Inhalt:
Naturschutzgebiet Koenigsforst "GL" (GL-038)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
| Objektbezeichnung: |
NSG Koenigsforst "GL" |
|---|---|
| Kennung: |
GL-038 |
| Ort: | Bergisch-Gladbach |
| Kreis: | Rheinisch-Bergischer Kreis |
| Bezirksregierung: | Köln |
| Digitalisierte Fläche: | 1.047,78 ha |
| Offizielle Fläche: | 1.572,58 ha |
| Flächenanzahl: | 4 |
| Schutzstatus: | NSG, bestehend |
| Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
| Inkraft seit: | 1997 |
| Inkraft: | 2008 |
| Außerkraft: | 9999 |
| Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines großen zusammenhängenden naturraumtypischen Waldgebietes mit typischen Biotoptypen der Bergischen Heideterrassen wie Quellen, Erlenbruchwälder, naturnahe Bachläufe, Röhrichten sowie Obstwiesen, Offenland- und Grünlandbiotope. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Fließgewässer, Stillgewässer, Quellbereiche (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG) • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung • Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Artenspektren, unterschiedlichen Bestandsaltern und standörtlichen Variationen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) • Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusammenhängenden Waldökosystemen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) • Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der naturnahen Strukturen der zahlreichen Fließgewässer – vorwiegend Sandbäche – und ihrer Uferbereiche, der Quellsümpfe, Teiche und Stauweiher mit ihrer Sumpf- und Wasservegetation und sonstiger Feuchtbereiche als wichtiges Grundwasseranreicherungsgebiet (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) In Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie): Abl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeu- tung des Gebietes, a) Zur Erhaltung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH Richtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Stieleichen-Hainbuchenwald(9160) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensräumen: - Mittelspecht (Dendrocopus medius) - Mittelspecht (Dendrocopus medius) - Schwarzspecht (Dendrocopus martius) - Grauspecht (Picus canus) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Eisvogel (Alcedo attis) d) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender wildlebender Tierarten und deren Lebensräume gemäß Anhang II der FFH- Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) e) Förderung und Wiederansiedlung von Populationen und Lebensräumen zu Arten gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Hirschkäfer (Lucanus cervus). |
| Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
| Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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| Kennung: |
BK-5008-0010 |
|---|---|
| Objektbezeichnung: |
FFH-Gebiet und NSG Königsforst im Rheinisch-Bergischen Kreis |
| Link zur Karte: | BK-5008-0010 |
| Objektbeschreibung: | Der Königsforst,, hier beschrieben für das FFH- und Naturschutzgebiet im Rheinisch-Bergischen Kreis, ist ein großes zusammenhängendes Waldgebiet, das sich östlich Köln von der "Bergischen Heideterrasse" als Teil der Niederrheinischen Bucht bis auf die "Bergischen Hochflächen" des angrenzenden Schiefergebirges erstreckt. Nach einer Phase starker Einbringung von Nadelbäumen, lokal auch seltenen nordamerikanischen Arten, wird seit längerem wieder in Richtung naturnaher Laubwälder umgebaut. So fallen in großer Fläche Mischwälder auf, in denen unter einem gelichteten Schirm von Kiefern oder Fichten neuer Laubwald, v.a. Buchen heranreift. Naturnahe Wälder, teils auch reich an Altholz sind aber noch in größeren Blöcken vorhanden. Im Osten auf der "Bergischen Hochfläche" ist der Fichtenanteil noch sehr hoch. Ansonsten prägt dort (neben Mischwäldern) der Hainsimsen-Buchenwald. Ein solcher Laubwaldkomplex südöstlich des Besucherzentrums Forsthaus Steinhaus wurde als Wildnisentwicklungsgebiet aus der Nutzung genommen, in dem nur noch sukzessive Nadelbaumarten entnommen werden. Es entspringen im Osten auch die meisten der nach Westen abfließenden Bäche in meist Torfmoos reichen Erlen-Quellwäldern, die auch im weiteren Verlauf besonders in den Sohlkerbtälern von Flehbach und Wahlbach als relativ breite Quellwälder die Läufe begleiten. Die Bäche im weiteren Verlauf auf der Bergischen Heideterrasse zeigen oft einen ursprünglichen, stark gewundenen Verlauf, an dem zahlreiche abgebundene Schleifen erkennen lassen, dass der Mensch hier nur punktuell gestalterisch eingriff. Solche Eingriffe sind verschiedene Stillgewässer, die durch den Aufstau der Bäche erzeugt wurden. Teils haben diese sich aber sehr naturnah entwickelt und sind zu wertvollen Habitaten und Nahrungsflächen im Gesamtverbund geworden. Der vom Nordrand von Forsbach nach Südwesten abfließende Giesbach ist in seinem Oberlauf von sandigen Niedermoorböden geprägt und weist sowohl durch Laichkräuter im fließenden Wasser als auch durch ein Mosaik zwischen Quellwald, Bruchwald und Großseggenrieder Besonderheiten auf. Mit dem Übergang zu dem aus Sanden und Fließerden der Hauptterrasse geprägten Westteil (etwa ab der Straße Rösrath-Bensberg) wird die Palette natürlicher Waldtypen breiter. Neben den durch Säurezeigern in der Krautschicht geprägten Buchenwäldern kommen Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder und auf sauren feuchten Böden auch Birken-Eichenwälder vor, deren unterschiedliche natürliche Ausprägung Schutzgegenstand des FFH-Gebietes ist. Auf abflusslosen Senken sind auch Bruchwälder eingestreut. Durch Altholz geprägte Wälder finden sich besonders im Westen nahe der Kölner Grenze, wo ein kompakter Eichen-Buchenwaldbereich um den Großen Steinberg als Naturwaldzelle aus der Nutzung genommen wurde. Lokal kommen bis zu 30 Altbäume von 80-140 cm Brustöhendurchmesser pro ha vor. Besonders hier im westlichen Einzugsbereich des Giesbachs gibt es große zusammenhängende Laubwaldflächen. Auch ganz im Süden, so im Umfeld des Kürtenwaldbachs gibt es kompakte Altwälder, teils als naturnahe Eichen-Hainbuchenwälder die im Umfeld des Bachs oft in Auwälder übergehen. Die für die angrenzende Wahner Heide bezeichnenden Feuchtheiden und Magerrasen sind im Königsforst nur fragmentarisch vertreten. Entweder als Sukzessionsstadien oder auf den wenigen extensiv bewirtschafteten Wildäsungsflächen. Letztere geben durch Einsaat verfremdet in der Regel aber nicht das natürliche Potenzial des Bodens wieder. Bundesweit bedeutend ist dieser Teil des Königsforstes aufgrund des auch historisch kontinuierlichen Waldbestands in seiner großen Ausdehnung und in seinen verschiedenen Ausprägungen. In ihm sind Habitatansprüche auch von Tierarten erfüllt, die trotz teils bestehender Probleme mit der Erholungsnutzung, von der Ungestörtheit einer großen Waldfläche profitieren. Auch die meist hohe Naturnähe der Bäche ist einzigartig. Im landes- wie bundesweiten Biotopverbund v.a. der Wälder und der hiervon abhängigen Tierarten, ist der Königsforst eine Kernfläche. Die weitere Entwicklung in dem FFH-W |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
| Lebensraumtypen: |
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| Geschützte Biotope (§42): |
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| Biotoptypen: |
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| Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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| Planungsrelevante Arten: |
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| Pflanzenarten: |
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| Tierarten: |
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| Schutzziele: |
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| Gefährdungen: |
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| Maßnahmen: |
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