Inhalt:
Naturschutzgebiet Noervenicher Wald (DN-084)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Noervenicher Wald |
---|---|
Kennung: |
DN-084 |
Ort: | Noervenich |
Kreis: | Dueren |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 82,47 ha |
Offizielle Fläche: | 82,36 ha |
Flächenanzahl: | 4 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2016 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 2036 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt zum Zwecke der Sicherung eines Teilbereiches des FFH-Gebietes
DE-5105-302 "Nörvenicher Wald". Die Sicherung des angrenzenden FFH-Teilgebietes wird durch einen Vertrag gemäß § 32 Absatz 4 BNatSchG gewährleistet werden. Die Unterschutzstellung im Bereich dieser Verordnung erfolgt: 1. gemäß §§ 23 und 32 BNatSchG in Verbindung mit den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7 - FFH-Richtlinie -) in der zurzeit gültigen Fassung zum beson- deren Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: - zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps des Anhangs I der FFHRichtlinie: Maiglöckchenreicher Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum, 9160) in seiner standörtlichen Vielfalt, - zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von stabilen, überlebensfähigen Populationen und deren Lebensräume für die folgende Tierart gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, 1323), 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere: 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederhe- stellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere: - zur Erhaltung des Lebensraumes für Tierarten mit großflächigem Raumbedarf, wie z. B. Klein-, Mittel- und Schwarzspecht, Hohltaube und der Waldschnepfe sowie der Haselmaushabitate, - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Nahrungs- und Wochenstubenhabitate von seltenen Fledermausarten, wie z. B. Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Kleine Bartfledermaus, - zur Erhaltung des naturraumtypischen Artenspektrums in den unterschiedlich alten Baumbeständen mit Höhlenbäumen und totholzreichen Strukturen insbesondere dem maiglöckchenreichen Stieleichen- Hainbuchenwald mit Winterlinden, - zur Erhaltung der Teillebensräume für störungsempfindliche, seltene, gefährdete sowie zu diesem großen zusammenhängenden Waldökosystem gehörenden Tier- und Pflanzenarten (z. B. Fledermäuse, Amphibien und Reptilien), 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landes- kundlichen Gründen: - zur Erhaltung von kulturhistorisch bedeutenden Elementen wie einer historischen Ringwallanlage sowie mehreren sogenannten "Maaren" (historische Abgrabungen) aus der jüngeren Vergangenheit, 4. gemäß 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragen- den Schönheit: - zur Erhaltung des großflächigen, zusammenhängenden Waldareals mit seltenen, naturraumtypischen Pflanzengesellschaften, - zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Laubwaldbestände sowie der abwechslungsreichen Bodentypen und deren Reliefs, - zur Erhaltung und Förderung eines landesweit bedeutsamen Elements des Waldbiotopverbunds in der agrarisch geprägten Zülpicher Börde zwischen den Villewäldern und der Eifel. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
|
Kennung: |
BK-5105-0005 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
FFH-Gebiet Nörvenicher Wald südwestliche Teilfläche |
Link zur Karte: | BK-5105-0005 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Nörvenicher Wald". Es umfasst überwiegend den nicht militärisch genutzten Bereich zwischen der L 495 im Süden, dem Neffelbach im Westen sowie der Ortschaft Oberbollheim und Ackerflächen im Osten sowie der Zufahrt zum Fliegerhorst Nörvenich im Norden. Der Nörvenicher Wald stellt einen der wenigen in dem Naturraum der Jülich-Zülpicher Börde verbliebenen alten Waldflächen dar. Der Wald stockt auf den hier anstehenden wechselfeuchten, bis zu einem Meter mächtigen Lössschichten. Er zeichnet sich durch das großflächige Vorkommen der hier aufgrund der Bodenverhältnisse standortgerechten Waldgesellschaft des Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwaldes mit Winterlinde aus. Das FFH-Gebiet beherbergt zudem ein Wochenstubenvorkommen der Bechsteinfledermaus. Die Bechsteinfledermaus befindet sich hier an der nordwestlichen Verbreitungsgrenze. Es sind aktuell nur einzelne Wochenstubenkolonien im rheinischen Teil NRWs bekannt. Die Stieleichen-Hainbuchenbestände der hier beschriebenen Teilfläche sind meist alt ( BHD > 50cm) bis mittelalt (BHD 14-50 cm), wobei nur wenige Althölzer (BHD > 80 cm) und kaum starkes Totholz vorhanden ist. Es sind jedoch mehrere Höhlenbäume kartiert worden, die als Quartierbäume für die Bechsteinfledermaus fungieren können. Die Bestände des Stieleichen-Hainbuchenwaldes konzentrieren sich im Norden und den Hangflächen zum Neffelbach und dem östlichen Waldrandflächen des Gebietes. Im zentralen Bereich gehen sie in bodensaure Buchen-Eichenwälder über. Zudem sind kleinere Nadelholz- und Laubholzparzellen vorhanden, die mit Kiefern, Fichten, Roteichen oder Bergahorn bestockt sind. Im Südwesten der Fläche befindet sich Reste einer alten Burganlage. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
|
---|---|
Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
|
Rote Liste Arten 2010 NRW: |
|
Planungsrelevante Arten: |
|
Pflanzenarten: |
|
Tierarten: |
|
Schutzziele: |
|
---|---|
Gefährdungen: |
|
Maßnahmen: |
|
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.