Inhalt:
Naturschutzgebiet Ruraue bei Zerkall (DN-075)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Ruraue bei Zerkall |
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Kennung: |
DN-075 |
Ort: | Huertgenwald |
Kreis: | Dueren |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 4,93 ha |
Offizielle Fläche: | 5,40 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1992 |
Inkraft: | 2010 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | gemaess § 20 LG
Schutzzweck ist: - die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässer-Ökosystems Ruraue und begleitender Talhänge (§ 20a LG) mit in NRW geschützten Biotopen (§ 62 LG); - die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren, für Mittelgebirgs- flüsse und -auen, störungsarme Hangwälder und sekundäre Feuchtbiotope charakteristi- schen und von nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG); - die Erhaltung und Entwicklung sonnenexponierter felsreicher Waldhänge für seltene und gefährdete wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten (§20a LG); - die Erhaltung und Wiederherstellung der Rur als naturnaher Mittelgebirgsfluss und der begleitenden Aue wegen ihrer Eigenart und besonderen landschaftlichen Schönheit (§ 20 c LG); - die Erhaltung des Bachtales als Struktur mit Bedeutung zur Herstellung des Biotopverbundes (§ 20a LG); - die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG): - Schlucht- und Hangmischwälder (9180 ), - Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0 ) sowie folgenden Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse: - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (3260 ) - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); - die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§48c LG): - Biber - Flussneunauge - Groppe - Eisvogel - Uhu - Schwarzspecht - Mittelspecht - Rotmilan - Schwarzmilan - Gänsesäger - Zwergtaucher - Spießente - Krickente - Tafelente - Schellente - Löffelente - Knäkente - Zwergsäger. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: | |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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