Inhalt:
Naturschutzgebiet Hillenbach-Tal (GM-016)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hillenbach-Tal |
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Kennung: |
GM-016 |
Ort: | Nuembrecht |
Kreis: | Oberbergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 9,93 ha |
Offizielle Fläche: | 9,90 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung einer Talaue mitnatürlichen und naturnahen
Bach, - Auen- und Auwaldlebensräumen einschließlich Bachufergehölze und Staudenfluren. Das Natur- schutzgebiet ist als Teilbereich des Schutzgebietes DE-5110-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Bestandteil des europäischen kohärenten Netzes von beson- deren Schutzgebiete(Natura 2000). a) Schutzgegenstand aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß Standard- datenbogen, die zu erhalten sind - Fließgewässer mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Biotop) - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) - Lachs (Salmo salar) - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitun- gen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen bb) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik - im Einzelfall Vegetationskontrolle (z. B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz vor Eutrophierung bc) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) bd) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren ver- schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen be) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) durch - Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsediment- bereichen bf) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für den Lachs durch - Erhaltung und Entwicklung von zur Fortpflanzung und für die Jugendzeit geeigneter, sauerstoffreicher, kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen/ (riffles) und (pools) - Sicherung und Förderung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Geschiebetransport - Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente - Senkung eutrophierender Einflüsse bg) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch - Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern bh) Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit organischen Auflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewässerrändern - Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmung von Blatt- und Pflanzenresten c) Weitere Schutzziele für landesweit bedeutsame Lebensraumtypen und Arten, die nicht in den maßgeblichen Anhängen der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG aufgeführt sind - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Fließgewässerstrukturen insbesondere als Lebensraum der Wasseramsel - Erhaltung u. Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland (§ 62 LG) - Erhaltung u. Entwicklung von naturnahen Quellbereichen (§ 62 LG) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5011-0068 |
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Objektbezeichnung: |
NSG - Hillenbachtal |
Link zur Karte: | BK-5011-0068 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet Hillenbachtal liegt südlich von Elsenroth in der Gemeinde Nümbrecht. Durch das reich strukturierte etwa 35 bis 55 m breite Bachtal fließt stellenweise naturnah und mäandrierend der Hillenbach. Im Norden und Süden des Gebietes wird der Bach von genutztem Grünland gesäumt. In dem mittleren Talabschnitt dominieren bachbegleitende Erlenwälder, Aufforstungen mit Schwarz-Erle, Hybrid-Pappel und Fichten sowie brachgefallenes und z.T. verbuschtes Feuchtgrünland. Zwei, nicht mehr in Nutzung befindliche Teichanlagen liegen im zentralen Bereich. Die angrenzenden Hangbereiche sind im Westen vorwiegend mit Hainbuche bestockt, am östlichen Hang zur Straße wachsen Gebüsche und Baumreihen mit Eichen, Eschen und anderen Baumarten. Das Gebiet zeichnen sich durch die Restbestände bachbegleitender Auenwälder und naturnaher Fließgewässer sowie weiterer entwicklungsfähiger Waldbereiche aus. Als Lebensraum für Groppe und Bachneunauge ist das Gebiet von herausragender und internationaler Bedeutung für den Biotopverbund. Der Schutz dient dem Erhalt und der Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen und Teichanlagen sowie Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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