledermaus), - Seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewaesser, der Roehrichte, Grossseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgruenlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation von Weich- und Hartholzauen sowie Bruchwaeldern und Gehoelz- bestaenden in der Aue, auf Ufersaeumen und auf den Talkanten mit Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder der Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaften (Erlen-Eschenwald) sowie Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Altbaeumen, c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgaengigen Flussauenlandschaft mit Mindestwasserfuehrung und entsprechender Morphologie und unbeeintraechtigter Fliessgewaesserdynamik einschliesslich natuerlicher Steil- und Flachufer, Uferabbruechen, Auskolkungen und offenen Sand-, Schlick- und Substrat- ablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewaessers, d) Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, e) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzbarkeit des Gebietes, f) Zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen in der Talaue und zum Schutz des Fliessgewaesser-Oekosystems, sowie der Regelung von (Freizeit-) Nutzungen, g) Zur Sicherung, Erhalt und Entwicklung der nachstehend aufgefuehrten Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I und der nachstehend genannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse: - Natuerliche eutrophe Seen (hier Stillgewaesser/Tuempel) und Altarme, - Fliessgewaesser mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, - Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation, - Feuchte Hochstaudenfluren, - Glatthaferwiesen, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder als prioritaerer Lebensraum, - Stieleichen-Hainbuchenwald, Arten von gemeinschaftlichem Interesse: - Groppe, - Bachneunauge, - Teichrohrsaenger, - Wiesenpieper, - Bekassine, - Wespenbussard, - Kiebitz, - Eisvogel, - Schwarzspecht, - Pirol, - Schwarzkehlchen, - Wasserfledermaus. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4009-0019 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Berkelaue zwischen Coesfeld und Lutum <COE-066> |
Link zur Karte: | BK-4009-0019 |
Objektbeschreibung: | Dieser Abschnitt des Naturschutzgebietes "Berkelaue" umfasst den ca. 5 Kilometer langen Berkelauenabschnitt östlich von Coesfeld bis zur Bauernschaft Lutum. Dieser Teilabschnitt des Naturschutz- und FFH-Gebietes "Berkelaue" umfasst den Flusslauf der Berkel mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in diesem Abschnitt noch von Grünland geprägt wird, welches jedoch überwiegend intensiv genutzt wird. Der Ackeranteil innerhalb des Naturschutzgebietes beträgt jedoch etwa ein Viertel der NSG-Fläche. Feuchtgrünlandflächen befinden sich noch im Bereich der Berkelweiden (hier Flutrasen) und Hohnerweiden (hier seggenreiche Feuchtwiesen) am östlichen Ortsrand von Coesfeld und in der Bauernschaft "Gaupel" unterhalb der Düsterbachmündung. Magergrünlandrestflächen haben sich im Umfeld der Hofanlage Schulze-Hüning erhalten. Benachbart zu diesem Hofkomplex ist noch eine alte gut erhaltene Streuobstweide zu finden. Großseggenriede sind im Umfeld der Düsterbachmündung erhalten und ebenfalls am Ortsausgang von Coesfeld nördlich der Billerbecker Straße. Die Berkel wird überwiegend von Erlen- und Weidenufergehölzen begleitet. Abschnittweise fehlen auch die Ufergehölze und es sind nitrophile Brennesselsäume entwickelt, lokal auch Pestwurzfluren oder schmale Rohrglanzröhrichtsäume. Die Berkel ist in diesem Abschnitt 3 bis 4 Meter eingetieft. Dies ist eine deutliche erhöhte Einschnitttiefe, die ebenfalls zu einer deutlich erhöhten Leistungsfähigkeit des Abflussprofils beiträgt. Eine Verzahnung des Flusses mit der Aue ist daher weitgehend nicht mehr gegeben. Jedoch weist das Querprofil der Berkel überwiegend keine sichtbaren Ufer- und Sohlbefestigungen auf. Daher haben sich naturnahe Strukturen wie insbesondere Steilufer, Kolke und lokal auch Uferbänke eingestellt. Der Abschnitt zwischen den Höfen "Kreikenberg" und "Osthus" weist u.a. aufgrund der Mäanderschlingen eine höhere Strukturvielfalt und Naturnähe auf. Der Zustand der Berkel wird insgesamt als bedingt naturnah eingestuft. Sie weist trotz der Defizite, die insbesondere durch die hohe Einschnitttiefe, die fehlende Verzahnung mit der Aue verursacht wird, noch naturnahe Strukturelemente (Steilufer, Mäander, Kolke, Uferbänke) eines Tieflandbaches des Münsterlandes auf, die in einem Abschnitt den gesetzlichen Schutz begründen. Weitere wertbestimmende Biotope sind die beschriebenen Feucht- und Magergrünlandflächen. Im Naturraum Westmünsterland nimmt die Berkel eine herausragende Stellung als in Teilabschnitten noch naturnaher Tieflandbach in intensiv genutzter Agrarlandschaft ein, der noch zahlreiche repräsentative Strukturelemente eines Tieflandbaches aufweist und insbesondere am Ostrand von Coesfeld und im Bereich der Düsterbachmündung noch großflächiger auentypische Feuchtgrünland- und Röhricht- und Riedbiotope beherbergt. Für die landesweite Biotopvernetzung stellt die Berkel im Münsterland einen zentralen Verbundkorridor zwischen dem östlichen Kernmünsterlandes und dem westlichen Westmünsterland dar. Das Hauptentwicklungsziel für diesen Berkelabschnitt besteht in der naturnahen Umgestaltung des Berkellaufes durch Sohlanhebung, Verzahnung mit der umgebenden Aue, durchgehende Einrichtung von extensiv als Grünland genutzten Uferrandstreifen und Aufhebung der die Durchgängigkeit unterbrechenden Stauhaltungen. Die Sohlanhebung ist die zentrale Maßnahme, um den guten Zustand des Gewässers lt. Wasserrahmenrichtlinie wiederherzustellen. Der gesetzliche Schutz von Teilabschnitten der Berkel steht dieser Maßnahme nicht entgegen, da die Umsetzung zu einer weiteren Strukturanreicherung am Gewässer führt. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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