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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Sittertskamp (DU-012)

Objektbezeichnung:

NSG Sittertskamp

Kennung:

DU-012

Ort: Duisburg
Kreis: Duisburg
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 14,74 ha
Offizielle Fläche: 14,51 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1989
Inkraft: 2009
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 20 a) und b) Landschaftsgesetz

1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender
Pflanzen und wildlebender Tierarten

Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
- seiner hohen strukturellen Vielfalt
- der artenreichen und typischen Vegetation trockener Ruderalstandorte und Feuchtgebiete mit zum
Teil seltenen Arten
- der Bedeutung des Gewässers als Laichbiotop mehrerer zum Teil gefährdeter Amphibienarten sowie als
Nahrungsbiotop einer gefährdeten Vogelart
- der Bedeutung der Schlackenhalde und der Waldflächen als Lebensraum der Amphibien sowie für zwei
Reptilienarten, u.a. eine gefährdete (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 52)

2. aus wissenschaftlichen Gründen.

Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
- seiner Bedeutung für die Erforschung der Entwicklung eines Sekundärbiotopes und der dazugehörigen
Lebensgemeinschaft.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4606-0093
Kennung:

BK-4606-0093

Objektbezeichnung:

Naturschutzgebiet "Sitterskamp"

Link zur Karte: BK-4606-0093
Objektbeschreibung: Das NSG "Sitterskamp" liegt am Nordrand von Ungelsheim auf einer ehemaligen Schlackenhalde. Das von einem Zaun umgebene Gelände ist reliefreich und infolge einer ungestörten Sukzession überwiegend von dichten, meist unzugänglichen Gehölzen und Gebüschen bewachsen. In einer tiefen Senke liegt ein lang gestreckter Teich, dessen Ufer im Norden und Süden bis zu 15 m steil aufragen. Jeweils am östlichen und westlichen Ende konnten sich Röhrichte entwickeln. Offene, weitgehend gehölzfreie Bereiche gibt es nur noch wenige. Die großen, sich ungestört entwickelten Gehölzbereiche und der See machen den Wert dieses Gebietes aus. Offene, gehölzfreie Bereiche nehmen immer mehr ab und verringern die Strukturvielfalt. Im lokalen Biotopverbund ist die Fläche wichtiges vernetzendes Element zwischen Bruchgraben und Ungelsheimer Graben und Rückzugsraum für Fauna und Flora. Entwicklungsziel ist ein der freien Sukzession überlassener Gewässer- und Gehölzkomplex mit einigen durch Pflegmaßnahmen gehölzfrei gehaltenen Teilflächen.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (5,00 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (4,00 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,85 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Brachflaechen (ausserhalb von landwirtschaftlichen Flaechen) <NHW0> (0,70 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,85 ha)
Biotoptypen:
  • Roteichenwald <AO0> (1,00 ha)
  • Vorwald, Pionierwald <AU2> (5,00 ha)
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (4,00 ha)
  • Grünlandbrache <EE0> (0,50 ha)
  • Abgrabungsgewässer <FG0> (0,85 ha)
  • Industriebrachengelände <HW4> (0,70 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Bittersüsser Nachtschatten (Solanum dulcamara)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Dunkle Königskerze (Verbascum nigrum)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Gemeine Nachtkerze (Oenothera biennis)
  • Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Kanadische Pappel (Populus canadensis (P. deltoides x nigra))
  • Liguster (Ligustrum vulgare)
  • Pastinak (Pastinaca sativa s.l.)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schafschwingel (Festuca ovina)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wiesen Knäuelgras Sa. (Dactylis glomerata agg.)
  • Wiesen-Labkraut Sa. (Galium mollugo agg.)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Schutz einer gehölzreichen Sukzessionsfläche mit naturnahem Gewässer. Entwicklung zu einem Komplex aus Gehölzen und Freiflächen.
Gefährdungen:
  • Beeintraechtigung der Vermehrungsorte wertbest. Tierarten (Reptilien)
  • Muellablagerung
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession (kleine Teilbereiche)
Maßnahmen:
  • Entbuschen einer Flaeche
  • Entfernung von Muellablagerungen
  • weiterhin keine Bewirtschaftung
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