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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Bunker Wiesen (EU-141)

Objektbezeichnung:

NSG Bunker Wiesen

Kennung:

EU-141

Ort: Hellenthal
Kreis: Euskirchen
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 0,62 ha
Offizielle Fläche: 0,60 ha
Flächenanzahl: 2
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2005
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - Wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - Zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Grosses Mausohr (1324), - Zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, die darueber hinaus Bedeutung fuer das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Wasserfledermaus (1318), - Kleine Bartfledermaus (1324), - Braunes Langohr (1351).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5504-0099
Kennung:

BK-5504-0099

Objektbezeichnung:

Bunker Wiesen

Link zur Karte: BK-5504-0099
Objektbeschreibung: Am Ortsrand von Wiesen liegt in einem mit Fichten bestockten Talhang der Bunker Wiesen. Der am Unterhang gelegene, durch Sprengungsversuche kaum beschädigte, ehemalige Westwallbunker besteht aus mehreren Kampfräumen. Die beiden Eingänge sind mit teilvergitterten Metalltüren verschlossen. Der südwestlich gelegene Eingangsbereich ist mit Nadelstreu, Abfallholz und einigen Steinen teilverfüllt. Der Bunker wird von vier Fledermausarten als Winterquartier genutzt. Der Bunker Wiesen stellt im Biotopnetz der unterirdischen Fledermaus-Winterquartiere Nordrhein-Westfalens einen bedeutsamen Baustein dar.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Fichtenwald <AJ0> (0,28 ha)
  • Gebäude <HN1> (0,01 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Großes Mausohr (Myotis myotis) <RL 2>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Fichte (Picea abies)
  • Fuchs Greiskraut (Senecio ovatus)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
Tierarten:
  • Großes Mausohr (Myotis myotis)
Schutzziele:
  • Erhalt intakter Bunker als (Teil-)Lebensraum u.a. für FFH-relevante Fledermausarten
Gefährdungen:
  • Muellablagerung
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
Maßnahmen:
  • Anlage von Biotopen
  • Beseitigung von Muell
  • Fledermaus-Quartier sichern
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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