Inhalt:
Naturschutzgebiet Erlensundern (DO-034)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Erlensundern |
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Kennung: |
DO-034 |
Ort: | |
Kreis: | Dortmund |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 14,07 ha |
Offizielle Fläche: | NaN ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2020 |
Inkraft: | 2020 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 BNatSchG erforderlich, insbesondere - zum Erhalt und zur Entwicklung • von Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten und seltenen wildlebenden Tierarten und wildwachsenden Pflanzenarten und -gesellschaften, • der vorhandenen Landschaftsstrukturen wegen ihrer besonderen Eigenart, insbesondere der naturnahen Laubwälder und der Feuchtbereiche, - zum Erhalt eines unzerschnittenen, verkehrsarmen Raumes, - zum Schutz des Klimas. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4411-0003 |
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Objektbezeichnung: |
Naturschutzgebiet Erlensundern |
Link zur Karte: | BK-4411-0003 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet Erlensundern ist ein kleines (14ha), von unterschiedlich alten Laubwaldlebensräumen geprägtes Naturschutzgebiet im Nordosten von Dortmund. Ergänzt werden die Waldlebensräume von zwei landwirtschaftlich genutzten, artenarmen Mähwiesen sowie einer artenreichen Grünlandeinsaat mit Gehölzpflanzungen und einem Kleingewässer. Die auf dem staunassen Gley-Pseudogley stockenden Laubwälder werden hauptsächlich von Stiel-Eichen und Hainbuchen geprägt. Daneben sind auch Rot-Buche, Gewöhnliche Esche und Europäische Lärche mit am Bestandesaufbau beteiligt. Es sind z.T. vergleichsweise alte Laubwälder mit 130 bis 155 Jahre alten Stiel-Eichen und Rot-Buchen (Stand 2015). Weiterhin wachsen etwa 20 Jahre alte Anpflanzungen aus Hainbuche, Rot-Buche und Stiel-Eiche auf ehemaligem Grünland- und Ackerstandort. Zurückliegend wurden aus einem Waldbestand sukzessive die Hybrid-Pappeln entnommen. Die im Unterstand der Hybrid-Pappeln gewachsenen Eichen und Hainbuchen bilden dort nun die erste Baumschicht. Die Krautschicht erweist sich mit dem Gefleckten Lungenkraut, der Echten Goldnessel oder dem Wald-Ziest als vergleichsweise artenreich. Insbesondere die alten Waldlebensräume stellen für die heimische Tierwelt einen wertvollen Lebensraum dar. Zwei Mähwiesen im Süden des NSG werden intensiv genutzt und weisen eine nur sehr geringe Artenvielfalt auf. Dahingegen wurde im Norden des NSG eine Grünlandeinsaat den artenreichen Glatthaferwiesen zugeordnet. Aus der Einsaat hat sich eine blütenpflanzenreiche Wiese entwickelt. Neben Weiden-Kopfbäumen und einem gepflanzten Strauchgürtel, wurde auf der Fläche im Jahr 2008 ein Gewässer angelegt. Es dient Grasfröschen, Erdkröten, Grünfröschen, Bergmolchen und Teichmolchen als Laichhabitat. Weitere Kleingewässer befinden sich am Ostrand des NSG innerhalb der Aufforstung. Im Jahr 2006 konnte dort noch der Kammmolch nachgewiesen werden. Zu den südlich anschließenden Gärten nehmen Ablagerungen von Gartenabfall zu. Hiervon zeugen auch die dort im Wald wachsenden Arten wie Schneeglöckchen, Osterglocke oder Italienischer Aronstab. Ebenfalls hervorzuheben ist das Vorkommen des invasiven Japanischen Staudenknöterichs am Ostrand des ehemaligen Hybrid-Pappel-Bestandes. Mit in Kraft treten des neuen Landschaftsplans im Jahr 2020 wurde die Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Sie steht im funktionalen Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Naturschutzgebiet Kurler Busch und ist für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten von regionaler Bedeutung im Biotopverbund. Im Vordergrund stehen die Lebensräume der Laubwälder, der Mähwiesen und der Kleingewässer. Diese gilt es unter naturschutzfachlichen Aspekten zu Erhalten und zu Entwickeln. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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