Inhalt:
Naturschutzgebiet Grube Weiss (GL-059)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Grube Weiss |
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Kennung: |
GL-059 |
Ort: | Bergisch-Gladbach |
Kreis: | Rheinisch-Bergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 12,69 ha |
Offizielle Fläche: | 12,70 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2005 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines ehemaligen Steinbruch- geländes, das sich durch ein sehr vielfältiges Biotopmosaik unterschiedlichster Standort- verhältnisse auszeichnet und einer Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten Lebensraum bietet. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Entwicklung der aufgelassenen Grube als wertvoller Sekundärlebensraum für zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier und Pflanzenarten (§ 20, Satz 1 Buch- stabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung von biogeographisch bedeutsamen Arten und auf Sekundärlebens- räume und relativ ungestörte Bereiche angewiesene Amphibien- und Reptilienarten, wie Geburts- helferkröte, Zauneidechse, Ringelnatter, Kleiner Wasserfrosch (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks verschiedenartiger, eng verzahnter Biotope, wie Sukzessionswald, Gebüsch, Gewässer und Brachflächen in verschiedenen Stadien und der dort vorkommenden Lebensgemeinschaften, - in Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie -FFH-RL vom 21.05.1992, Abl. EG Nr. L 206 S. 7 in der jeweils gültigen Fassung) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, Abl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen Fassung) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemäß § 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes zur Erhaltung und Förde- rung der Populationen folgender wildlebender Tierart gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie und deren Lebensräumen - () Darüber hinaus hat das FFH- Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und /oder für Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie Bedeutung für: - Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) - Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) - Zauneidechse (Lacerta agilis). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5009-041 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Grube Weiss |
Link zur Karte: | BK-5009-041 |
Objektbeschreibung: | Das NSG und FFH-Gebiet Grube Weiß befindet sich südöstlich des Stadtteils Bergisch-Gladbach-Moitzfeld. Es handelt sich um eine aufgelassene Blei-Zinkgrube mit einer Bruchsteinhalde, Ruderalflächen, offenen steinigen Bodenbereichen, durch Schwermetallbelastung schütter bewachsenen Flächen, extensiv gemähten Magerwiesen, 2 Klärteichen und mehrere Jahrzehnte alten Sukzessionsgehölzen. Die Halde weist einen großen Bleisulfat- und Zinksulfatgehalt auf und ist nach Westen und Süden exponiert (leicht erwärmbar). Einer der Klärteiche ist schlammig, max. 1 bis 1,5 m tief mit Flachufern und Flachwasserzonen und mit Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzen belebt. An ihn grenzt ein Kleingehölz und ein Sumpf mit Binsenfluren. Auf einem tieferen Plateau folgt der zweite Teich, der ausser Röhricht und Kleingehölz am Südwestufer, kaum Pflanzenbewuchs aufweist. Die Flachufer sind sandig, stellenweise schlammig. Daneben gibt es noch viele flache und periodische Tümpel, Wagenspuren und Pfützen, die entweder vegetationslos oder mit Binsen und Kleinseggengesellschaften bewachsen sind und als Amphibienlaichplätze große Bedeutung haben. Das gesamte Gebiet ist eingezäunt und wird von einer Ziegenherde beweidet. Das Gebiet ist in erster Linie Schutzgebiet für die vom Aussterben bedrohte . Als eines der zwei letzten verbleibenden etablierten (Artname verdeckt)-Vorkommen im Bergischen Land, kommt der Grube Weiß für diese Anhang II-Art eine herausragende Bedeutung für das Rheinland zu. Darüber hinaus ist das Gebiet aber durch sein vielfältiges Biotopmosaik ein äußerst wertvolles Naturschutzgebiet für eine Vielzahl an Artengruppen wie Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge und Vögel. Für das Gebiet liegt im NSA ein ökologisches Gutachten des Bergischen Naturschutzvereins von 1985 vor. Danach wurden im Gebiet 285 Farn- und Blütenpflanzen, 241 Schmetterlingsarten, 22 Libellenarten und 53 Vogelarten, davon mindestens 33 Brutvogelarten, nachgewiesen. Die Grube Weiß beherbergt eine Ausgangspopulation der . Im Zusammenhang mit den umgebenden Flächen des landesweiten Biotopverbunds kann von hier aus eine weitere Besiedlung des Umlands erfolgen. Die genannten Biotopverbundflächen sind die einzige Möglichkeit, eine Verbindung zwischen den beiden verbleibenden (Artname verdeckt)-Vorkommen herzustellen. Das Gebiet stellt darüber hinaus für viele Arten einen entscheidendes Trittsteinbiotop dar, denn die Umgebung ist stark besiedelt. Hauptaugenmerk muss auf die Erhaltung und Stärkung des (Artname verdeckt)vorkommens in der Grube Weiß gelegt werden. Dabei sind die regelmäßige Neuanlage von Laichgewässern und Bereitstellung von offenen Bodenflächen die wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen. Zum Erhalt des vielfältigen Biotopmosaiks und der Verhinderung unerwünschter Sukzession ist eine weitere Beweidung mit Ziegen (ggf ergänzt um Schafe) und die extensive Mahd von Magerwiesenbereichen wichtig. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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