Inhalt:
Naturschutzgebiet Agger (GL-073)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Agger |
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Kennung: |
GL-073 |
Ort: | Overath |
Kreis: | Rheinisch-Bergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 29,50 ha |
Offizielle Fläche: | 29,52 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2008 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines abschnittsweise naturnahen Mittelgebirgsflusses. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt. - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG) - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Flusslaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG) - Erhaltung, Entwicklung und Widerherstellung der Lebensräume von störungsempfindlichen, seltenen und gefährdeten, naturraumtypischen Tierarten (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) - in Ausführung des § 48 c LG NW in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/ EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG NW: - zur Erhaltung folgender wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis, 1099) - Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096) - Groppe (Cottus gobio) - zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) c) zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Über die allgemeinen Regelungen im Naturschutzgebiet hinaus sind zur Erhaltung und Erreichung des Schutzzwecks zusätzliche Maßnahmen (zwecks Ausfüllen der Schutzziele) für das FFH- Gebiet für folgende Lebensraumtypen und Arten geboten: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge durch - Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang I bzw. IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) - Wiederherstellung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald) - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen Schutzziele/Maßnahmen für Bachneunauge Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer - Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen - Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und - gehölzreichen Gewässerrändern - Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und - Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten Schutzziele /Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für Groppe Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließge- wässertyps, ggf. seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der für die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5109-013 |
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Objektbezeichnung: |
Flusslauf der Agger, örtl. mit Aggeraue u. Sülzaue, zwischen Vilkerath u. Lohmar |
Link zur Karte: | BK-5109-013 |
Objektbeschreibung: | Die Agger ist unterhalb des Stausees Ehreshoven bis zu 15 m breit, leicht begradigt und die Ufer sind mit einer älteren Steinschüttung befestigt. Stellenweise grenzen Gewerbegebiete und Campingplätze direkt an den Fluss an. Im Bereich Overath besitzt der Flusslauf noch einen realtiv naturnahen Charakter und es treten Wasserpflanzen auf. Weiter unterhalb sind Sohlschwellen eingebaut, die das natürliche Wasserregime verändern. Bei Kreuznaaf mündet der Naafbach, dessen Unterlauf begradigt und befestigt ist, in die Agger. Bei Donrath hat sich am Ufer des dort streckenweise naturnahen Flusslaufes ein Erlen-Auwald ausgebildet, eine angrenzende Fläche auf einem ehemaligen Campingplatz ist in Sukzession hin zu einem Erlen-Auwald begriffen. Muendungsbereich der Suelz in die Agger: Im Norden stocken am Ostufer mittelalte Eschen- und Pappelbestaende. Am Westufer liegt eine brachgefallene Fettweide, die bei Hochwassern wahrscheinlich ueberflutet wird. Hier befindet sich auch eine kleine Teichanlage. Noerdlich des Zusammenflusses stockt ein naturnaher Erlen-Weiden-Auwald mit z.T. sehr alten Silberweiden. Der kleine Bestand weist viel Totholz auf. Hier befinden sich auch mehrere zum Kartierzeitpunkt mit Wasser gefuellte Flutmulden, in denen groessere Bestaende der Schwertlilie wachsen. Noerdlich dieses Bestandes befindet sich eine brennesselreiche Gruenlandbrache. Im Sueden befinden sich entlang der Agger teils beweidete, teils gemaehte Gruenlaender. Ganz im Sueden stocken ein aelterer Pappelbestand sowie eine Obstwiese. Beide Fluesse sind durch eine Steinschuettung verbaut und weisen steile Ufer auf. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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