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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Kiesgrube noerdlich von Dom-Esch (EU-022)

Objektbezeichnung:

NSG Kiesgrube noerdlich von Dom-Esch

Kennung:

EU-022

Ort: Euskirchen
Kreis: Euskirchen
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 2,54 ha
Offizielle Fläche: 2,50 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1984
Inkraft: 2007
Außerkraft: 9999
Schutzziel: gemäß § 20 Satz 1 Buchstaben a, b und c sowie Satz 2 LG NW insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften, die auf Pionierstandorte angewiesen sind, - zur Offenhaltung der Grube als wichtiger Sekundärlebensraum besonders für Vögel und Amphibien sowie Arten der Feldflur, - wegen seiner Funktion als Biotopverbundfläche (Trittsteinbiotop).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5307-0009
Kennung:

BK-5307-0009

Objektbezeichnung:

NSG Kiesgrube noerdlich von Dom-Esch

Link zur Karte: BK-5307-0009
Objektbeschreibung: Kleines Naturschutzgebiet in der intensiv ackerbaulich genutzten Bördelandschaft zwischen Dom-Esch und Straßfeld. Die ehemalige Kiesgrube wurde unter Schutz gestellt, um Lebensgemeinschaften auf Pionierstandorten einen Lebensraum zu sichern und als Trittsteinbiotop für solche Arten. Inzwischen ist das Gelände fast vollständig verbuscht, lediglich im Nordwesten und kleinflächig im Norden sind noch weitgehend gehölzfreie Bereiche vorhanden. Rohbodenstandorte und Kleingewässer sind im Rahmen der Sukzession vollständig verschwunden. Bis zum Ende der 90iger Jahre wurden hier noch verschiedene Libellenarten und die Kreuzkröte als typische Amphibienart auf Pionierstandorten festgestellt. Das kleine, gehölzreiche Schutzgebiet hat in der gehölzarmen Bördelandschaft eine lokale Bedeutung insbesondere für Gebüschbrüter und als Rückzugsgebiet für verschiedene Tierarten, die auf eine insbesondere mit Gehölzen und Saum-, Grünland- oder Brachflächen strukturierte Kulturlandschaft angewiesen sind. Der eigentliche Schutzzweck des NSG lässt sich im aktuellen Zustand nicht erfüllen. Dies wäre nur durch intensive Eingriffe in das Gebiet möglich. Das Gebiet hat lokal eine wichtige Trittsteinfunktion insbesondere für Arten der Kulturlandschaft und hier vor allem für Gebüschbrüter und verschiedene Säuger (z.B. Dachs). Soll der vorgegebene Schutzzweck umgesetzt werden, wären erhebliche Eingriffe in das Gebiet notwendig: Entbuschung, Herstellen von Rohbodenstandorten (die ständig offen gehalten werden müssten), Anlage von einem oder mehreren Kleingewässern. Solche Strukturen sind in der unmittelbaren Umgebung in noch betriebenen Kiesgruben vorhanden. Hier finden sich auch Arten wie Uferschwalben, Kreuz- und Wechselkröten sowie verschiedene Libellenarten. Deshalb ist zunächst abzuwägen, ob das Schutzziel für das NSG ggf. anzupassen ist, da das Gebiet auch in seinem jetzigen Sukzessionsstadium einige wichtige Funktionen für Arten der Kulturlandschaft erfüllt Durch Erhaltung und Optimierung der vorhandenen gehölzfreien Fläche und ggf. Anlage eines Kleingewässers im Bereich der Kiesgrubensohle (hier wäre lokal ein Beseitigen von Gehölzen nötig) könnte das Gebiet aufgewertet werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (2,15 ha)
  • Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache <HW0> (0,38 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Behaarte Segge (Carex hirta)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Gemeiner Beinwell (Symphytum officinale)
  • Gemeiner Natterkopf (Echium vulgare)
  • Gewöhnliche Schlehe (Prunus spinosa)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Rose (unbestimmt) (Rosa spec.)
  • Saat-Wicke Sa. (Vicia sativa agg.)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum)
  • Silber-Weide Sa. (Salix alba agg.)
  • Sommerflieder (unbestimmt) (Buddleja spec.)
  • Süsskirsche (Wildform) (Prunus avium subsp. avium)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Weisse Taubnessel (Lamium album)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen-Labkraut Sa. (Galium mollugo agg.)
  • Wilde Karde (Dipsacus fullonum)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
Schutzziele:
  • aus dem NSG-Dokument:
    zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften, die auf Pionierstandorte angewiesen sind, - zur Offenhaltung der Grube als wichtiger Sekundärlebensraum besonders für Vögel und Amphibien sowie Arten der Feldflur,
    wegen seiner Funktion als Biotopverbundfläche (Trittsteinbiotop)
Gefährdungen:
  • unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • Vegetationskontrolle
  • Wiederherstellung von Biotopen
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