Inhalt:
Naturschutzgebiet Baasemer Heide (EU-072)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Baasemer Heide |
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Kennung: |
EU-072 |
Ort: | Dahlem |
Kreis: | Euskirchen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 60,24 ha |
Offizielle Fläche: | 60,10 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2001 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW
insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen, - Zur Erhaltung und Optimierung eines kulturhistorisch und oekologisch besonders wertvollen, strukturreichen und grossflaechigen Gruenlandbereiches, - Aufgrund der hervorragenden Schoenheit und der landschaftsaesthetischen Wirkung des vielgestaltigen Biotopkomplexes, - Zur Erhaltung und Optimierung eines wertvollen Wiesentales und angrenzender Talhaenge mit ueberwiegend extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland, Berg-Maehwiesen sowie Resten von bachbegleitendem Ufergehoelz, - Zur Erhaltung der stark im Rueckgang begriffenen Pflanzengesellschaften Borstgrasrasen und Feuchtheiden, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen mit typischer, gut ausgebildeter Quellvegetation, - Zur Erhaltung der durch natuerliche Sukzession entstandenen, zum Teil grossflaechigen, artenreichen Gehoelze, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie) wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere Zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichen Borstgrasrasen im Mittelgebirge (FFH-Code 6230, prioritaerer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation (hier insbesondere auch mit Arnika und Pseudorchis albida) und Fauna, Zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtheiden (FFH-Code 4010) sowie Zur Erhaltung und Entwicklung von Berg-Maehwiesen (FFH-Code 6520). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5604-801 |
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Objektbezeichnung: |
Borstgrasrasen, Feuchtheiden und Magerwiesen noerdlich Baasem |
Link zur Karte: | BK-5604-801 |
Objektbeschreibung: | Die Flaeche stellt den heute noch erhaltenen Kernraum der ehemals grossflaechig ausgepraegten Heide- und Hutungsflaechen zwischen Baasem und Berk dar. Von diesen noch um die Jahrhundertwende im Raum Baasem weiter verbreiteten Flaechen, die damals als Streuwiesen extensiv genutzt wurden, sind heute nur wenige erhalten. Obwohl ein sehr grosser Anteil der hochwertigen Biotope in der Vergangenheit mit Fichten aufgeforstet oder in intensiv genutztes Gruenland umgewandelt wurden, sind noch zahlreiche Kernraeume als Rueckzugs-und Ausbreitungszentrum fuer sehr seltene Arten erhalten. Naturschutzfachlich relevante Biotoptypen sind vor allem die grossflaechig ausgepraegten Borstgrasrasen in ihren zahlreichen nutzungs- und standortbedingten Varianten, z.T. anmoorige Feuchtheiden und montane Magerweisen und -weiden. Die Katasterflaeche teilt sich in 2 Teilgebiete, eins N Baasem, eines NW Baasem. NW Baasem, westlich der K63 liegen mehrere intakte und z.T gut gepflegte Borstgrasrasenflaechen, die von Fichten- und Kiefernforsten umgeben sind. Besonders artenreich ist der Borstgrasrasen S des Abzweiges nach St. Ludger. Hier tritt die vom Aussterben bedrohte Weisszuengel-Orchidee (Pseudorchis albida) auf. Zwischen der NW-lichen und SE-lichen Flaeche liegen magere montane Maehwiesen, die frueher wohl nachbeweidet wurden und Uebergaenge zu Weidegesellschaften aufzeigen. Stellenweise sind die Heideflaechen brachgefallen. Hier dominiert das Pfeifengras die Bestaende. Die Verbuschung dieser Feuchtheidenreste ist z.T. fortgeschritten. W der K63 schliessen sich zum Hatzenbachtal hin ausgedehnte Maehwiesen an, die am Unterhang teilweise nachbeweidet werden. Besonders am Unter- und Mittelhang sind die Bergwiesen artenreich und mager ausgepraegt. An feuchten Stellen ist der Baerwurz frequent anzutreffen. Der Hatzenbach fliesst durch ein Tal mit einem kleinflaechig sich aenderndem Mosaik aus Waldsimsenbestaenden, Hochstaudenfluren und brachgefallenem Gruenland. Der Bachlauf ist nur sehr bedingt naturnah. Auch im weiteren Verlauf liegen suedlich der Talaue in den Haengen grossflaechig artenreiche Weidegruenlandgesellschaften mit hervorragender Artenausstattung. Unterbrochen werden diese Flaechen im mittleren Teil von einer Fichtenaufforstung. In der Teilflaeche N Baasem liegen drei weitere Borstgrasrasen-Flaechen und mehrere, meist kleinflaechig ausgepraegte Feuchtheiden. Das Gebiet wird nach Sueden vom Lohrbach und seinen Nebenbaechen durchzogen. An der Lohrbachquelle hat sich ein grossflaechiger intakter Borstgrasrasen mit wenigen Fichten und einer Kieferngruppe erhalten, der im Zentrum von einem torfmoosreichen Graben durchquert wird. Das Quellrinnsal grenzt am suedwestlichen Rand an ehem. Wildackerflaechen an und ist dort von Waldbinsenbestaenden gesaeumt. Auch in dieser Flaeche finden sich neben der fast vollstaendiger Artengarnitur und der Borstgrasrasen (sowohl trockene als auch wechseltrockene und feuchte Borstgrasrasen) Vorkommen des Weisszuengels. Der Lohrbach durchquert zuerst noch einen Fichtenriegel, wird in einem Teich aufgestaut (an dessen Rand ein kleiner Borstgrasrasen) und fliesst nach Querung der Fahrstrasse begradigt durch ein breites, intensiv beweidetes Muldental. An der unteren Strassenquerung muendet der begradigte Brueckigbach ein. Seine kleines, offene Wiesental wird beiderseits von Fichtenforst eingeschlossen. Im Talgrund begleiten auf Nass-Gleye-Boeden Feuchtweiden und spaerliche Gebuesche den Bachlauf, im oestlichen Bereich liegt auf quellig-nassem Talgrund eine Sumpfwiese mit Wollgras, Torfmoosen und Orchideen. Der Bach selber besitzt ein nur wenige Dezimeter breites und tiefes Bett, das jedoch aufgrund des Viehtritts stellenweise stark aufgeweitet bzw. eingeebnet wurde und hier mehr den Charakter einer ueberfluteten Weide traegt. In der Benthosfauna spiegelt sich der weitgehend unbelastete Zustand des Quellbaches wieder. Zwischen Brueckigbach und Lohrbach liegt eine heute voellig verbuschte und mit Vorwald bestandene ehemalige Heide und Borstgrasrasenflaeche. Im Baasemer Wald E des Lohrbachtales , einem ausgedehnten Fichtenforstgebiet, liegen abgeschlossen und z.T. schwer auffindbar mehrere kleinflaechige artenreiche Feuchtheiden und Heidemoorflaechen, wohl Restbestaende der frueher ausgedehnten Heiden des Baasemer Raumes. Insbesondere die torfbildenden Heidemoorflaechen gehoeren mit ihrer selten gewordenen Flora zu den besonders gefaehrdeten und schutzbeduerftigen Biotopen. Der in allen Flaechen festgestellte Nadelholzanflug aus den umgebenden Waldgebieten macht Pflegemassnahmen zur Offenhaltung der Heideflaechen notwendig. Im Rahmen eines Biotopverbundsystems waere eine Vernetzung der Flaechen durch sukzessive Entfernung der Fichten auf feucht-nassen Standorten sinnvoll. Entsprechendes Entwicklungspotential ist noch vorhanden, wie die Entwicklung auf kleinen Sturmschadensflaechen zeigt. Eine weitere grossflaech hervorragend ausgepraegte Borstgrasrasenflaeche auf der ein weites G |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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