Inhalt:
Naturschutzgebiet Kiesgrube noerdlich von Dom-Esch (EU-022)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kiesgrube noerdlich von Dom-Esch |
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Kennung: |
EU-022 |
Ort: | Euskirchen |
Kreis: | Euskirchen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 2,54 ha |
Offizielle Fläche: | 2,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1984 |
Inkraft: | 2007 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | gemäß § 20 Satz 1 Buchstaben a, b und c sowie Satz 2 LG NW insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften, die auf Pionierstandorte angewiesen sind, - zur Offenhaltung der Grube als wichtiger Sekundärlebensraum besonders für Vögel und Amphibien sowie Arten der Feldflur, - wegen seiner Funktion als Biotopverbundfläche (Trittsteinbiotop). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5307-0009 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kiesgrube noerdlich von Dom-Esch |
Link zur Karte: | BK-5307-0009 |
Objektbeschreibung: | Kleines Naturschutzgebiet in der intensiv ackerbaulich genutzten Bördelandschaft zwischen Dom-Esch und Straßfeld. Die ehemalige Kiesgrube wurde unter Schutz gestellt, um Lebensgemeinschaften auf Pionierstandorten einen Lebensraum zu sichern und als Trittsteinbiotop für solche Arten. Inzwischen ist das Gelände fast vollständig verbuscht, lediglich im Nordwesten und kleinflächig im Norden sind noch weitgehend gehölzfreie Bereiche vorhanden. Rohbodenstandorte und Kleingewässer sind im Rahmen der Sukzession vollständig verschwunden. Bis zum Ende der 90iger Jahre wurden hier noch verschiedene Libellenarten und die Kreuzkröte als typische Amphibienart auf Pionierstandorten festgestellt. Das kleine, gehölzreiche Schutzgebiet hat in der gehölzarmen Bördelandschaft eine lokale Bedeutung insbesondere für Gebüschbrüter und als Rückzugsgebiet für verschiedene Tierarten, die auf eine insbesondere mit Gehölzen und Saum-, Grünland- oder Brachflächen strukturierte Kulturlandschaft angewiesen sind. Der eigentliche Schutzzweck des NSG lässt sich im aktuellen Zustand nicht erfüllen. Dies wäre nur durch intensive Eingriffe in das Gebiet möglich. Das Gebiet hat lokal eine wichtige Trittsteinfunktion insbesondere für Arten der Kulturlandschaft und hier vor allem für Gebüschbrüter und verschiedene Säuger (z.B. Dachs). Soll der vorgegebene Schutzzweck umgesetzt werden, wären erhebliche Eingriffe in das Gebiet notwendig: Entbuschung, Herstellen von Rohbodenstandorten (die ständig offen gehalten werden müssten), Anlage von einem oder mehreren Kleingewässern. Solche Strukturen sind in der unmittelbaren Umgebung in noch betriebenen Kiesgruben vorhanden. Hier finden sich auch Arten wie Uferschwalben, Kreuz- und Wechselkröten sowie verschiedene Libellenarten. Deshalb ist zunächst abzuwägen, ob das Schutzziel für das NSG ggf. anzupassen ist, da das Gebiet auch in seinem jetzigen Sukzessionsstadium einige wichtige Funktionen für Arten der Kulturlandschaft erfüllt Durch Erhaltung und Optimierung der vorhandenen gehölzfreien Fläche und ggf. Anlage eines Kleingewässers im Bereich der Kiesgrubensohle (hier wäre lokal ein Beseitigen von Gehölzen nötig) könnte das Gebiet aufgewertet werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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