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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Gruenscheider Bach (GL-050)

Objektbezeichnung:

NSG Gruenscheider Bach

Kennung:

GL-050

Ort: Leichlingen
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 4,30 ha
Offizielle Fläche: 4,25 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2001
Inkraft: 2014
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Das Gebiet wird zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Siefens mit
Quellbereichen, einem naturnahen Bach, sowie begleitenden naturnahen
Waldbestaenden als gebietstypischer Biotop des Bergischen Landes
geschuetzt.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4808-013
Kennung:

BK-4808-013

Objektbezeichnung:

Gruenscheider Bachtal oestlich der Heilstaette Roderbirken.

Link zur Karte: BK-4808-013
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst ein ca. 700 Meter langes, steil eingeschnittenes Kerbtal, welches von einem schmalen Quellbach durchflossen wird. Der Quellbach zeigt einen naturnahen, meist gestreckten Verlauf. Das kleine Fliessgewaesser wird durch den umgebenden Buchenhochwald stark beschattet, so dass eine krautige Ufervegetation natuerlicherweise kaum vorhanden ist. Ueberdies verhindert die besondere Talmorphologie mit starkem Gefaelle im Bachlaengsverlauf sowie eine starke Schwankung im Abflussregime eine Ausbildung von Laengsbaenken oder anderen besonderen Uferstrukturen. Diese Verhaeltnisse sind fuer die meisten kleinen Quellbaeche in staerker geneigten Kerbtaelern des Bergischen Landes charakteristisch. Die steilen, mehr als 50 m hohen, durchschnittlich 100 m breiten Haenge sind mit totholzreichem Buchenhochwald bestanden. Vereinzelt sind in der Baumschicht Kiefern und Eichen beigemischt. Eine Krautschicht ist kaum vorhanden. Stellenweise ist der Wald reich an Farnen. Die Strauchschicht ist vor allem auf dem Unterhang maessig entwickelt. Hier bildet die Stechpalme einen hohen Deckungsgrad. Im oberen Talabschnitt befindet sich am am Suedhang eine groessere Aufschuettung aus Erdaushub und Bauschutt. Diese Aufschuettung dient offensichtlich zur Vergroesserung der Betriebsflaeche eines auf der Hochflaeche gelegenen Hofes, fuehrt aber zur Zerstoerung der natuerlichen Bodenstruktur und der Krautschicht des bewaldeten Hanges. Der unterhalb gelegene Quellbereich ist veraendert, er weist einen Brunnenschacht auf.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
  • Biotoptypen der gesetzlich geschützten Biotope (0,13 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (12,62 ha)
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (0,13 ha)
  • Bachoberlauf im Mittelgebirge <FM1> (0,13 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Frühlings-Hainsimse (Luzula pilosa)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Schutz, Pflege und Entwicklung eines schluchtartigen Kerbtales mit
    naturnahem, totholzreichem Buchenwald und naturnahem Bachlauf
    insbesondere als Rueckszugsraum fuer gebietstypische Tier- und
    Pflanzenarten.
Gefährdungen:
  • Aufschuettung
  • Beseitigung alter Baeume
  • Eutrophierung
  • Gewaesserausbau
  • Kahlschlag, unsachgemaesser Holzeinschlag (FW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung der Ueberschwemmungsdynamik
  • keine wegebaulichen Massnahmen
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
  • Vermeidung Eutrophierung
  • Wiederherstellung des urspruenglichen Bodenreliefs
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