Titel:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Logo:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Suche:


Schriftmenü:

Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Naturschutzgebiet Suedwestexponierte Waelder und Felsbereiche im Rurtal (DN-013)

Objektbezeichnung:

NSG Suedwestexponierte Waelder und Felsbereiche im Rurtal

Kennung:

DN-013

Ort: Heimbach
Kreis: Dueren
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 56,75 ha
Offizielle Fläche: 56,80 ha
Flächenanzahl: 10
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1981
Inkraft: 2010
Außerkraft: 9999
Schutzziel: gemaess § 20 LG

Schutzzweck ist:
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Buntsandstein- sowie Grauwacke/ Schieferfels-
Ökosystems (§ 20a LG) mit in NRW geschützten Biotopen (§ 62 LG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Waldökosysteme an den Talhängen
(§ 20a LG);

- die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten
mit besonderer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste
in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG) insbesondere:
- Breitflügelfledermaus
- Wildkatze
- Brandtfledermaus
- Wasserfledermaus
- Kleine Bartfledermaus
- Fransenfledermaus
- Braunes Langohr
- Schlingnatter
- Mauereidechse
- Steppengrashüpfer
- Frühe Haferschmiele
- Astlose Graslilie
- Turmkraut
- Schwarzstieliger Streifenfarn
- seltene Moose und Flechten;

- die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Buntsandstein-, Grauwacke-
und Schieferfelsen sowie der archäologischen und kulturgeschichtlichen Zeugnisse aus wissen-
schaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG);

- die Erhaltung der von steil aufragenden Buntsandstein-Felsformationen sowie der von Grauwacke-
und Schieferfelsen geprägten Talhänge des Rurtales wegen ihrer Seltenheit, besonderen land-
schaftlichen Schönheit und Eigenart (§ 20c LG);

- die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung als Lebensstätte und Lebensraum und zum
Schutz der Vogelarten von europäischer Bedeutung gemäß Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-
richtlinie - VS-RL) in Verbindung mit den §§ 48a bis 48e LG NRW;

- die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden
prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG):
- Schlucht- und Hangmischwälder (9180)
sowie folgenden Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse:
- Trockene europäische Heiden (4030)
- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220)
- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (8230)
- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170)

- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende prioritäre Arten von gemein-
schaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§ 48c LG):
- Schlingnatter (FFH-RL)
- Mauereidechse (FFH-RL)
- Großes Mausohr (FFH-RL)
- Spanische Flagge (FFH-RL)
sowie für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie:
- Uhu (VS-RL)
- Wanderfalke (VS-RL);

- die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Felsstrukturen aus
erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG);

- die Seltenheit, besondere Eigenart und Schönheit der felsigen Talhänge (§ 20c LG).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5304-0053
  • BK-5304-0054
  • BK-5304-135
  • BK-DN-00004
Kennung:

BK-CB-0001

Objektbezeichnung:

Zwei kleine Waldbereiche mit Felsen im FFH-Gebietes "Buntsandsteinfelsen im Rurtal" bei Hausen

Link zur Karte: BK-CB-0001
Objektbeschreibung: Im Süden des FFH-Gebietes "Bundsandsteinfelsen im Rurtal" sind oberhalb des rechten Rurufers bei Hausen einzelne, zum Teil steile Felsen in Eichen- und Kiefernwäldern. Die zum Teil senkrechten Felswände lassen eine Bänderung aus unterschiedlichem Material (grobkiesige Schichten, verfestigtes Feinmaterial) erkennen, oft bestehen tiefe Felsspalten, flache Höhlungen oder Verwitterungen zu fast separaten Gesteinsblöcken. Materialbedingt ist die Besiedlung der Felsflächen spärlich (nahezu nur ausgehend von Simsen oder Ritzen), während der vorgelagerte Schutt meist beschattet ist und vereinzelt anspruchslose Waldarten beherbergt. Die Felspartien liegen durchweg im mittelalten Laub- oder Kiefernwald, oft sind die Bäume im Umkreis krüppelig gewachsen. Die Biotope sind kaum zu erreichen, nur der Fels östlich der Krefelder Hütte wurde in vergangener Zeit von Freizeitsportlern erklettert. Der Wert des Gebietes zeichnet sich aus als ein bedeutender, wenn auch flächenmäßig kleiner Bestandteil der weiter nördlich sich anschließenden imposanter ausgebildeten großen Felsenformationen rechtsseitig der Rur. Das Gebiet ist Teil des NSG sowie des europäischen Netzwerkes Natura2000 (FFH-Gebietes DE-5304-302) "Buntsandsteinfelsen im Rurtal". Sein Schutz ist daher von europaweitem Interesse. Hauptentwicklungsziel sind der Erhalt von markanten Buntsandsteinfelsen in (Laubholz-) Wäldern als wertvolles landschaftstypisches Element der Rureifel.
Kennung:

BK-5304-0054

Objektbezeichnung:

Südlich exponierte Hangbereiche des Eichelberges bei Heimbach

Link zur Karte: BK-5304-0054
Objektbeschreibung: Der fast 380 m hohe Eichelberg grenzt nördlich an die Ortslage von Heimbach an. Der ausgedehnte Hangbereich oberhalb der Stadt hat eine Exporsition zwischen Südost über Süd bis Südwest . Ausgedehnte Felsbereiche finden sich ganz im Westen des Gebietes oberhalb des Bahnhofes von Heimbach. Neben nahezu vegetationslosen Steilwänden sind die Felsköpfe lokal mit Heidevegetation, typischer Felsvegetation und großflächig mit strauchförmigen Eichen (d.h. niedrigwüchsig und Stockausschlag) bewachsen. Im übrigen Hang finden sich kleinere Felsbereiche. Im mittleren Teil der BK-Fläche ist der Hang tlw. mit Gebüschen bewachsen. Hier finden sich hier und da typische Straucharten der Felsen bzw. trocken-warmer Standorte, die Felsenbirne erreicht hier die Nordgrenze ihrer Verbreitung in NRW. Hinzu kommen typische Arten der Fels- und Geröllvegetation sowie wärmeliebende Saumarten. Im Handbuch der Amphibien und Reptilien NRWs (Hrsg. AK Amphibien und Reptilien NRW, 2011, S. 1009) ist der Bahnhof Heimbach als vermutlich vom Hauptvorkommen isoliertes Vorkommen der Mauereidechse genannt. Autochthone Vorkommen der Mauereidechse finden sich in NRW ausschließlich in der Eifel und im Siebengebirge. Sonst herrschen (meist kernwüchsige) Eichenwälder und lokal im Westen auch Hainbuchen-Eichenwälder vor. Vor allem im Osten des Gebietes sind die Eichenwälder häufig durch tlw. auch großflächige lichte Kiefernforste durchzogen. Der ausgedehnte Felsbereich oberhalb des Bahnhofes Heimbach ist mit seinem wärmebegünstigten, südwestexponierten Steilhang und seinen Felsen für die Rureifel repräsentativ, ebenso die wärmeliebenden Gebüsche oberhalb des Ortskerns. Derartige Sonderstandorte erreichen hier die Nordgrenze ihrer Verbreitung. Die Seltenheit vergleichbarer wärmebegünstigter Standorte in NRW inkl. des belegten Vorkommens der Mauereidechse und des zu erwartenden Vorkommens von seltenen Tierarten wie z.B. Schlingnatter oder Steppengrashüpfer begründet neben den herausragenden landschaftsästhetischen Aspekten eine besondere Schutzwürdigkeit. Das Gebiet hat eine mindestens regionale Bedeutung. Innerhalb der Rureifel kommt dem Gebiet eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop für Tier- und Pflanzenarten wärmebegünstigter Standorte sowie von Felsen zu. Hauptenwicklungsziel ist die Erhaltung insbesondere der Felsbereiche, aber auch der übrigen Laubwaldbereiche. Vor allem im Westen (im Bereich der Felsen) sollte eine forstliche Nutzung unterbleiben. Die Kiefernforste im Osten sollten nach und nach in Laubwald umgebaut werden.
Kennung:

BK-5304-135

Objektbezeichnung:

Laubholzstreifen suedlich Blens

Link zur Karte: BK-5304-135
Objektbeschreibung: Die Laubholzbestaende im Bereich Renzelauel stellen Auslaeufer eines grossen, zusammenhaengenden Laubwaldgebietes dar. Der noerdliche Teil des Gebietes besteht aus einer ca. 500 m langen Strauchhecke, die z. T in einem Gelaendeeinschnitt liegt. Der suedliche Teil, noerdlich von Hausen, wird von einem Eichenbestand gebildet, der noch deutlich Kennzeichen eines Niederwaldes aufweist, aber stellenweise durchwaechst. Der Wald stockt an einem sehr steilen Hang und weist eine lueckige Krautschicht auf.
Kennung:

BK-5304-0053

Objektbezeichnung:

Bildchesberg mit Marienhöhe südlich Heimbach

Link zur Karte: BK-5304-0053
Objektbeschreibung: Der Bildchesberg bei Heimbach mit der nordwestlich gelegenen Marienhöhe bildet einen Sporn zwischen Heimbachtal im Norden und dem Rurtal im Westen. Der gesamte Berg ist bewaldet, auf seiner Spitze steht ein Funkmast und ein Aussichtspunkt mit Schutzhütte. Eine zweite Schutzhütte findet sich im Bereich Marienhöhe. Im Norden herrscht ein Hainbuchen-Eichenmischwald auf relativ basenreichem Standort vor. Dieser wird im Süden und Westen auf meist steiler, skelettreicher Hanglage von einem Eichenwald abgelöst. Daran schließt in Richtung Rurtal ein Fels- und Geröllband mit typischer Felsvegetation silikatischer und wärmebegünstigter Standorte an. Es herrschen niedrigwüchsige, mehrstämmige Traubeneichen vor, wobei die Mehrstämmigkeit überwiegend durch Trockenschäden und weniger durch forstliche Nutzung bedingt sein dürfte. Dieser Teil des Geibetes ist nur durch Trampelpfade tlw. erschlossen. Der Bildchesberg ist mit seinen wärmebegünstigten Steilhängen für die Rureifel repräsentativ. Derartige Sonderstandorte erreichen hier die Nordgrenze ihrer Verbreitung und sind daher gegenüber weiter südlich gelegenen Standorten wie etwa an Mosel und Nahe floristisch verarmt. Diese Standorte sind in NRW sehr selten und besonders schutzwürdig. Sie haben somit eine überregionale Bedeutung. Innerhalb der Rureifel kommt dem Gebiet eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop für Tier- und Pflanzenarten wärmebegünstigter Standorte sowie von Felsen zu. Hauptenwicklungsziel ist die Erhaltung insbesondere der Felsbereiche, aber auch der übrigen Laubwaldbereiche. Vor allem im Westen und Süden sollte keine forstliche Nutzung stattfinden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii <8230> (3,63 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (15,50 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete waermeliebende Waelder (nicht FFH-LRT) <NAB0> (35,35 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (3,04 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Felsen (nicht FFH-LRT) <NGA0> (0,10 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • nat. Felsen, offene nat. Block-, Schutt-, Geröllhalden, Höhlen (3,73 ha)
  • Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte (3,04 ha)
Biotoptypen:
  • Eichenwald <AB0> (47,26 ha)
  • Hainbuchen-Eichenmischwald <AB9> (14,49 ha)
  • Birkenwald <AD0> (1,75 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (5,08 ha)
  • Kiefernwald <AK0> (30,01 ha)
  • Kiefernmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AK1> (3,01 ha)
  • Douglasienwald <AL1> (0,91 ha)
  • Schlagflur <AT0> (1,45 ha)
  • Windwurffläche <AT2> (0,25 ha)
  • baumarme Waldfläche unbekannter Herkunft <AT5> (0,15 ha)
  • Totholzwald (Insekten-, Pilzbefall, Zerfallsstadium) <AT6> (0,80 ha)
  • Wärmeliebende Gebüsche <BB10> (3,04 ha)
  • Hecke <BD0> (1,41 ha)
  • natürlicher Silikatfels <GA2> (3,73 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Aufgeblasenes Leimkraut (Silene vulgaris)
  • Berberitze (Berberis vulgaris)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Besen-Gabelzahnmoos (Dicranum scoparium)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Blasser Schafschwingel (Festuca pallens)
  • Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes s.l.)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Cladonia spec. (Cladonia spec.)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)
  • Elsbeere (Sorbus torminalis)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Felsen-Fetthenne Sa. (Sedum rupestre agg.)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flattergras (Milium effusum)
  • Flechten (unbestimmt) (Flechten (unbestimmt))
  • Frühblühendes Habichtskraut (Hieracium glaucinum)
  • Fuchs Greiskraut (Senecio ovatus)
  • Gelbfrüchtige Schwefelflechte (Psilolechia lucida)
  • Gemeine Felsenbirne (Amelanchier ovalis)
  • Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba)
  • Gemeiner Dost (Origanum vulgare)
  • Gemeiner Natterkopf (Echium vulgare)
  • Gemeiner Tüpfelfarn Sa. (Polypodium vulgare agg.)
  • Gemeines Habichtskraut (Hieracium lachenalii)
  • Gerwöhnliche Dost (Sa.) (Origanum vulgare agg.)
  • Gewöhnliche Vogelbeere (Sorbus aucuparia subsp. aucuparia)
  • Gewöhnliche Wald-Kiefer (Pinus sylvestris subsp. sylvestris)
  • Gewöhnlicher Besenginster (Cytisus scoparius subsp. scoparius)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Glattfrüchtiger Hundszahn (Cynodontium bruntonii)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Haar-Ginster (Genista pilosa)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hain-Rispengras (Sa.) (Poa nemoralis agg.)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hasen-Klee (Trifolium arvense)
  • Hecken-Knöterich (Fallopia dumetorum)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Hornkraut (unbestimmt) (Cerastium spec.)
  • Hunds-Rose (Rosa canina)
  • Kartäuser-Nelke (Sa.) (Dianthus carthusianorum agg.)
  • Kiefer (unbestimmt) (Pinus spec.)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella)
  • Kleiner Sauerampfer i.w.S. (Rumex acetosella s.l.)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Kleines Immergrün (Vinca minor)
  • Kleines Mausschwanzmoos (Isothecium myosuroides)
  • Mahonie (Mahonia aquifolium)
  • Mehlbeere Sa. (Sorbus aria agg.)
  • Mispel (Mespilus germanica)
  • Moose unbestimmt (Moose unbestimmt)
  • Nördlicher Streifenfarn (Asplenium septentrionale)
  • Pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia)
  • Rose (unbestimmt) (Rosa spec.)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Roter Fingerhut (Digitalis purpurea)
  • Rundblättrige Glockenblume Sa. (Campanula rotundifolia agg.)
  • Saat-Hohlzahn (Galeopsis segetum)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Savoyer Habichtskraut (Hieracium sabaudum)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)
  • Schneebeere (Symphoricarpos albus)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Fingerkraut Sa. (Potentilla argentea agg.)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stereocaulon spec. (Stereocaulon spec.)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Stink-Storchschnabel Sa. (Geranium robertianum agg.)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Süsskirsche (Wildform) (Prunus avium subsp. avium)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Trauben-Eiche (Sa.) (Quercus petraea agg.)
  • Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)
  • Vielblütige Weisswurz (Polygonatum multiflorum)
  • Wacholder-Widertonmoos (Polytrichum juniperinum)
  • Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Habichtskraut (Sa.) (Hieracium murorum agg.)
  • Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica)
  • Wald-Schwingel (Festuca altissima)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Widertonmoos (unbestimmt) (Polytrichum spec.)
  • Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pratense)
  • Wurmfarn Sa. (Dryopteris filix-mas agg.)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Schutz und Erhalt der im Gebiet vorkommenden Felsen, freie Entwicklung der Laubholzwälder. Die Totholzwälder der natürlichen Sukzession überlassen.
  • Erhaltung und Optimierung von Laubwäldern und Gebüschen auf südexponierten Steilhängen
    Erhaltung wärmebegünsigter Felsstandorte in der Rureifel
  • Schutz und Erhalt von naturnahen Laubholzbestaenden an Haengen
    oberhalb der Ruhraue
  • Schutz und Erhaltung von naturnahen Eichenwaeldern auf wärmebegünstigten Hangstandorten sowie von Felsen
Gefährdungen:
  • Freizeitaktivitaeten
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • Kahlschlag, unsachgemaesser Holzeinschlag (FW)
  • nicht einheimische Gehoelze (FW) (Kiefer)
  • Umwandlung in Hochwald (FW)
Maßnahmen:
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • der Sukzession ueberlassen
  • Einstellung der Bewirtschaftung
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • keine wegebaulichen Massnahmen
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Niederwald abschnittsweise auf den Stock setzen
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.