Inhalt:
Naturschutzgebiet Broelbach-Aue Auf dem Auel bei Hombrug-Broel (GM-018)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Broelbach-Aue Auf dem Auel bei Hombrug-Broel |
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Kennung: |
GM-018 |
Ort: | Nuembrecht |
Kreis: | Oberbergischer Kreis |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 15,98 ha |
Offizielle Fläche: | 16,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Bach- und Auenlebensräume.
a) Schutzgegenstand aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß Standarddatenbogen, die zu erhalten sind - Fließgewässer mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Biotop) - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) - Lachs (Salmo salar) - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen bb) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteritischen Vege- tation und Fauna durch - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik - im Einzelfall Vegetationskontrolle (z. B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz vor Eutrophierung bc) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchen- wälder bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) bd) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren ver- schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus A rten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen be) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) durch - Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen bf) Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für den Lachs durch - Erhaltung und Entwicklung von zur Fortpflanzung und für die Jugendzeit geeigneter, sauerstoffreicher, kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen/ (riffles) und (pools) - Sicherung und Förderung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Geschiebetransport - Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente - Senkung eutrophierender Einflüsse bg) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch - Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern bh) Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit organischen Auflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewässerrändern - Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmung von Blatt- und Pflanzenresten c) Weitere Schutzziele für landesweit bedeutsame Lebensraumtypen und Arten, die nicht in den maßgeblichen Anhängen der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG aufgeführt sind - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Fließgewässerstrukturen insbesondere als Lebensraum der Wasseramsel - Erhaltung u. Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland (§ 62 LG) - Erhaltung u. Entwicklung von naturnahen Quellbereichen (§ 62 LG) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5011-0067 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Brölbach-Aue Auf dem Auel bei Homburg-Bröl |
Link zur Karte: | BK-5011-0067 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst einen ca. 1,5 km langen Abschnitt der Bröl und den von Süden einmündenden Ölsbach. Die bis zu 5 m breite Bröl verläuft hier in einer 150 m bis 250 m breiten Tallage von Ost nach West zwischen den Ortslagen Huppichteroth im Nordwesten und Homburg-Bröl im Süden in der Gemeinde Nümbrecht. Überwiegend extensiv genutzte Glatthaferwiesen und Weiden mit kleinflächigen Vernässunge ncharakterisieren das Gebiet. Sowohl die abschnittsweise naturnah verlaufende Bröl als auch der von Süden einmündende Ölsbach weisen Uferhochstaudenfluren und Erlenufergehölze auf. Der östliche Abschnitt der Bröl wurde vor einigen Jahren renaturiert, dabei wurden die Uferverbauungen entnommen und die Uferböschungen abgeflacht. Hier haben sich Erlenufergehölze entwickelt. Zwei flächig ausgebildete Erlenauenwälder entlang der Bröl sind durch Aufforstungen entstanden. Südlich von Huppichteroth stockt ein Eichen-Hainbuchen-Hangwald. Das Naturschutzgebiet "Brölbach-Aue - Auf dem Auel bei Homburg-Bröl" zeichnet sich durch den in Teilen naturnahen Verlauf der Bröl mit den typischen Erlenufergehölzen und der extensiven Grünlandnutzung aus. Es ist eine Teilfläche des ausgedehnten FFH-Gebietes Bröl. Als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachneunauge und zum Erhalt strukturreicher Bachtäler mit örtlich noch vorhandener enger Verzahnung zu naturnah bewaldeten Hangzonen ist das Gebiet von herausragender und internationaler Bedeutung für den Biotopverbund. Hauptentwicklungsziele sind der Erhalt und die Entwicklung eines naturnahen Verlaufs der Bröl mit typischen Strukturen und Vegetation in der Aue und im Gewässer sowie die Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik. |
Kennung: |
BK-5011-0013 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Broelbach-Aue Auf dem Auel bei Hombrug-Broel |
Link zur Karte: | BK-5011-0013 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet Brölbach-Aue - Auf dem Auel bei Homburg - liegt südwestlich der Ortslage Huppichteroth und nordwestlich der Ortslage Homburg-Bröl in der Gemeinde Nümbrecht. Entlang des ca. 5 m breiten Brölbaches und seinen Nebenbächen wird das NSG vorwiegend durch extensiv genutzte Glatthaferwiesen und Weiden charakterisiert, die stellenweise Vernässungen aufweisen. Sowohl der naturnah verlaufende Brölbach als auch der von Süden einmündende Ölsbach weisen Uferhochstaudenfluren und Erlenufergehölze auf. Die beiden flächigen Erlenauenwälder sind durch Aufforstungen entstanden. In der Krautschicht dominieren daher Arten der Feucht- und Nasswiesen. Westlich der Kläranlage befindet sich eine kleine Feuchtweide, die durch den Aushub des Obergrabens, der zur Papiermühle führt, eutrophiert ist. Der Buchen-Eichen-Hangwald südlich von Huppichteroth wurde früher niederwaldartig genutzt und weist nur eine spärliche Krautschicht auf. Das Gebiet zeichnet sich durch entwicklungsfähige bachbegleitende Auenwälder und Grünlandflächen sowie naturnahe Fließgewässer aus. Als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachneunauge ist das Gebiet von herausragender und internationaler Bedeutung für den Biotopverbund. Das Naturschutzgebiet ist eine Teilfläche des ausgedehnten FFH-Gebietes Bröl. Der Schutz dient dem Erhalt und der Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue und im Gewässer sowie der Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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