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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Ruraue bei Zerkall (DN-075)

Objektbezeichnung:

NSG Ruraue bei Zerkall

Kennung:

DN-075

Ort: Huertgenwald
Kreis: Dueren
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 4,93 ha
Offizielle Fläche: 5,40 ha
Flächenanzahl: 2
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1992
Inkraft: 2010
Außerkraft: 9999
Schutzziel: gemaess § 20 LG

Schutzzweck ist:
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässer-Ökosystems Ruraue und
begleitender Talhänge (§ 20a LG) mit in NRW geschützten Biotopen (§ 62 LG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren, für Mittelgebirgs-
flüsse und -auen, störungsarme Hangwälder und sekundäre Feuchtbiotope charakteristi-
schen und von nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG);

- die Erhaltung und Entwicklung sonnenexponierter felsreicher Waldhänge für seltene und
gefährdete wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten (§20a LG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung der Rur als naturnaher Mittelgebirgsfluss und der
begleitenden Aue wegen ihrer Eigenart und besonderen landschaftlichen Schönheit
(§ 20 c LG);

- die Erhaltung des Bachtales als Struktur mit Bedeutung zur Herstellung des Biotopverbundes
(§ 20a LG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden
prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG):
- Schlucht- und Hangmischwälder (9180 ),
- Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0 )
sowie folgenden Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse:
- Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis
und des Callitricho-Batrachion (3260 )
- Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430);

- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende Arten von gemeinschaftlichem
Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§48c LG):
- Biber
- Flussneunauge
- Groppe
- Eisvogel
- Uhu
- Schwarzspecht
- Mittelspecht
- Rotmilan
- Schwarzmilan
- Gänsesäger
- Zwergtaucher
- Spießente
- Krickente
- Tafelente
- Schellente
- Löffelente
- Knäkente
- Zwergsäger.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
Tierarten:
Schutzziele:
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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