Inhalt:
Naturschutzgebiet Brauck und Eckernkamp (HAM-004)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Brauck und Eckernkamp |
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Kennung: |
HAM-004 |
Ort: | Hamm |
Kreis: | Hamm |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 44,94 ha |
Offizielle Fläche: | 44,90 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß §§ 20 und 48c LG NRW, insbeson-
dere - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4312-301 aufgeführt sind und Bestandteil der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (Code 3150); - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altwässer mit ihrer Röhricht-, Schwimmblatt- und Unterwasservegetation, Schilf-Röhrichten und Großseggenrieden; - zur Erhaltung und Förderung als Brut-, Nahrungs- und / oder Rastbiotop zahlreicher Vogelarten, insbesondere der im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4312-301 aufgeführten Arten; - zur Erhaltung und Förderung des Bestandes an Kleinfischen; - zur Erhaltung zahlreicher auentypischer Komplexe und Strukturen, zum Schutz, zur Erhaltung und Förderung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbeson- dere zahlreicher Amphibien-, Libellen- und Tagfalterarten; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestände aus Bodenständigen Baumarten sowie von Alt- und Totholzbäumen in ihrer Bedeutung für Fledermausarten und Höhlenbrüter. Schutzziel: - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Seen und Altarme sowie der gewässergebundenen Vogelarten durch - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe; - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen; - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein natur- verträgliches Maß, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. - Erhaltung und Förderung der Kammmolch-Population durch - Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume insbeson- dere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spät austrok- knenden Laichgewässer, der umgebenden Grünlandflächen mit eingestreuten Hecken und Gehölzen als Sommerlebensraum sowie angrenzender Waldflächen mit Stubben als Winterquartier; - Vermeidung von Strukturveränderungen im Gesamthabitat (keine Rodung von Gehölzen und Stubben) sowie Erhaltung oder Förderung einer extensiven Grünlandnutzung; - Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewässern wie Waldsäume und andere bandförmige Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken). - Erhaltung und Förderung von nach § 62 LG NRW geschützten Biotopen (§ 62-Biotope) insbesondere Nass- und Feuchtgrünländer, Röhrichte, Bruch- und Sumpfwälder; Das langfristige Ziel für das Gebiet ist die Erhaltung und die Optimierung der Altarme und Seen mit ihrer ausgeprägten Verlandungsvegetation sowie die Entwicklung der Waldbe- standteile mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4312-0152 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Im Brauck |
Link zur Karte: | BK-4312-0152 |
Objektbeschreibung: | Den Kernbereich dieses Naturschutzgebietes bildet ein etwa 8 ha großer Bergsenkungssee im westlichen Stadtgebiet, das sich südlich des Datteln Hamm Kanals erstreckt. Im Norden grenzen teilweise zum See steil abfallende Haldenflächen bzw. Grünlandbrachen an, die von Hochstaudenfluren eingenommen werden. Zum See hin ist hier nur ein schmaler Ufergehölzsaum und ein spärlicher Röhrichtsaum entwickelt. Die übrigen Uferbereiche werden wird von ausgedehnten Röhricht- und Seggenbeständen geprägt, die vor allem im Osten in seggenreiche Erlenbruchwälder übergehen. Durch weitere Bergsenkungen hat sich die Wasserfläche im Süden und Südwesten weiter ausgebreitet, so dass inzwischen auch ehemalige, im südlichen Uferbereich befindliche Pappel- und Nadelforste abgestorben sind und sich ebenfalls zu Röhrichten und Bruchwäldern entwickeln. Im Südwesten reicht der See bereits deutlich über die Grenzen des NSG hinaus. Eine Unterwasser- und Schwimblattvegetation ist im Gegensatz zu der naturnahen Zonierung der Ufer insgesamt eher spärlich entwickelt und wird von örtlichen Wasserlinsendecken und anspruchslosen Laichkrautarten repräsentiert. Eingeschlossen in die NSG-Abgrenzung sind die bereits erwähnten hochstaudenreichen, teilweise verbuschenden Halden bzw. Grünlandbrachen zwischen dem See und dem Kanals im Norden. Hier befindet sch auch ein kleiner Pappelforst mit Epipactis-Vorkommen. Weitere Uferbereiche im Westen und Süden werden von jungen Erlenwäldchen eingenommen. Im Süden grenzt eine größere Wiese an, die auf den nährstoffarmen Sanden der Lippeniederterrasse mehrere Magerkeitszeiger wie Ferkelkraut und dem lokal seltenen Kleinen Vogelfuß aufweist. Entlang der Terrassenkante am Südrand stocken alte Eichen und Buchen, lokale Vernässungen zeigen Übergänge zum Erlenbruch. Dies gilt auch für das als Kulturdenkmal ausgewiesene alte Wall- und Grabensystem im Osten. Der zwischen diesem und dem Erlenbruch östlich des Sees gelegenen Waldbereich wird überwiegend von Birken und Kiefern dominiert, eingesprengt sind aber auch alte Eichen und Buchen zu finden. Der große Bergsenkungssee mit seinen an die offenen Wasserflächen anschließenden naturnah ausgebildeten Verlandungszonen mit Röhrichten und Bruchwäldern prägt das Bild dieses Naturschutzgebietes. Diese Strukturen stellen für viele rastende und brütende Wat- und Wasservögel, Amphibien und Libellen wertvolle Strukturen dar und stellen im Zusammenhang mit den angrenzenden Feuchtgebieten und der Lippeaue wesentliche Elemente des international bedeutsamen Verbundkorridors entlang der Lippe dar und erreichen somit auch überregionale bis landesweite Bedeutung im Biotopverbund innerhalb eines ansonsten stark urban bzw. industriell geprägten Umfelds am Nordrand des Ruhrgebietes. Vordringliche Schutzziele sind gemäß der Ausweisung als natura 2000-Gebiet der Erhalt und die Optimierung des Sees mit seiner ausgeprägten Verlandungsvegetation und die Entwicklung von Auen- respektive Bruchwäldern. Diesbezüglich kommt der Regelung von Angelnutzung, Jagd und Nutzung des Grünlandes (weitere Extensivierung) hohe Bedeutung zu. |
Kennung: |
BK-4312-0151 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Am Eckernkamp |
Link zur Karte: | BK-4312-0151 |
Objektbeschreibung: | Durch den Datteln-Hamm-Kanal von der heutigen Lippeaue abgetrennter ehemaliger Auenbereich der Lippe mit einem Altwasser, Weiden- und Erlenbruchwald, teilweise versumpfenden Grünlandflächen und kleinen Mischwäldern. Historisch gesehen handelt es sich bei dem Altwasser um ein bereits Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend verlandetes Lippemäander am Rande der Terrassenkante. Auf Grund von Bergsenkungen hat sich in dem inzwischen vollständig von der Lippeaue und derer dynamischen Prozessen abgeschnittenen NSG ein Komplex aus den oben genannten Strukturen entwickelt. Innerhalb des Altwassers wechseln je nach Wasserstand und Sukzessionsstadium offene Wasserflächen, Röhrichte und Bruchwälder ab. Eine Unterwasser- und Schwimmblattvegetation sind wechselhaft entwickelt. Am Ufer stehen häufig mächtige, durchwachsende Kopfweiden. Höher gelegene Flächen werden, wie auch das angrenzende Umfeld als Viehweide genutzt. Hier sind punktuelle Vernässungen festzustellen. Im Norden des Gebietes hat sich innerhalb der vom Altwasser hufeisenförmig umschlossenen Fläche ein sehr feuchter Weidenbruchwald mit dominierenden Vorkommen von Röhricht und Groß-Seggenarten in der Krautschicht entwickelt. Westlich angrenzende Grünlandbereiche sind im Laufe der letzten Jahre zunehmend vernässt und entwickeln sich zu feuchten Hochstaudenfluren und Röhrichten. Die im Osten des NSG befindlichen Waldbereiche sind überwiegend mit standortfremden Gehölzen wie Pappeln und Kiefern bestockt. In kleineren Parzellen dominieren aber auch Stieleiche, Erle.bzw. junge Eschen. Von Osten fließt ein Bach zu, der über ein Pumpwerk gesteuert wird (Regulation des Wasserstandes). Im Osten ist ein ehemaliger Haldenbereich mit ruderalen Hochstaudenfluren eingeschlossen. Die Böschungen zum Kanal werden von diversen Gehölzen eingenomen. Das Gebiet ist - unabhängig von der anthropgen bedingten Abtrennung von dynamischen Auenprozessen - geprägt von den Requisiten einer naturnahen Auenlandschaft in hervorragenden Repräentativität. Hier sind das Altwasser und seine Verlandungsbereiche sowie die durch Bergsenkung bedingten Vernässungen mit Röhrichten und Bruchwäldern besonders hervorzuheben. Diese Elemente stellen für viele rastende und brütende Wat- und Wasservögel, Amphibien und Libellen wertvolle Strukturen dar und stellen im Zusammenhang mit den angrenzenden Feuchtgebieten und der Lippeaue wesentliche Elemente des international bedeutsamen Verbundkorridors entlang der Lippe dar und erreichen somit auch überregionale bis landesweite Bedeutung im Biotopverbund innerhalb eines ansonsten stark urban bzw. industriell geprägten Umfelds am Nordrand des Ruhrgebietes. Vordringliche Schutzziele sind gemäß der Ausweisung als natura 2000-Gebiet der Erhalt und die Optimierung des Altwassers mit seiner ausgeprägten Verlandungsvegetation und die Entwicklung von Auen- respektive Bruchwäldern. Diesbezüglich kommt der Regelung von Angelnutzung, Jagd und Nutzung des Grünlandes (weitere Extensivierung) hohe Bedeutung zu. Die nicht bodenständigen Forste sollten mittelfristig in bodenständig-standortgerechte Wälder mit naturnaher Nutzung überführt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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