Inhalt:
Naturschutzgebiet Kesselsiefen (GM-005)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kesselsiefen |
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Kennung: |
GM-005 |
Ort: | Waldbroel |
Kreis: | Oberbergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 9,72 ha |
Offizielle Fläche: | 9,70 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1977 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt
- zur Erhaltung und Entwicklung eines Siefen - Feuchtgebietes und zur Bewahrung von Lebensstätten seltener Pflanzen und Tiere. a)Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wild- lebender Tierarten b)wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Gründe c)Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils d)Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte im Sinne von Buchstabe a) a) Schutzgegenstand aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß Standarddatenbogen, die zu erhalten sind - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) - Großes Mausohr (Myotis myotis) - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) - Groppe (Cottus gobio) - Haselhuhn (Bonasa bonasia) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) ab) Weitere bedeutende Lebensraumtypen und Arten, die nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind - Trockene Heidegebiete (4030) - Haselmaus (Muscardinius avellanarius) - Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) - Fransenfledermaus (Myotis nattereri) - Abendsegler (Nyctalus noctula) - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen bb) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchen- wälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesel- lschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde- rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quel- lbereichen oder Bachläufen) - Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallprozesse bodenständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte - Verbot von Kalkung bc) Erhaltung und Entwicklung der Moorwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien durch - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts und des Bodenwasserchemismus - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers bd) Schutzziele / Maßnahmen für alle Fledermausarten durch Erhalt und Förderung der Wochenstuben und Jagdgebiete sowie der unterirdischen Winter- und Zwischenquartiere sind im einzelnen: - Erhalt von Waldbereichen mit Wochenstuben-Kolonien, insbesondere Erhalt nachgewiesener, aktuell genutzter Quartierbäume mit Baumhöhlen bzw. Nistkästen sowie weiterer vorhandener Höhlenbäume durch - Erhalt geeigneter älterer Bäume (insbesondere Buchen und Eichen) über das Umtriebsalter hinaus - Erhaltung großflächiger zusammenhängender laubholzreicher Waldgebiete unter Förderung des Struktu- rreichtums, der Altersheterogenität sowie des Alt- und Totholzanteils der Waldbestände durch naturnahe Waldbewirtschaftung sowie Erhaltung, Optimierung und Förderung weiterer Teilhabitate wie feuchten und nassen Waldbereichen, naturnahen Fließ- und Kleinge wässern, blütenreichen Wegsäumen, eingestreuten kleinen Lichtungen und Sukzessionsflächen sowie strukturreichen Waldrändern im Übergang zum Offenland mit anschließenden Hecken, Baumreihen und Kleingehölzen (Förderung des Insektenbestandes) - Erhalt und evtl. Ergänzung der Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten insbes. der Bechsteinfledermäuse, insbesondere im Offenland (ggf. über die Schaffung von Landschaftselementen nach Artikel 3 (3) und 10 der FFH-Richtlinie außerhalb des Gebietes) - Erhalt der Ungestörtheit des Fledermausgesamthabitats - Erhalt der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasser- haushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse durch - Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit und Untersagung jeglicher Nutzung und Erschließung - Erhaltung und Förderung der naturnahen Umgebung der Quartiere, Vermeidung chemischer, physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen der unterirdischen Quartiere durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen be) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch - Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern bf) Erhaltung und Förderung der Populationen des Haselhuhns und der Haselmaus durch - Fortführung der Niederwaldbewirtschaftung auf ausgewählten Flächen bg) Schutzziele/Maßnahmen für den Schwarzspecht entsprechen den unter bb) aufgeführten Grundsätzen c) Schutzziele für die unter ab) genannten Lebensraumtypen und Arten ca) Schutzziele/Maßnahmen für die Fledermausarten entsprechen den unter bd) aufgeführten Grundsätzen |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5111-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kesselsiefen |
Link zur Karte: | BK-5111-0001 |
Objektbeschreibung: | Das fast zehn Hektar große Naturschutzgebiet Kesselsiefen liegt südwestlich der Ortschaft Wippenkausen in der Stadt Waldbröl (Oberbergischer Kreis) an dem Südhang des Nutscheid-Höhenrückens. Im Zentrum liegt ein Quellgebiet mit mehreren Sumpf- oder Sickerquellen. Hier stockt ein Bruchwald in dem Torfmoose dominieren. Lokal treten Königsfarn, Igel- und Braune Segge auf. Die Quellen vereinigen sich in einem tief eingeschnittenen Siefen (Tal mit Bachlauf). An das Quellgebiet grenzt im Osten ein Fichtenwald an, auch in diesem entspringen noch torfmoosreiche Quellen. Beidseitig des Siefens sind Eichen-Buchenwälder und Birken-Eichenwälder. Buchennaturverjüngung und Buchen in den Baumschichten lassen die Entwicklungstendenz zum Buchenwald erkennen. Die quelligen Bruchwälder im Zentrum, das naturnahe Gewässer und die in Entwicklung befindlichen Buchenwälder sind wertbestimmend für das Naturschutzgebiet. Das Gebiet ist als seltener und gefährdeter Lebensraum mit der gesellschaftstypischen Artenzusammensetzung von internationaler Bedeutung. Schutzziel ist der Erhalt und die Entwicklung der Bruchwaldbereiche, Gewässer und Laubwaldbestände u.a. durch Umwandlung der Fichtenbestände und regelmäßige Beseitigung der Fichtennaturverjüngung. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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