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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Wallefelder Hoehlen (GM-075)

Objektbezeichnung:

NSG Wallefelder Hoehlen

Kennung:

GM-075

Ort: Engelskirchen
Kreis: Oberbergischer Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 0,62 ha
Offizielle Fläche: 0,60 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2005
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt
- zur Erhaltung und Entwicklung einer in einem aufgelassenen Steinbruch gelegenen Naturhoehle
als Schwarm-, Uebergangs- und Winterquartier fuer Fledermaeuse, Amphibien und Insekten. Ein Teil
des Naturschutzgebietes ist als Schutzgebiet DE-4910-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie
92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Bestandteil des europaeischen kohaerenten Netzes
von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000). Das Naturschutzgebiet N 21 "Wallefelder Hoehle"
beinhaltet Lebensraeume und Tierarten, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems
Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schuetzen sind. Die Flaeche entspricht der Abgren-
zung des Natura 2000 Gebietes Nr. DE-4910-301 "Wallefelder Hoehle" bzw. geht darueber hinaus.
Vorrangiger Schutzzweck und Schutzziele fuer die Festsetzung mit der Nummer 2.1-21 gemaess
Paragraph 48c LG und EU-Richtlinie 92/43/EWG:
a) Schutzgegenstand
aa) Fuer die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensraeume und Arten
gemaess Standarddatenbogen, die zu erhalten sind:
- Nicht touristisch erschlossene Hoehlen (8310),
- Teichfledermaus (Myotis dasycneme),
- Grosses Mausohr (Myotis myotis), ab) Weitere bedeutende Arten:
- Wasserfledermaus (Myotis daubentoni),
- Braunes Langohr (Plecotus auritus),
- Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus),
- Fransenfledermaus (Myotis nattereri),
- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),
b) Schutzziele fuer die unter aa) und ab) genannten Lebensraumtypen und Arten
ba) Erhaltung der in einem kleinen aufgelassenen Steinbruch gelegenen Hoehle
einschliesslich ihrer mikroklimatischen Verhaeltnisse und ihres Wasserhaushalts als
herbstliches Schwarm-, Uebergangs- und Winterquartier fuer Fledermaeuse sowie als
Lebensraum fuer troglophile Tierarten und als Winterquartier fuer Amphibien und Insekten
(Schmetterlinge, Zweifluegler, u.a.) durch
- Erhaltung der Ungestoertheit des Hoehleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung
oder Erschliessung der Hoehle und des Steinbruchbereiches, insbesondere keine touristische
oder Freizeit-Nutzung,
- Zum Schutz der Hoehlenfauna Einzaeunung des Steinbruchs und ggf. Vergitterung des Hoehlen-
eingangs durch ein Fledermausgitter mit Kontrollmoeglichkeit,
- Beseitigung von Muell und Verunreinigungen,
- Erhaltung der Zugaenglichkeit der Hoehle fuer die Fauna,
- Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Hoehle,
- Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Beeintraechtigungen
des Hoehleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darueber gelegenen
oberirdischen Bereichen sowie dem angrenzenden Steinbruch.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-GM-00023
Kennung:

BK-GM-00023

Objektbezeichnung:

NSG Wallefelder Höhle

Link zur Karte: BK-GM-00023
Objektbeschreibung: Südöstlich von Remerscheid in der Gemeinde Engelskirchen im Oberbergischen Kreis liegt die Wallefelder Höhle in einem ostexponierten Talhang. Auf diesem befinden sich eine Kahlschlagfläche mit der dafür typischen Vegetation aus Fingerhut, Adlerfarn und Brombeere sowie jungen Hängebirken, Ebereschen und Fichten. Benachbart stockt eine Aufforstung aus jungen Fichten. Die Höhle entstand durch Auflösung einer Kalklinse innerhalb der aus Ton- und Sandsteinen bestehenden Schichten aus dem Devon. Der gemeinnützige Arbeitskreis Kluterhöhle e.V. (Eigentümer der Höhle ist die Voigt GmbH) ist mit der Erforschung, Sicherung und Säuberung der Höhle beschäftigt. Die Haupthöhle ist 35 Meter lang, 10 Meter breit und 10 Meter hoch und somit der größte, bekannte Hohlraum im Oberbergischen. Bei den Sanierungsarbeiten wurden zahlreiche Gänge und eine zweite 18 * 8 * 4 Meter große Halle wiederentdeckt. Die gefundenen Bergbauspuren und ein Stollen mit Holzverbau weisen darauf hin, dass die Naturhöhle vor einigen hundert Jahren durch Nutzungen verändert wurde. Von herausragender Bedeutung ist die Höhle als Schwarm-, Übergangs- und Winterquartier für Amphibien, Insekten und Fledermäuse. Insbesondere zu nennen sind das Große Mausohr, die Fransenfledermaus sowie die Kleine Bartfledermaus. Der zunehmend verbuschende Großteil des Naturschutzgebietes bietet mit seinen zahlreichen Blüten und der hohen Strukturvielfalt weitere (Teil-)Habitate für Vogelarten und Insekten. Der hohe Insektenanteil in Verbindung mit dem Fledermaus-Lebensraum der Höhle stellt auch eine besondere Qualität des Gebietes dar. Erhaltungsziel ist die Sicherung der Naturhöhle als ungestörtes Quartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten. Gegebenenfalls sind die Fichten zu entfernen, um auch hier blütentragenden Stauden und später im Rahmen der Sukzession Laubgehölzen weiteren Raum zu verschaffen. Für den Biotopverbund stellt das Naturschutzgebiet durch seinen Blüten- und Strukturreichtum einen Refugialstandort für zahlreiche Insektenarten dar. Diese dienen wiederum weiteren Arten unter anderem als Nahrung und zeichnet das Gebiet darüber hinaus als Trittstein für weitere Arten aus.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Nicht touristisch erschlossene Hoehlen <8310> (0,02 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (0,38 ha)
  • Kleingehölze (Alleen, linienförmige Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Ufergehölze, flächige Gebüsche, Baumgruppen und Feldgehölze) (NB00) <NB00> (0,21 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Fichtenwald <AJ0> (0,27 ha)
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,21 ha)
  • Höhle <GE1> (0,02 ha)
  • Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft <LB2> (0,12 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Großes Mausohr (Myotis myotis) <RL 2>
  • Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) <RL 3>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum (subsp. aquilinum))
  • Berg-Ulme (Ulmus glabra)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
  • Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
  • Gewöhnlicher Besenginster (Cytisus scoparius subsp. scoparius)
  • Gewöhnliches Fuchs Greiskraut (Senecio ovatus subsp. ovatus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Huflattich (Tussilago farfara)
  • Hunds-Veilchen (Viola canina)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)
  • Schrebers Rotstengelmoos (Pleurozium schreberi)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Spitzlappiger Frauenmantel (Alchemilla vulgaris)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Stink-Storchschnabel Sa. (Geranium robertianum agg.)
  • Wald-Erdbeere (Fragaria vesca)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wiesen-Schaumkraut Sa. (Cardamine pratensis agg.)
Tierarten:
  • Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
  • Großes Mausohr (Myotis myotis)
  • Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Schutzziele:
  • Erhalt der Höhle als Fledermausbiotop. Prozessschutz für die Laubgebüschsukzessionsgebiete und Entnahme der Fichten im Naturschutzgebiet.
Gefährdungen:
  • Eutrophierung
  • nicht bodenstaendige Gehoelze
  • Verdraengung von Lebensgemeinschaften (bezogen auf den sich ausbreitenden Adlerfarn)
Maßnahmen:
  • der Sukzession ueberlassen
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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