Inhalt:
Naturschutzgebiet Ehemaliges Bergwerksgelaende Langenbroicher Heide (DN-054)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Ehemaliges Bergwerksgelaende Langenbroicher Heide |
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Kennung: |
DN-054 |
Ort: | Kreuzau |
Kreis: | Dueren |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 18,59 ha |
Offizielle Fläche: | 18,60 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1998 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck ist
- Die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten des Biotopkomplexes aus Ruinen, wasserge- fuellten Senken und Wald mit Bruchwaldcharakter, Eichen-Birken- Wald auf ehemaligen Heidestandorten sowie Magergruenland und Ruinen (Parahgraph 20a LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von nach der Roten Liste in NW gefaehrdeten Pflanzenarten (Paragraph 20a LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von fuer das Schutzgebiet typischen Tierarten (Paragraph 20a LG), - Die Erhaltung des ehemaligen Bergbaugebietes aus landeskundlichen Gruenden (Paragraph 20b LG), - Die Erhaltung der Ruinen aufgrund ihrer besonderen Eigenart. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5204-0008 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Ehemaliges Bergwerksgelaende Langenbroicher Heide |
Link zur Karte: | BK-5204-0008 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst Teile des ehemaligen Bleiabbaugebietes Langenbroich bei Kreuzau und ist deckungsgleich mit dem gleichnamigen Naturschutzgebiet. Die Bergbautätigkeit wurde seit langem eingestellt. Im Gebiet befindet sich die Ruine der Bergwerksgebäude. Sie enthält Kellergewölbe die zum Schutz von Fledermäusen mit Gittertüren verschlossen sind. Das Gelände um die Bergwerksruine ist stark von den Bergbauspuren geprägt. Es finden sich zahlreiche Abgrabungsgruben und haldenartige Aufschüttungen. An deren Kanten befinden sich sehr kleinflächige Calluna-Heidereste. In kleinen Senken liegen vielerorts kleine temporär mit Wasser gefüllte Senken, die nicht im einzelnen auskartiert werden können. Die Wälder sind sehr strukturreich mit oft stark ausgeprägter Strauchschicht und acidophytischer Krautschicht. Sie befinden sich überwiegend in geringen bis mittleren Baumholzdimensionen. In größeren Bereichen dominiert die Kiefer, andernorts Birke und Eiche. Stellenweise finden sich auch völlig gemischte Bestände aus diversen standorttypischen und gebietsfremden Baumarten, darunter auffällig häufig auch Esskastanien. Eine Fläche nördlich der Gebäuderuinen wird mit Kiefern und Douglasien aufgeforstet. Im Norden befindet sich eine kleinflächige Fichtenaufforstung. Im Nordwesten der Fläche liegt, zu drei Seiten von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgeben ein naturnaher periodischer Tümpel der von einem Grauweidengebüsch umgeben ist und als gesetzlich geschützter Biotop kartiert wurde. Das Gebiet ist aufgrund seines landeskundlichen Wertes (Spuren des Bleibergbaus), seinem Strukturreichtum und der Bedeutung als Habitat für gefährdete Arten schutzwürdig. Es ist aufgrund seiner Eigenart von regionaler Bedeutung und steht in räumlicher Beziehung zu den bodensauren Wäldern an den Hängen des Rurtals. Schutzziel ist der Erhalt und die Optimierung der strukturreichen Waldbestände. Eine sukzessive Umwandlung in Laubwald scheint wünschenswert. In der Beschreibung des Naturschutzgebietes ist von ehemaligen Heide- und Magergrünlandstandorten die Rede. Die Vermutung liegt nahe, dass durch voranschreitende Sukzession in zunehmendem Maße Offenbiotope verloren gehen. Auch die frische Nadelholzaufforstung nördlich der Bergwerksruinen ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend. Die Altbiotopkartierung nennt für das Gebiet (zusammen mit NSG "Blauer See") u. a. das Vorkommen von Geburtshelferkröte und Kreuzkröte. Die Bergbauspuren selbst und die Gebäuderuinen sind aus landeskundlichen Gründen und letztere als Quartier von Fledermäusen erhaltenswert. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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