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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Agger (GL-073)

Objektbezeichnung:

NSG Agger

Kennung:

GL-073

Ort: Overath
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 29,50 ha
Offizielle Fläche: 29,52 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2008
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines abschnittsweise
naturnahen Mittelgebirgsflusses.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt.
- Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope:
Fließgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG)
- Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung
- Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Flusslaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a
und c LG sowie § 20 Satz 2 LG)
- Erhaltung, Entwicklung und Widerherstellung der Lebensräume von störungsempfindlichen,
seltenen und gefährdeten, naturraumtypischen Tierarten (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG
sowie § 20 Satz 2 LG)
- in Ausführung des § 48 c LG NW in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates
vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/ EWG des Rates vom 2. April 1979
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemäß § 20 Satz 1
Buchstabe a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG NW:
- zur Erhaltung folgender wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang II der FFHRichtlinie:
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis, 1099)
- Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096)
- Groppe (Cottus gobio)
- zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFHRichtlinie:
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum)
c) zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)

Über die allgemeinen Regelungen im Naturschutzgebiet hinaus sind zur Erhaltung und Erreichung
des Schutzzwecks zusätzliche Maßnahmen (zwecks Ausfüllen der Schutzziele) für das FFH- Gebiet
für folgende Lebensraumtypen und Arten geboten:
a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend
sind

Schutzziele/Maßnahmen für Flussneunauge
Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge durch
- Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter,
linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen,
sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen
b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000
bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang I bzw. IV der FFH-Richtlinie
Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, prioritärer
Lebensraum)
- Wiederherstellung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder
mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen
und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und
Staudenfluren durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten
durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der
natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald)
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins-
besondere von Höhlen- und Uraltbäumen
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Überflutungsverhältnisse
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen

Schutzziele/Maßnahmen für Bachneunauge
Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer
- Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen
- Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und
- gehölzreichen Gewässerrändern
- Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und
- Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten

Schutzziele /Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für Groppe
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers
mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließge-
wässertyps, ggf. seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna
im gesamten Verlauf
- möglichst weitgehende Reduzierung der für die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten
und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von
Uferbefestigungen.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5109-013
Kennung:

BK-5109-013

Objektbezeichnung:

Flusslauf der Agger, örtl. mit Aggeraue u. Sülzaue, zwischen Vilkerath u. Lohmar

Link zur Karte: BK-5109-013
Objektbeschreibung: Die Agger ist unterhalb des Stausees Ehreshoven bis zu 15 m breit, leicht begradigt und die Ufer sind mit einer älteren Steinschüttung befestigt. Stellenweise grenzen Gewerbegebiete und Campingplätze direkt an den Fluss an. Im Bereich Overath besitzt der Flusslauf noch einen realtiv naturnahen Charakter und es treten Wasserpflanzen auf. Weiter unterhalb sind Sohlschwellen eingebaut, die das natürliche Wasserregime verändern. Bei Kreuznaaf mündet der Naafbach, dessen Unterlauf begradigt und befestigt ist, in die Agger. Bei Donrath hat sich am Ufer des dort streckenweise naturnahen Flusslaufes ein Erlen-Auwald ausgebildet, eine angrenzende Fläche auf einem ehemaligen Campingplatz ist in Sukzession hin zu einem Erlen-Auwald begriffen. Muendungsbereich der Suelz in die Agger: Im Norden stocken am Ostufer mittelalte Eschen- und Pappelbestaende. Am Westufer liegt eine brachgefallene Fettweide, die bei Hochwassern wahrscheinlich ueberflutet wird. Hier befindet sich auch eine kleine Teichanlage. Noerdlich des Zusammenflusses stockt ein naturnaher Erlen-Weiden-Auwald mit z.T. sehr alten Silberweiden. Der kleine Bestand weist viel Totholz auf. Hier befinden sich auch mehrere zum Kartierzeitpunkt mit Wasser gefuellte Flutmulden, in denen groessere Bestaende der Schwertlilie wachsen. Noerdlich dieses Bestandes befindet sich eine brennesselreiche Gruenlandbrache. Im Sueden befinden sich entlang der Agger teils beweidete, teils gemaehte Gruenlaender. Ganz im Sueden stocken ein aelterer Pappelbestand sowie eine Obstwiese. Beide Fluesse sind durch eine Steinschuettung verbaut und weisen steile Ufer auf.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • FFH-Lebensraumtyp <FFH-LRT> (18,88 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Auwälder (5,51 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (14,94 ha)
Biotoptypen:
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (1,57 ha)
  • Weiden-Auenwald <AE2> (0,79 ha)
  • Hybrid-Pappelwald <AF0> (0,79 ha)
  • Eschenwald <AM0> (1,57 ha)
  • Bachbegleitender Eschenwald <AM2> (3,93 ha)
  • Fettwiese <EA0> (3,15 ha)
  • Fettweide <EB0> (9,44 ha)
  • Brachgefallene Fettweide <EE2> (1,57 ha)
  • Fischteich <FF2> (0,79 ha)
  • Bachunterlauf im Mittelgebirge <FM3> (0,79 ha)
  • Mittelgebirgsfluss <FO1> (54,27 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) <RL 3>
Planungsrelevante Arten:
  • Bachneunauge (Lampetra planeri)
  • Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
Pflanzenarten:
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Bittersüsser Nachtschatten (Solanum dulcamara)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Bruch-Weide (Salix fragilis)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Echte Zaunwinde (Calystegia sepium s.l.)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Echtes Springkraut (Impatiens noli-tangere)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Floh-Knöterich (Persicaria maculosa)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Flutender Wasser-Hahnenfuss (Ranunculus fluitans)
  • Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys subsp. chamaedrys)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeiner Beinwell (Symphytum officinale)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)
  • Japan-Staudenknöterich (Fallopia japonica)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Krauser Ampfer (Rumex crispus )
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Pappel (unbestimmt) (Populus spec.)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Rispengras (Poa palustris)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
  • Wasserstern (unbestimmt) (Callitriche spec.)
  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium)
  • Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)
Tierarten:
  • Bachneunauge (Lampetra planeri)
  • Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
Schutzziele:
  • Erhaltung und Entwicklung des Gruenlandes im Bereich der
    Flussauen, Erhaltung naturnaher Auenwaldreste und einen naturnahen Flusslauf sowie Entwicklung von Auwald und naturnahen Flussstrukturen. Sicherung und Förderung von Bach- und Flußneunauge.
Gefährdungen:
  • Aufforstung
  • Freizeitaktivitaeten
  • Gewaesserausbau, Gewaessergestaltung, naturfern (WA)
  • Gewaesserbegradigung (WA)
  • Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung zu intensiv (LW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
  • Uferbefestigung (WA)
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Duengung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • naturnahe Gewaessergestaltung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • NSG-Erweiterung / vertragliche Regelung
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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