Inhalt:
Naturschutzgebiet Grasmeerwiesen (GT-003)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Grasmeerwiesen |
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Kennung: |
GT-003 |
Ort: | Verl |
Kreis: | Guetersloh |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 131,57 ha |
Offizielle Fläche: | 135,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1989 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung eines zusammenhängenden offenen, teilweise extensiv genutzten Grünlandbereiches und der schützenswerten Elemente der Kulturlandschaft wie Kopfbäume und Hecken, Kleingewässer und Blänken sowie der Fließgewässer mit ihren Ufergehölzen. Der von unterschiedlichen Vernässungsgraden geprägte Grünlandbereich hat besondere vegetationskundliche sowie Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Lebensraum für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Vogelarten, insbesondere für Wat- und Wiesenvögel (Limikolen) sowie für Amphibien, Libellen und Heuschrecken; b) aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feucht- grünlandes auf feuchten Talsandböden und zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden, die zum Teil mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial ausgestattet sind (Moorböden); c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines großen zusammen- hängenden Feuchtwiesengebietes; d) zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhal- tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie, ABl. L206 vom 22. Juli 1992, S. 7). Hierbei handelt es sich insbesondere um den folgenden für die Meldung des FFHGebietes "Sennebäche" (DE-4117-301) ausschlaggebenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaft- lichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie um die folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) Des Weiteren hat das FFH-Gebiet Bedeutung für folgende Vogelart von gemeinschaftlichem Interesse, auf die sich der Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) (ABI. L20 vom 26. Januar 2010, S. 7) bezieht: - Eisvogel (Alcedo atthis). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4117-902 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Grasmeerwiesen |
Link zur Karte: | BK-4117-902 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Grasmeerwiesen liegt nordwestlich von Kaunitz in einem grundwassernahen, fast ebenen Talsandgebiet von Wapelbach und Rodenbach. Mit Ausnahme randlicher, teils größerer Ackerschläge (vor allem im Nordosten) wird das Gebiet fast vollständig von Wiesen und Weiden eingenommen. Der Feuchtgrünlandanteil ist mit mehr als 33 ha relativ hoch. Das NSG weist überwiegend einen relativ offenen Landschaftscharakter auf, lediglich im Südosten ist es durch grabenbegleitende Ufergehölze und Baumreihen kleinräumiger strukturiert. Selten finden sich Kopfweiden und Baumgruppen. Daneben gliedern teils auenwaldartige Ufergehölzsäume am Wapel- und Rodenbach sowie kleine, meist bachnahe Feldgehölze die Landschaft. Die beiden Bäche sind begradigt und besitzen eine naturraumtypische sandige Sohle. Die Grasmeerwiesen sind ein tradierter Brutbiotop für gefährdete Wiesen- und Watvogelarten. Zur Verbesserung der Lebensbedingungen wurden fünf Blänken ausgeschoben, die z.T. stark mit Pionierweiden und Schilf bewachsen sind. Nahezu im gesamten Gebiet wurden feuchtgrünlandtypische Heuschreckenarten nachgewiesen. Die Grasmeerwiesen sind Bestandteil des landesweiten Biotopnetzes von Feuchtwiesengebieten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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