Inhalt:
Naturschutzgebiet Rur in Juelich (DN-059)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Rur in Juelich |
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Kennung: |
DN-059 |
Ort: | Juelich |
Kreis: | Dueren |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 4,90 ha |
Offizielle Fläche: | 4,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2005 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 Buchstabe a) und
Paragraph 20 Satz 2 LG - Wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes in Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) in der jeweils gueltigen Fassung. Leitziele: - Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I FFH-Richtlinie: - Erlen- und Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, C), - Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260, B), - Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Biber (Castor fiber, 1337), - Groppe (Cottus gobio, 1163), - Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096), sowie Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensraeume. - Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel (Alcedo atthis, A229), sowie Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensraeume. - Erhaltung von Lebensraeumen und Arten, die fuer das Gebiet weiterhin von Bedeutung sind: - Flussuferlaeufer (Actitis hypoleucos, A168), - Flussregenpfeifer (Charadius dubius, A136), - Gaensesaeger (Mergus merganser, A070), - Flutender Wasser-Hahnenfuss (Ranunculus fluitans). Schutzzweck ist weiterhin: - Die Erhaltung und Wiederherstellung des Fliessgewaesser-Oekosystems Ruraue mit in NRW geschuetzten Biotopen (Paragraph 62 LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten (Paragraph 20 Buchstabe a und Satz 2 LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung der Rur als naturnaher Tieflandfluss und der begleitenden Aue wegen ihrer Eigenart und besonderen landschaftlichen Schoenheit (Paragraph 20 Buchstabe c LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung der Rur und ihrer Aue als Wanderkorridor fuer den Biber und andere wandernde Tierarten (Paragraph 20 Buchstabe a und Satz 2 LG). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5003-101 |
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Objektbezeichnung: |
Rurauenbereich zwischen Broich und Jülich |
Link zur Karte: | BK-5003-101 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet gliedert sich in zwei Abschnitte. Der obere Abschnitt grenzt suedlich an das Naturschutzgebiet "Rurmaeander und umfaßt den Rurverlauf, der hier auf einer Laenge von ca. 350 m noch nicht stark ausgebaut worden (einzelne Steinpackungen am Ufer). Dort weist die Rur einige Kiesbaenke auf. Am Ufer der Rur sind ueberwiegend nitrophile Hochstauden zu finden, nur lokal sind Roehrichtarten verbreitet. Wasserpflanzen fehlen weitgehend. Am westlichen Rurufer stehen (teils gepflanzte) Kopfweiden und stellenweise Ufergehoelze. Die Bereiche sind durch Zaeune von der angrenzenden Weide getrennt. Einige der Baeume befinden sich in einem schlechten Zustand, bzw. sind abgestorben. Die Randboeschung im Westen wird von Schlehe, Brombeere, Esche, Eiche und Bergahorn dominiert. Der südliche Abschnitt stellt sich als ein vor kurzem renaturierter Auenbereich nördlich von Jülich dar. Dort wurden im Zuge des Rurauenprogramms ein naturnaher Seitenarm der Rur angelegt. Aufgeschüttete Inseln teilen den Flußlauf. Auf den Inseln haben sich Rohrglanzgras- und Hochstaudenfluren entwickelt. Auch Gehölzaufwuchs aus Erlen und Birken ist vorhanden. Auf der linken Rurseite stockt ein neuangelegtes Ufergehölz aus Erlen und Silberweiden. Im Gebiet kommen Biotoptypen nach § 62 vor (s. Austellung unter Biotoptypen). |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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