Inhalt:
Naturschutzgebiet Manscheider Bachtal und Paulushof (LP Kall) (EU-137)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Manscheider Bachtal und Paulushof (LP Kall) |
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Kennung: |
EU-137 |
Ort: | Kall |
Kreis: | Euskirchen |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 11,00 ha |
Offizielle Fläche: | 11,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2005 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - artenreiche, mesophile Bergmähwiesen (6520) mit ihrer typischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, die Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - artenreiche Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) sowie artenreiche Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna des Hügellandes, - naturnahe Fließgewässer (3260), - Hochstaudenfluren (6430), - Erlen-Auenwald (91E0), - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit z.T. gehölzge- säumtem Bachläufen, Erlengaleriewäldern, Hochstaudenfluren, artenreichen Feuchtgrünländern, Binsenbeständen und Borstgrasrasenrelikten, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Magerwiesen und -weiden, - Borstgrasrasen, - Nass- und Feuchtgrünland, - Fliessgewässer, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen ge- fährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten z.B. Schmetterlinge wie Kaisermantel, Großer Perlmutterfalter, Rundaugen-Mohrenfalter, Violetter Waldbläuling und Pflanzen wie Arnika, Borstgras, Gewöhnliche Kreuzblume, Gemeine Betonie, Bärwurz, - zur Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u.a., - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer durch Bewahrung naturnaher Gewässer- strukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit durch Beseitigung von Verrohrungen, Durch- lässen und im Hauptschluss gelegenen Teichanlagen, - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze (Anhang IV-Art), insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5505-121 |
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Objektbezeichnung: |
Krekeler Bach zwischen Benenberg und Hecken |
Link zur Karte: | BK-5505-121 |
Objektbeschreibung: | Der Krekeler Bach durchfließt sehr artenreichem Gruenland, dass z.T. genutzt wird z.T. schon lange brachliegt. Der suedliche genutzte Teil (Schafweide und Mahd) ist als Goldhaferwiese und Sumpfdotterblumenwiese anzusprechen. Der noerdliche Teil ist schon seit laengerer Zeit brachgefallen. Waldbinsen- und Maedesuessbestaende wechseln mit Wiesenknoeterich dominierten Bereichen. In kleineren, etwas trockeneren Bereichen haben sich Borstgrasrasenfragmente erhalten. Darueberhinaus hat die Flaeche eine besondere Bedeutung fuer tagaktive Schmetterlinge. 1993 wurden hier sowohl der Braunfleckige Perlmutterfalter als auch der Randring-Perlmutterfalter regelmaessig beobachtet. Die Angaben hierzu in der Rubrik Tiere wurden der angegebenen Literatur entnommen. Der Krekeler Bach verlaeuft randlich der Flaechen und wird groesstenteils von Gebueschen begleitet. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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