Inhalt:
Naturschutzgebiet Quellteiche bei Linnich (DN-020)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Quellteiche bei Linnich |
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Kennung: |
DN-020 |
Ort: | Linnich |
Kreis: | Dueren |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 19,11 ha |
Offizielle Fläche: | NaN ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1984 |
Inkraft: | 1984 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | gemaess LG Paragraph 20
- zur Erhaltung des Lebensraumes gefaehrdeter Amphibien, Libellen, Sueßwasser- mollusken, anderer wassergebundener Organismen und gefaehrdeter Wasserpflanzen sowie der Erhalt der Trockenrasen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5003-0002 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Quellteiche bei Linnich |
Link zur Karte: | BK-5003-0002 |
Objektbeschreibung: | Auenbereich der Rur bei Linnich mit brachgefallenem, ruderalisiertem Grünland, Gehölzbereichen, Tümpelquelle mit Quellbach (nicht natürlich, s.u.), Kleingewässern und Altarmen. Im Süden des Gebietes wurde gegenüber der NSG-Abgrenzung leicht erweitert, um hier eine stark schüttende Tümpelquelle (nicht natürlich - es handelt sich offenbar um eine Rohrverbindung zum angrenezenden Altgewässer) in einem Gebüsch zu berücksichtigen. Von hier aus läuft das Wasser in einen zunächst befestigten Graben ("Quellbach") , der sich weiter nördlich zweimal stark erweitert. Diese beiden Kleingewässer haben Stillwassercharakter, u.a. mit ausgeprägter Schwimmblattvegetation. Nördlich davon ändert der "Quellbach" seine Richtung nach Osten und folgt einem ehemaligen Mäanderbogen der Rur. HIer mündet von Westen ein zweiter Quellbach ein, der von einem bzw. zwei Tümpeln (Mulden in der Grünlandbrache) oberhalb gespeist wird. Am Nordrand des östlicheren Tümpels findet sich kleinflächig eine Magergrünlandbrache. Der westlichere Tümpel hat zur Zeit der Kartierung keinen Abfluss und ist noch stärker verlandet als der östliche. Laut Altkataster von 1992 gab es vier muldenförmige Teiche (einer davon bereits damals ausgetrocknet), die entweder ehemalige Altstromrinnen darstellen oder durch Abgrabung entstanden sind. Am Nordwestrand der Grünlandbrache erkennt man eine dritte, recht große Mulde. Diese ist jedoch völlig trocken und ohne Feuchte- oder Nässezeiger. Die im Alt-Kataster genannten Arten Aestiger Igelkolben, Froschbiss und Wasserfeder konnten 2010 nicht mehr festgestellt werden. Der Quellbach versickert unter Pappeln und anderen Gehölzen im ehemaligen Mäanderbogen unter einem Springkrautbestand. Offensichtlich gelangt der Bach während der Vegetationsperiode nur selten bis hierher. Weiter nach Nordosten ist ein Teilabschnitt des von Gehölzen gesäumten Bogens seicht mit Wasser überstaut und mit Röhrichtarten und Seggen bewachsen. 1992 wurde hier noch die Wasserfeder gefunden. Von Osten mündet in diesen Altarm eine ähnliche Vertiefung (gehölzbestanden) ein, die jedoch offensichtlich höchstens sporadisch Wasser führt und den schmalen Ostteil des NSG darstellt. Weiter nach Norden bzw. Nordwesten ist anschließend an den Altarm der ehemalige Rurverlauf im Gelände tlw. noch erkennbar (nitrophytische Hochstauden, überw. verbuscht). Östlich des beschriebenen Altarms liegt eine bewirtschaftete Fettweide im NSG mit lokal schlecht charakterisiertem Flutrasen. Der Norden des Gebietes (nördlich einer kleinen Abbruchkante, wahrscheilich durch Abgrabungen entstanden) wird von ± lückigen Pappelbeständen, Birken-Stangenhölzern und einem Silberweidenbestand beherrscht. Außerdem findet sich hier ein recht großes, naturnah gestaltetes Abgrabungsgewässer. Dieses ist aus einer Kiesabgrabung hervorgegangen und zu einem Weiher mit Buchten, Flachuferbereichen (zeitweise trockenfallend) sowie einer Insel umgestaltet worden. Wahrscheinlich durch die starke Verbuschung konnten 1992 erwähnte Magerrasen hier nicht mehr festgestellt werden. Ein zweiter Altarm liegt im Südwesten des Gebietes. Er entstand 1972 durch die Begradigung der Rur und wird im Süden von Rurwasser gespeist. Die Ufergehölze zwischen der Rur und dem Altarm weisen gehäuft Fraßspuren des Bibers auf. Hinweis: Im Altkataster sind zahlreiche, insbesondere auentypische Tierarten aufgelistet Im Gebiet sind auentypische Strukturen erhalten geblieben, neben Kleingewässern und Altarmen ist auch der alte Rurverlauf in einem mehr als 0,5 km langen Abschnitt erkennbar. Das Gebiet hat damit eine hohe Repräsentativität für die Ruraue in der Bördelandschaft. Der Erhaltungszustand dieser auentypischen Lebensräume hat sich jedoch vor allem durch Verlandungsprozesse weiter verschlechtert. Nahezu alle Stillgewässer sind von der endgültigen Verlandung akut bedroht. Nitrophyten beherrschen das Bild. Vorkommen von Pflanzenarten wie etwa Waserfeder oder Forschbiss, die auf spezielle Standortbedingungen angewiesen sind, sind offenbar im Gebiet erloschen. Das NSG hat als Auenabschnitt der Rur mit auentypischen Strukturen und Resten auentypischer Lebensräume eine wichtige Bedeutung innerhalb der Biotopverbundachse Ruraue. Um auentypische Lebensräume wie Kleingewässer, Altarme und Feuchtgrünland zu erhalten bzw. wieder herzustellen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, z.B. Wiederaufnahme einer extensiven Grünlandbewirtschaftung (bei Beweidung sind die trittempflindlichen Uferbereiche abzuzäunen), behutsames Ausbaggern verlandender Kleingewässer und Altarme und Überprüfung des Wasserhaushaltes im Gebiet (Absenkung des Gurndwasserspiegels womöglich durch Tiefenerosion der begradigten Rur). Im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen an der Rur einschließelich Umgestaltung des Ruhrdorfer Wehres (z.B. Fischtreppe) oder besser Rückbau wäre die Wiederherstellung des alten Rurverlaufes innerhalb des NSG anzustreben. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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