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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Quellbach- und Laubwaldbereich Deipensiefen (GM-080)

Objektbezeichnung:

NSG Quellbach- und Laubwaldbereich Deipensiefen

Kennung:

GM-080

Ort: Marienheide
Kreis: Oberbergischer Kreis
Bezirksregierung: Köln
Digitalisierte Fläche: 7,29 ha
Offizielle Fläche: 7,30 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2005
Inkraft: 2005
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgt zur Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Quellbach-
bereiches mit bachbegleitenden und angrenzenden Laubholzbeständen sowie zum Erhalt von an den
Wald angrenzendem Extensivgrünland . Eine erhebliche Bedeutung hat das Gebiet als Trittstein für den
Biotopverbund nicht nur innerhalb des Bergischen Landes sondern im Rahmen der Festsetzung als
Natura 2000 - Schutzgebiet auch europaweit. Das Naturschutzgebiet ist als Teilbereich des Schutzge-
bietes DE-4810-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
Bestandteil des europäischen kohärenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000).
a) Schutzgegenstand
aa) Für die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensräume und Arten, die
zu erhalten sind
- Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (3260)
- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (91E0, Prioritärer Biotop)
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
- Eisvogel (Alcedo atthis)
ab) Weitere bedeutende Lebensräume und Arten, die nach den Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG
zu schützen sind
- Hainsimsen-Buchenwälder (9110)
b) Schutzziele für die unter aa) genannten Lebensraumtypen und Arten ba) Erhaltung und Entwicklung
der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und
Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps und in seiner kulturlandschaftlichen
Prägung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna
im gesamten Verlauf
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und
diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen
- Vermeidung von Trittschäden
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von
Uferbefestigungen
bb) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in
ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Varia-
tionsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschlies-
slich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der
Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit vorkommender Biotope, zumindest auf Teilflächen
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
bc) Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch
- Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger
Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern
bd) Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer
mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit
organischen Auflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewäs-
serrändern
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmung von
Blatt- und Pflanzenresten
be) Schutzziele für die Art Eisvogel entsprechen den unter ba) bis bd) aufgeführten Grundsätzen
c) Schutzziele für den unter ab) genannten Lebensraumtyp
ca) Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder
mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer
standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie
ihrer Waldränder durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe-
sondere von Großhöhlen und Uraltbäumen
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Ge-
hölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellberei-
chen oder Bachläufen) d) Weitere Schutzziele für landesweit bedeutsame Lebensraumtypen und
Arten, die nicht in den maßgeblichen Anhängen der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG aufgeführt sind
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Fließgewässerstrukturen insbesondere als Lebensraum
der Wasseramsel
- Erhaltung u. Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland (§ 62 LG)
- Erhaltung u. Entwicklung von naturnahen Quellbereichen (§ 62 LG)
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-GM-00021
Kennung:

BK-0001

Objektbezeichnung:

NSG Quellbach- und Laubwaldbereich Deipensiefen (GM-080)

Link zur Karte: BK-0001
Objektbeschreibung: Südwestlich der Ortschaft Börlinghausen im Oberbergischen Kreis ist das Naturschutzgebiet gelegen. Es stellt einen stark eingekerbten Quellbachsiefen dar, der hauptsächlich von Waldbiotopen ausgemacht wird. Kleine Grünlandparzellen unterliegen entweder intensiver Nutzung oder Vebrachung. Die Waldbiotope bestehen zu großen Bestandteilen aus Fichtenwäldern, aber auch aus Buchenwäldern mit europaweiter Bedeutung. Die Buchenwälder stellen auch neben dem unverbauten und naturnahen Quellbach den wertgebensten Bestandteil des Schutzgebietes dar. Der Quellbach wird nahezu in seinem gesamten Verlauf auf mindestens einer Seite vom Fichtenwald begleitet und dadurch auch deutlich von diesem beeinflusst. Eine erhebliche Bedeutung hat das Gebiet als Trittstein für den Biotopverbund nicht nur innerhalb des Bergischen Landes sondern im Rahmen der Festsetzung als Natura 2000 - Schutzgebiet auch europaweit. Die Buchenwaldabschnitte sind Beeinträchtigungen unterlegen, die neben der Entwicklung des Quellbaches im Fokus der Entwicklung zu betrachten sind. Der Fichtenwald bietet naturschutzfachlich, gerade aufgrund seines großen Flächenanteils von ca. 35%, ein enormes Potential das Gebiet positiv zu entwickeln und fließgewässerspezifischen Tier- und Pflanzenarten Raum zu geben. Da der Mittelgebirgsbach natur- und quellnah gelegen ist, sind auch davon unabhängige externe Beeinträchtigungen im Vergleich zu anderen Mittelgebirgsbächen eher gering ausgeprägt, was das Entwicklungspotential weiter unterstreicht.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (1,95 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (4,46 ha)
  • Kleingehölze (Alleen, linienförmige Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Ufergehölze, flächige Gebüsche, Baumgruppen und Feldgehölze) (NB00) <NB00> (0,39 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Quellbereiche (nicht FFH-LRT) <NFK0> (0,16 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,33 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,33 ha)
  • Quellbereiche (0,16 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (0,89 ha)
  • Eichen-Buchenmischwald <AA1> (1,07 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (2,44 ha)
  • Kahlschlagfläche <AT1> (0,12 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,39 ha)
  • Fettweide <EB0> (1,74 ha)
  • Fettgrünlandbrache <EE0a> (0,16 ha)
  • Quelle, Quellbereich <FK0> (0,16 ha)
  • Quellbach <FM4> (0,01 ha)
  • Mittelgebirgsbach <FM6> (0,31 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum (subsp. aquilinum))
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys subsp. chamaedrys)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
  • Gewelltes Plattmoos (Plagiothecium undulatum)
  • Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
  • Gewöhnliche Sonnenblume (Helianthus annuus)
  • Gewöhnliche Vogelbeere (Sorbus aucuparia subsp. aucuparia)
  • Gewöhnlicher Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius subsp. obtusifolius)
  • Gewöhnlicher Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris subsp. sylvestris)
  • Gewöhnliches Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis subsp. pratensis)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum)
  • Haken-Wasserstern (Callitriche hamulata)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Hunds-Straussgras (Agrostis canina)
  • Hunds-Veilchen (Viola canina)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Quell-Sternmiere (Stellaria alsine)
  • Rasen-Schmiele Sa. (Deschampsia cespitosa agg.)
  • Rippenfarn (Blechnum spicant)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Torfmoos (unbestimmt) (Sphagnum spec.)
  • Veilchen (unbestimmt) (Viola spec.)
  • Vogel-Wicke Sa. (Vicia cracca agg.)
  • Wald-Erdbeere (Fragaria vesca)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Schaumkraut (Cardamine flexuosa)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
  • Widertonmoos (unbestimmt) (Polytrichum spec.)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis)
  • Wiesen-Schaumkraut Sa. (Cardamine pratensis agg.)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Wurmfarn (unbestimmt) (Dryopteris spec.)
  • Wurmfarn Sa. (Dryopteris filix-mas agg.)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgt zur Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Quellbachbereiches mit bachbegleitenden und angrenzenden Laubholzbeständen sowie zum Erhalt von an den Wald angrenzedem Extensivgrünland.
Gefährdungen:
  • Ausbreitung Problempflanzen
  • Eutrophierung
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • Muellablagerung, Gartenabfall
Maßnahmen:
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • Beseitigung von Muell
  • Erhoehung des Laubholzanteils
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Verbot der Ablagerung von Muell
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