Inhalt:
Naturschutzgebiet Breibachtal (GL-014)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Breibachtal |
---|---|
Kennung: |
GL-014 |
Ort: | Kuerten |
Kreis: | Rheinisch-Bergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 7,73 ha |
Offizielle Fläche: | 7,73 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1990 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Auen-Lebensräumen mit Feucht- Nassgrünland, extensiv genutztem Grünland, Fließgewässer, Kleingewässer, Auengehölzen sowie einer Magergrünlandfläche am nördlichen Talhang. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG- NW geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder; seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Schutz, Pflege und Entwicklung der an vorgenannte Mager- und Feuchtstandorte gebundene Lebensgemeinschaften sowie angepasster und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 u.3 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung des Siefentals als typischen und vielgestaltigen Landschaftssauschnitt und offenen Talraum im siedlungsnahem Umfeld (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
|
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
|
Kennung: |
BK-GL-00124 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
NSG Breibach-Tal |
Link zur Karte: | BK-GL-00124 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Breibachtal befindet sich in der Gemeinde Kürten und umfasst den unteren Teil des Breibachtales zwischen Breibach im Westen und Broich im Osten. Das 7,7 ha große NSG besteht neben dem streckenweise naturnahen und von Erlen gesäumten Mittelgebirgsbach hauptsächlich aus Grünland. In der Talaue befindet sich mit Ausnahme einer intensiv genutzten Fettwiese im Westen des Gebietes ausschließlich extensiv genutztes (Feucht-)Grünland, das mit Pferden, Rindern oder Schafen beweidet wird. Nördlich des Breibacher Weges gehören noch drei magere südexponierte Pferdeweiden zum NSG. Baumbestände beschränken sich auf schmale Bänder entlang der Straßenböschungen und einige Kleingehölze. Am westlichen Rand befindet sich ein kleiner Teich ohne nennenswerte Vegetation aber möglicherweise für Amphibien bedeutsam. Den Wert des Gebietes machen der naturnahe Bachlauf mit seiner Aue, die artenreichen Feuchtgrünlandgesellschaften sowie die für das Bergische Land durchaus bemerkenswerten extensiven südexponierten Magerweiden im Norden des NSG aus. Hier breitet sich allerdings auch der Adlerfarn bedenklich aus. Durch ihren Artenreichtum sind sowohl die Feucht- als auch die Magerweiden gesetzlich geschützte Biotope. Wertgebend und besonders erwähnenswert ist ein größeres Vorkommen des Wassergreiskrautes auf einer Feuchtweide im Osten des Gebietes. Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Bachtales mit größeren zusammenhängenden größtenteils extensiv bewirtschafteten Mager- und Feuchtgrünlandbereichen. Das Gebiet hat damit eine regionale Bedeutung für den Biotopverbund. Darüber hinaus bekommt dem Breibach als Vorfluter der Sülz eine große Bedeutung im Fließgewässerverbundsystemdes Bergischen Landes zu. Zielführende Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der strukturellen Vielfalt des Gebietes sind zum einen die Beibehaltung der extensiven Grünlandbewirtschaftung mit unterschiedlichen Weidetieren, die Bekämpfung von Problempflanzen (Adlerfarn) und Neophyten, die Extensivierung der Fettwiese und der Erhalt des vielfältigen Biotopmosaiks. Der Wassergreiskrautbestand ist zu erhalten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
|
---|---|
Geschützte Biotope (§42): |
|
Biotoptypen: |
|
Rote Liste Arten 2010 NRW: |
|
Planungsrelevante Arten: |
|
Pflanzenarten: |
|
Tierarten: |
|
Schutzziele: |
|
---|---|
Gefährdungen: |
|
Maßnahmen: |
|
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.