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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Galgenberg <Zone I und II> (GM-027)

Objektbezeichnung:

NSG Galgenberg <Zone I und II>

Kennung:

GM-027

Ort: Waldbroel
Kreis: Oberbergischer Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 73,25 ha
Offizielle Fläche: 73,30 ha
Flächenanzahl: 5
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1990
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Zone I Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzen-
arten die an verschiedenen Stadien der Waldsukzession gebunden sind und durch die alt hergebrachte
regionaltypische und einzigartige Nutzung als großflächiger Niederwald entstanden sind
ZoneII Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwaldlebensräumen durch Rück-
führung der Bestände in eine niederwaldartige Nutzung nach vorheriger Prüfung der Regenerationsfähigkeit.
a) Schutzgegenstand
aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten gemäß
Standarddatenbogen, die zu erhalten sind
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum)
- Großes Mausohr (Myotis myotis)
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini)
- Groppe (Cottus gobio)
- Haselhuhn (Bonasa bonasia)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)
ab) Weitere bedeutende Lebensraumtypen und Arten, die nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind
- Trockene Heidegebiete (4030)
- Haselmaus (Muscardinius avellanarius)
- Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)
- Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
- Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten
ba) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner
typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewässertyps und in seiner
kulturlandschaftlichen Prägung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna
im gesamten Verlauf
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen
- Vermeidung von Trittschäden
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen
bb) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buche wälder mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen
typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Neben-
baumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der
natürlichen Waldgesellschaft
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere
von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen
bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen)
- Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallprozesse bodenständiger
Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte
- Verbot von Kalkung bc) Erhaltung und Entwicklung der Moorwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in
ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwaldstadien durch
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts und des Bodenwasserchemismus
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers
bd) Schutzziele / Maßnahmen für alle Fledermausarten durch Erhalt und Förderung der Wochenstuben
und Jagdgebiete sowie der unterirdischen Winter- und Zwischenquartiere sind im einzelnen:
- Erhalt von Waldbereichen mit Wochenstuben-Kolonien, insbesondere Erhalt nachgewiesener, aktuell genutzter Quartierbäume mit Baumhöhlen bzw. Nistkästen sowie weiterer vorhandener Höhlenbäume durch
- Erhalt geeigneter älterer Bäume (insbesondere Buchen und Eichen) über das Umtriebsalter hinaus
- Erhaltung großflächiger zusammenhängender laubholzreicher Waldgebiete unter Förderung des Struktur-
reichtums, der Altersheterogenität sowie des Alt- und Totholzanteils der Waldbestände durch naturnahe Waldbewirtschaftung sowie Erhaltung, Optimierung und Förderung weiterer Teilhabitate wie feuchten
und nassen Waldbereichen, naturnahen Fließ- und Kleingewässern, blütenreichen Wegsäumen, einge-
streuten kleinen Lichtungen und Sukzessionsflächen sowie strukturreichen Waldrändern im Übergang
zum Offenland mit anschließenden Hecken, Baumreihen und Kleingehölzen (Förderung des Insekte-
nbestandes)
- Erhalt und evtl. Ergänzung der Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten insbes. der Bechstein fledermäuse,
insbesondere im Offenland (ggf. über die Schaffung von Landschaftselementen nach Artikel 3 (3) und 10
der FFH-Richtlinie außerhalb des Gebietes)
- Erhalt der Ungestörtheit des Fledermausgesamthabitats
- Erhalt der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse,
ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse durch
- Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit
und Untersagung jeglicher Nutzung und Erschließung
- Erhaltung und Förderung der naturnahen Umgebung der Quartiere, Vermeidung chemischer,
physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen der unterirdischen Quartiere durch
Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen
be) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch
- Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholz-
haltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern
bf) Erhaltung und Förderung der Populationen des Haselhuhns und der Haselmaus durch
- Fortführung der Niederwaldbewirtschaftung auf ausgewählten Flächen
bg) Schutzziele/Maßnahmen für den Schwarzspecht entsprechen den unter bb) aufgeführten Grundsätzen
c) Schutzziele für die unter ab) genannten Lebensraumtypen und Arten
ca) Schutzziele/Maßnahmen für die Fledermausarten entsprechen den unter bd) aufgeführten Grundsätzen
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-5111-0003
Kennung:

BK-5111-0003

Objektbezeichnung:

NSG Galgenberg <Zone I und II>

Link zur Karte: BK-5111-0003
Objektbeschreibung: Das Naturschutzgebiet Galgenberg befindet sich im östlichen Teil des Nutscheids, einem stark bewaldeten Höhenrücken zwischen Bröl und Sieg, beiderseits des Hauptkammes und umfasst eine Fläche von ungefähr 75 Hektar. Im Norden grenzt das Schutzgebiet an die Ortschaft Bladersbach, Stadt Waldbröl (Oberbergischer Kreis). Das Gebiet wird geprägt von Birken-Eichenwäldern, die zu großen Teilen noch heute niederwaldartig genutzt werden. An den Bachoberläufen, die nach Norden hin entwässern, stocken Winkelseggen-Schwarzerlenwälder, die im Bereich von Helokrenen sumpfartig ausgebildet sind. Ein durchgewachsener Eichen-Niederwald mit größeren Anteilen von Buchennaturverjüngung und Buchen in den Baumschichten sowie eine Buchenaufforstung sind als FFH-LRT Hainsimsen-Buchenwald anzusprechen. Wertbestimmend für das Naturschutzgebiet ist die vertraglich geregelte, gemeinschaftliche Nutzung als Niederwald durch die Waldnachbarschaft Bladersbach. Die Vegetation ist gekennzeichnet durch die verschiedenen Altersphasen der Birken-Eichenwälder. Das Gebiet ist als seltener und gefährdeter Lebensraum mit der gesellschaftstypischen Artenzusammensetzung von internationaler Bedeutung. Schutzziel ist der Erhalt und die Entwicklung des Niederwaldes durch Fortsetzung der Nutzung, die Entwicklung der Buchenwälder u.a. durch Umwandlung der Fichtenbestände.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (2,04 ha)
  • Auen-Waelder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <91E0> (0,68 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (3,71 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (2,87 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (0,06 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Nieder- und Mittelwaelder (nicht FFH-LRT) <NAW0> (63,55 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,12 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,14 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Auwälder (0,68 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,14 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (0,25 ha)
  • Eichenwald <AB0> (0,46 ha)
  • Buchen-Eichenmischwald <AB1> (3,55 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (64,19 ha)
  • Schwarzerlenwald <AC0> (0,75 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (2,00 ha)
  • Fichtenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AJ1> (0,05 ha)
  • Lärchenwald <AS0> (0,16 ha)
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,14 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,07 ha)
  • Bach <FM0> (0,14 ha)
  • Wildacker <HA2> (0,15 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (0,01 ha)
  • Gemeindestrasse <VA3> (0,65 ha)
  • Wirtschaftsweg <VB0> (0,47 ha)
  • Waldwirtschaftsweg <VB3b> (0,12 ha)
  • Rad-, Fussweg <VB5> (0,14 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Baumpieper (Anthus trivialis) <RL 3>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echtes Springkraut (Impatiens noli-tangere)
  • Eiche (unbestimmt) (Quercus spec.)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Vogelbeere (Sorbus aucuparia subsp. aucuparia)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hasenpfoten-Segge (Carex leporina)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Japanische Lärche (Larix kaempferi)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Pfennigkraut (Lysimachia nummularia)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Siebenstern (Trientalis europaea)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stern-Segge (Carex echinata)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Torfmoos (unbestimmt) (Sphagnum spec.)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum)
  • Weymouths-Kiefer (Pinus strobus)
  • Widertonmoos (unbestimmt) (Polytrichum spec.)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
  • Amphipoea oculea (Amphipoea oculea)
  • Baumpieper (Anthus trivialis)
  • Brauner Eichen-Zipfelfalter (Satyrium ilicis)
  • Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus)
  • Gemeine Sichelschrecke (Phaneroptera falcata)
  • Heidekraut-Erdeule (Xestia agathina)
  • Kreuzblumen-Bunteulchen (Phytometra viridaria)
  • Rotrandbär (Diacrisia sannio)
  • Spargania luctuata (Spargania luctuata)
  • Speerspitzenspanner (Rheumaptera hastata)
  • Thalpophila matura (Thalpophila matura)
  • Wegerichbär (Parasemia plantaginis)
Schutzziele:
  • Schutzziel ist der Erhalt und die Entwicklung des Niederwaldes durch Fortsetzung der Nutzung, die Entwicklung der Buchenwälder u.a. durch Umwandlung der Fichtenbestände.
Gefährdungen:
Maßnahmen:
  • Niederwald abschnittsweise auf den Stock setzen
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