Inhalt:
Naturschutzgebiet Orchideenwiese bei Heintjeshammer (GL-041)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Orchideenwiese bei Heintjeshammer |
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Kennung: |
GL-041 |
Ort: | Wermelskirchen |
Kreis: | Rheinisch-Bergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 6,83 ha |
Offizielle Fläche: | 4,33 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2000 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von im Bereich der Bergischen Hochflaeche seltenem und besonders wertvollem, orchideenreichem Nass- und Magergruenland sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diese Lebensraeume gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4809-0079 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Heintjeshammer |
Link zur Karte: | BK-4809-0079 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Orchideenwiese bei Heintjeshammer befindet sich am Nordrand des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Wermelskirchen und grenzt von Süden her an die kreisfreie Stadt Solingen. Das 6,8 ha große Gebiet liegt am Nordhang des Eschbachtales östlich des Weilers Zurmühle. Es wird nördlich von der L 408 begrenzt. Herzstück ist ein sehr artenreicher Offenland-Biotopkomplex aus Mager- und Feuchtgrünland, Hochstaudenfluren, Pfeifengraswiesen, Feucht- und Trockenheiden sowie kleinflächige Quellmoorbereichen. Im Süden und Osten gehören noch Waldbestände zum Gebiet, die zu großen Teilen aus ca. 15 Jahre alten Sukzessionswäldern bestehen, die sich auf Windwurfflächen nach dem Sturm Kyrill entwickelt haben. Der Anteil an Fichten und Lärchen ist dort entsprechend hoch. Den besonderen Wert des Gebietes macht sein vielfältiges artenreiches Offenland-Biotopmosaik aus, das in dieser Form im Rheinisch-Bergischen Kreis einzigartig ist. Besonders hervorzuheben sind die nordausgerichteten Hangquellmoore mit typischer Vegetation der Waldbinsensümpfe, die Pfeifengraswiesen und mageren Glatthaferwiesen mit Übergängen zu Bergmähwiesen in hervorragendem Erhaltungszustand und die durch Waldumwandlung und Mahdgutübertragung wieder entwickelten Heidebereiche, die hier nachweislich vor der Aufforstung bis in die 1930er Jahre existierten. Ergänzt werden diese Biotoptypen durch artenreiche Feuchtgrünlandbestände mit Seggenriedern, Sumpfdotterblumenwiesen und Hochstaudenfluren in typischen Ausprägungen. Durch die vielfältige Ausprägung des Biotops und den guten Pflegezustand ist das Gebiet Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste und hat damit eine herausragende Bedeutung im Landschaftsraum. Beeinträchtig wird die wertvolle Fläche durch einen Kanalaustritt am südlichen Straßenrand der Landstraße. Hier kommt es häufiger zu Überflutung der Flächen mit Abwasser. Entsprechend dominieren im nordöstlichen Grünlandbereich Eutrophierungs- und Störzeiger. Entwicklungsziel ist der Erhalt und die Ausweitung eines vielfältigen artenreichen Offenlandbiotopkomplexes mit Quellmoorbereichen. Aufgrund der gut ausgeprägten und für den Landschaftsraum seltenen Biotoptypen und Pflanzengesellschaften ist das Gebiet eine Kernfläche und von regionaler Bedeutung im landesweiten Biotopverbund. Zielführende Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der strukturellen Vielfalt des Gebietes sind zum einen die Beibehaltung der erfolgreichen Landschaftspflege durch extensive Mahd und Beweidung, die Pflege der Heideflächen durch Abplaggen und Beweidung/Mahd sowie die Umwandlung weiterer Sukzessionsflächen in Heidebiotope bzw. die Freistellung von weiteren Quellbereichen und Felskuppen. Unbedingt zu verhindern ist die weitere Überflutung der wertvollen Feuchtgrünlandflächen durch Abwasser. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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