Inhalt:
Naturschutzgebiet Naturnahe Abschnitte des Swistbaches (EU-116)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Naturnahe Abschnitte des Swistbaches |
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Kennung: |
EU-116 |
Ort: | Weilerswist |
Kreis: | Euskirchen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 17,90 ha |
Offizielle Fläche: | 18,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW
insbesondere - zur Erhaltung und Optimierung des Swistbaches und seiner Boeschungen als naturnahes Gewaesser, - zur Erhaltung und Optimierung der Niederung mit angrenzenden Gruenlaendereien sowie einer alten Brache mit Pestwurzflur, - zur Erhaltung und Optimierung als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung und Optimierung als Verbundachse mit landesweiter Bedeutung fuer den Arten- und Biotopschutz, - zur Sicherung und Entwicklung des Vorkommens vom Eisvogel (Alcedo atthis) (Vogel-schutzrichtlinie Anhang I), - zur Erhaltung und Optimierung des Lebensraumkomplexes als grossraeumig strukturierendes Landschaftselement in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft, - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden, - aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des vielgestaltigen Biotopkomplexes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5207-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Naturnahe Abschnitte des Swistbaches ober- und unterhalb Metternich |
Link zur Karte: | BK-5207-0001 |
Objektbeschreibung: | Abschnitt des Swistbaches von der Kreisgrenze Euskirchen / Rhein-Sieg-Kreis westlich Burg Kriegshoven bis zum Hovener Hof. Im Unterscheid zur unterhalb anschließenden Laufstrecke ist dieser inzwischen als Naturschutzgebiet ausgewiesene Swistabschnitt etwas naturnäher. Es handelt sich dennoch um einen ausgebaut Abschnitt, wobei allerdings im Gegensatz zum unterhalb anschließenden Swistlauf eine durchgehende Steinschüttung im Uferbereich fehlt. Durch die Begradigung und damit Laufverkürzung sind auch hier Sohlrampen (wenn auch naturnah mit Bruchsteinen und i.d.R. mit einer Bettaufweitung ausgeführt) in recht kurzen Abständen notwendig, um die Abflussgeschwindigkeit und damit Tiefenerosion der Sohle zu beschränken. Überwiegend hat die Swist im hier betrachteten Abschnitt eine gleichmäßige Gewässerbreite, steile Uferböschungen und ein einheitliches Strömungsbild. Weil Befestigungen aber nicht mehr instand gehalten werden oder vermutlich sogar zurückgebaut wurden, entwickeln sich lokal bereits naturnähere Gewässerstrukturen. Erste Uferabbrüche (mindestens einmal ist der gesamte Uferrandstreifen abgebrochen und der angrenzende Acker reicht nun bis an die Swist) und Aufweitungen, Kiesbänke sowie damit verbundene wechselnde Strömungsbilder sind hier und da zu beobachten. Bis vor wenigen Jahren reichte die Ackernutzung bis unmittelbar an die Ufer des Swistbaches. Inzwischen sind beiderseits mindestens 5m (tlw. bis 15m ganz im S) breite Uferrandstreifen angelegt worden. Sie werden gemäht (wiesenähnliche Zusammensetzung) oder sind lokal auch brachgefallen (u.a. Brombeergestrüpp). Grünlandnutzung nur im Umfeld der Pfingstmühle sowie des Hovenerhofes (Pferdeweiden, überwiegend außerhalb der NSG-Abgrenzung). Eine Feuchtweidenbrache südlich der Pfingstmühle wurde in das NSG integriert. Streuobstweiden, wie im alten BK aus den 90iger Jahren noch beschrieben, sind nicht mehr vorhanden. Der Swistbach wird ganz überwiegend von Ufergehölzen begleitet (im N oft lückiger, im S dichter und überwiegend älter), neben teilweise alten Hybridpappeln und Bruchweiden auch noch junge Eschen und Schwarzerlen. Durch die erheblichen Beeinträchtigungen der Swistbachaue ist deren aktuelle naturschutzfachliche Wertigkeit sehr deutlich reduziert. Wie oben beschrieben kommt es zu ersten positiven Entwicklungen bezüglich naturnaher Gewässerstrukturen. Im Rahmen des landesweiten Biotopverbundes ist die Swistaue potentiell eine bedeutende Verbundfläche zwischen Rheinischer Bucht und Eifel. Durch die starke Beeinträchtigung der auentypischen Lebensräume und Strukturen ist der Verbund jedoch erheblich geschwächt. Es besteht daher ein dringender Renaturierungsbedarf. Um die bedeutende Verbundachse entlang der Swist (und Erft) wieder aufzuwerten, ist ein Konzept zur Renaturierung dringend notwendig, welches auch den Hochwasserschutz der anliegenden Ortschaften einbezieht (Schaffung von Retentionsräumen, die nicht zuletzt bei den Ausbauten nach dem Hochwasser 1961 weggefallen sind). Auch deshalb darf nicht nur der Bach selbst betrachtet werden, sondern die gesamte Aue ist in die Maßnahmenplanungen einzubeziehen. Das Gewässer benötigt deutlich mehr Raum für eine naturnähere Gewässerdynamik und die Nutzung in der Aue sollte soweit möglich extensiviert werden und mögliche Überschwemmungen zulassen. |
Kennung: |
BK-5207-012 |
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Objektbezeichnung: |
Altarm des Swistbachs bei Burg Kuehlseggen |
Link zur Karte: | BK-5207-012 |
Objektbeschreibung: | Es handelt sich hier um ein Relikt des alten Swistlaufs, der jedoch durch Grundwasserabsenkung trocken gefallen ist. Der vormals mae- andrierende Verlauf des Swistbachs ist hier jedoch noch gut erkennbar. Der Altarm ist mit Brennesseln verkrautet. Beiderseits des Grabens erstreckt sich ein Ufergehoelz mit dominierenden Stieleichen und Eschen. Die Strauchschicht bilden Eschen, Weissdorn und Schlehen. Es grenzt ei- ne Fettweide und eine Gruenlandbrache an. Innerhalb der Brache sind Fichten und Weiden gepflanzt worden, die mittlerweile (1996) mehr als 4 m hoch sind. Zum Swistbach hin ist eine Eschenreihe gepflanzt. An einer Stelle wurde der alte Wasserlauf auch ca 20 m mit Erdaushub und Bauschutt verfuellt. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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