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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Guenninghauser Mark (HSK-007)

Objektbezeichnung:

NSG Guenninghauser Mark

Kennung:

HSK-007

Ort: Winterberg
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 226,82 ha
Offizielle Fläche: 227,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1965
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck:

- Erhaltung und Optimierung eines gut ausgeprägten Biotopmosaiks aus strukturreichen, standörtlich
alten Buchen- und Schluchtwaldgesellschaften sowie von Offenlandbereichen in Verzahnung mit
naturnahen Quellen und Fließgewässern als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier-
und Pflanzenarten;
- Sicherung der Grünlandnutzung und -pflege auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsan-
gebote zur Erhaltung ihres Wertes für den Biotop- und Artenschutz;
- Erhaltung der besonderen Eigenart eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgeh-
end ursprünglichen Laubwaldgebietes im unmittelbaren Einflussbereich des Erholungsschwer-
punktes Winterberg;
- Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".

DE-4817-302 - FFH Gebiet - Schluchtwald Angstbecke und Günninghauser Mark (Teilgebiet)

Schutzziele:

a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes
ausschlaggebend sind.

Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum)

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora durch

- Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen,
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft
einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und
Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht
bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten,

Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwälder (9110) und für Rauhfußkauz und
Schwarzspecht:

Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-
Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft
einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und
Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen
Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quell-
bereichen oder Bachläufen),

b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000
bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:

Schutzziele/Maßnahmen für Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum)
Erhaltung und Entwicklung artenreiche Borstgrasrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna durch

- extensive Beweidung ohne Düngung und Kalkung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung
von Gehölzen),
- Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für
typische Faunenelemente,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen vollständigen
Verzicht auf Düngung und Kalkung,

Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520):

Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer
typischen Flora und Fauna durch

- ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach
Kulturlandschaftsprogramm),
- Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten Vermeidung
einer Eutrophierung.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4817-0024
  • BK-4817-0036
  • BK-4817-0037
Kennung:

BK-4817-0024

Objektbezeichnung:

NSG Schluchtwälder bei Angstbecke

Link zur Karte: BK-4817-0024
Objektbeschreibung: Das Gebiet mit montaner Prägung südlich von Winterberg in enger Nachbarschaft zum Kahlen Asten umfasst einen Komplex aus Quellbächen, Mittelgebirgsbächen, feucht-nassen bis mageren nicht oder nur extensiv genutzten Grünlandflächen, Hainsimsen-Buchenwäldern, Bergahorn-Eschen-Schluchtwälder und quellige Feuchtwälder. Auf den Kuppen und Hängen stocken vornehmlich Buchenwälder und vereinzelt Fichtenwälder. Die Fichtenwälder werden dabei zunehmend in Buchenwälder umgewandelt. Die Buchenwälder sind in unterschiedlichen Altersklassen anzutreffen und repräsentieren den FFH-Lebensraumtyp "Hainsimsen-Bichenwald (9110)" häufig in hervorragender Weise. Junge Bestände sichern das langfristige Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Gebiet . Im Osten werden große Bereiche von geschlossenen > 160 Jahre alten, nahezu reinen Buchenwäldern eingenommen. Aufgrund der Höhenlage und der Nährstoffarmut des Untergrundes erreichen dieses allerdings nur teilweise Brusthöhendruchmesser von > 50 cm (starkes Baumholz). Sie sind teilweise nach Durchforstung aufgelichtet. Insbesondere in den lichten Parzellen erreicht die Naturverjüngung der Buche meist eine sehr hohe Deckung. Buchenwälder mittleren Alters sind häufig auch von Fichten horst - und truppweise durchsetzt. Im nördlichen Teil erstrecken sich entlang des tief eingeschnittenen Sonnenborn-Bachtales extensive bis nicht genutzte feuchtnasse bis magere Grünlandflächen, ebenso im Osten im Quellbereich der Haumecke. Kleinere Quellbäche entwässern in nordöstlicher Richtung in den Sonnenborn-Bach. Stellenweise treten offene Felsbereiche zutage. Von der Fläche umschlossen werden die NSG Anstbecke (in einem tief eingeschnittenen Kerbtal wächst ein gut ausgebildeter Schluchtwald an den Steilhängen) und NSG Kapper Trolliuswiese (magere Grünlandbereiche im Sonneborntal). Das gesamte Gebiet wird von Forstwirtschaftswegen, die auch als Wanderwege genutzt werden, durchzogen. Jedoch ist schon ein großer Teil an kleineren Wegen eingezogen worden. Die Waldflächen werden größtenteils relativ schonend forstwirtschaftlich genutzt . Die strukturreichen montanen und großflächig geschlossenen Buchenwälder und Schluchtwälder sowie Grünlandflächen sind in ihrer Ausprägung und ihrer Artenvielfalt beispielhaft für den Naturraum Rothaargebirge. Das Gebiet gehört zur Kernfläche im Naturpark Rothaargebirge und hat landesweite Bedeutung für das Mittelgebirgsbiotopnetz sowie für den Rothaar- Westerwald -Korridor in der wertvollen Naturlandschaft "Kamm des Rothaargebirges und Medebacher Bucht". Das Vorkommen von Trollblume unterstreicht dies. Desweiteren ist das Gebiet als FFH-Gebiet (DE-4817-302) ausgewiesen und erreicht somit große Bedeutung auch im internationalen Biotopverbund. Die Erhaltung und Förderung der strukturellen Vielfalt dieses geschlossenen Buchenwaldes durch naturnahen Waldbau haben im Naturraum einen hohen Stellenwert. Die Entwicklungsmaßnahmen sollten sich auf den behutsamen Umbau der noch vorhandenen Nadelforste – v.a. auf Sonderstandorten wie potentiellen Au- und Schluchtwaldstandorten in standortgemäße Waldgesellschaften konzentrieren. In südexponierten Hanglagen könnten auch wertvolle Grünlandflächen entwickelt werden.
Kennung:

BK-4817-0037

Objektbezeichnung:

NSG Schluchtwald Angstbecke

Link zur Karte: BK-4817-0037
Objektbeschreibung: Gut ausgebildeter Schluchtwald im Quellbereich des Angstbecke-Baches bei Winterberg, Günninghauser Muehle. Der Bach entspringt am Grunde eines engen, tief eingeschnittenen Kerbtals und fließt in einem moosreichen, felsigen Bett mit Sohlabstürzen von bis zu 2 m Höhe. Die Talsohle wird in weiten Teilen von einer Quellflur eingenommen. Sehr großflächige Lunaria-Fluren als Charakterart der Schluchtwälder dehnen sich an den steilen Hängen auf beidseitig des Baches aus. Hier befinden sich auch kleinere Schieferfelsen, die reich mit Farnen und Moosen bewachsen sind. Am Quellbach finden sich häufig Ulmen, hangaufwärts dominiert der Bergahorn die steilen Hangpartien (überwiegend geringes Baumholz); Esche und Buche sind hier beigemischt. Höher gelegene und weniger steile Hauptbereiche werden von einem alten Buchenwald eingenommen. Innerhalb der geschlossenen Buchenwälder im Umfeld stellt der Schluchtwald eine wertvolle azonale Waldgesellschaft dar und repräsentiert den FFH-Lebensraumtyp des "Hang – und Schluchtwaldes" (LRT 9180) in hervorragender Weise; die Buchenwälder repräsentieren den FFH-Lebensraumtyp "Hainsimsen-Bichenwald (9110)" Im Norden und Süden der Fläche wird die Fläche von Forstwegen begrenzt. Der Schluchtwald ist in seiner Ausprägung und ihrer Artenvielfalt beispielhaft für den Naturraum Rothaargebirge. Das Gebiet gehört zur Kernfläche im Naturpark Rothaargebirge und hat landesweite Bedeutung für das Mittelgebirgsbiotopnetz sowie für den Rothaar- Westerwald -Korridor in der wertvollen Naturlandschaft "Kamm des Rothaargebirges und Medebacher Bucht". Desweiteren ist das Gebiet als FFH-Gebiet (DE-4817-302) ausgewiesen und erreicht somit große Bedeutung auch im internationalen Biotopverbund. Die Erhaltung und Förderung der strukturellen Vielfalt des Schluchtwaldes durch Aufgabe der forstlichen Nutzung und Entwicklung von Alt- und Totoholz und naturnahen Waldbau im Bereich der Buchenwälder haben im Naturraum einen hohen Stellenwert.
Kennung:

BK-4817-0036

Objektbezeichnung:

NSG Kapper Trolliuswiesen

Link zur Karte: BK-4817-0036
Objektbeschreibung: Kurzer, etwa 500 m langer Abschnitt eines teilweise offenen Talbereiches entlang des Baches Sonneborn südlich der "Kappe" bei Winterberg mit Bachlauf, Gebüschgruppen, Waldflächen und Grünlandbereichen. Das Tal wird am Grunde vom naturnah erhaltenen Sonneborn durchflossen, der meist von Erlen, Eschen und Bergahorn, lokal aber auch von Fichte gesäumt wird. An den nordexponierten Hängen sind vorwiegend Wälder aus Bergahorn, Buche, großflächig auch Fichte zu finden. Kleinflächig haben sich auf feucht-kühlen Standorten Schluchtwälder entwickelt. In offenen Nassbereichen in Bachnähe haben sich Hochstaudenfluren und Rohrglanzgrasröhrichte ausgebildet. Die arten reichen Feucht- und Nasswiesen zeichnen sich durch Vorkommen von Trollblumen und Orchideen aus. Am steilen südexponierten Hang gehen die Nassgrünlandbereiche in trockenes Magergrünland über, das der artenreichen Gesellschaft der Berg-Goldhaferwiesen (Geranio sylvatici- Trisetum flavescentis ) oder den Borstgrasrasen (Polygalo-Nardetum) zuzuordnen ist. Die Übergänge sind fließend. Die Grünlandbereiche werden durch Rinder extensiv beweidet. Unterhalb des befestigten Weges, der die bestehende NSG-Fläche im Norden begrenzt, stockt ein Mischwaldstreifen mit Vorkommen von Alpenmilchlattich, Mondviole und Bärlauch. Das strukturreiche Tal mit seinen wertvollen Grünlandflächen und Schluchtwälder ist in seiner Ausprägung und Artenvielfalt beispielhaft für den Naturraum Rothaargebirge. Das Gebiet gehört zur Kernfläche im Naturpark Rothaargebirge und hat landesweite Bedeutung für das Mittelgebirgsbiotopnetz sowie für den Rothaar- Westerwald -Korridor in der wertvollen Naturlandschaft "Kamm des Rothaargebirges und Medebacher Bucht". Das Vorkommen von Trollblume unterstreicht dies. Desweiteren ist das Gebiet als FFH-Gebiet (DE-4817-302) ausgewiesen und erreicht somit große Bedeutung auch im internationalen Biotopverbund. Es wird umschlossen von dem großflächigen NSG Schluchtwälder bei Angstbecke. Entwicklungsmaßnahmen sollten sich auf den behutsamen Umbau der noch vorhandenen Nadelforste – v.a. auf Sonderstandorten wie potentiellen Au- und Schluchtwaldstandorten in standortgemäße Waldgesellschaften konzentrieren. Über eine extensive Pflege und Bewirtschaftung können die Grünlandflächen erhalten und optimiert werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden <6230> (0,54 ha)
  • Berg-Maehwiesen <6520> (0,25 ha)
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (160,42 ha)
  • Schlucht- und Hangmischwaelder Tilio-Acerion <9180> (8,91 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (4,69 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (8,11 ha)
  • Kleingehölze (Alleen, linienförmige Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Ufergehölze, flächige Gebüsche, Baumgruppen und Feldgehölze) (NB00) <NB00> (1,04 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Suempfe, Riede und Roehrichte (nicht FFH-LRT) <NCC0> (0,08 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (0,35 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (0,22 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Quellbereiche (nicht FFH-LRT) <NFK0> (0,25 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (3,88 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Borstgrasrasen (0,54 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (4,12 ha)
  • Magerwiesen und -weiden (0,22 ha)
  • Schlucht-, Blockhalden-, Hangschuttwälder (8,91 ha)
  • Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (0,60 ha)
  • Suempfe (0,08 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (155,48 ha)
  • Buchenmischwald mit Nadelbaumarten <AA4> (4,94 ha)
  • Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten <AG1> (1,30 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (1,97 ha)
  • Fichtenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AJ1> (2,55 ha)
  • Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AM1> (1,90 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (13,82 ha)
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten <BA1> (0,27 ha)
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,05 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,73 ha)
  • Rasen-Großseggenried <CD1> (0,08 ha)
  • Borstgrasrasen <DF0> (0,54 ha)
  • Nass- und Feuchtwiese <EC1> (0,25 ha)
  • Nass- und Feuchtweide <EC2> (0,35 ha)
  • Magerweide <ED2> (0,22 ha)
  • Teich <FF0> (0,09 ha)
  • Quelle, Quellbereich <FK0> (0,25 ha)
  • Quellbach <FM4> (0,50 ha)
  • Mittelgebirgsbach <FM6> (3,37 ha)
  • Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft <LB1> (0,09 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Alpen-Hexenkraut (Circaea alpina)
  • Alpen-Milchlattich (Cicerbita alpina)
  • Aronstab (Arum maculatum)
  • Bach-Nelkenwurz (Geum rivale)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Berg-Platterbse (Lathyrus linifolius)
  • Berg-Ulme (Ulmus glabra)
  • Bergfarn (Thelypteris limbosperma)
  • Bleiche Segge (Carex pallescens)
  • Blutwurz (Potentilla erecta)
  • Borstgras (Nardus stricta)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Buchenfarn (Phegopteris connectilis)
  • Bären-Lauch (Allium ursinum)
  • Christophskraut (Actaea spicata)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Echtes Springkraut (Impatiens noli-tangere)
  • Eichenfarn (Gymnocarpium dryopteris)
  • Einbeere (Paris quadrifolia)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Fichte (Picea abies)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeine Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gemeiner Wasserdarm (Stellaria aquatica)
  • Gewöhnliche Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa subsp. cespitosa)
  • Gewöhnliche Vogelbeere (Sorbus aucuparia subsp. aucuparia)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Gewöhnliche Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica subsp. sylvatica)
  • Gewöhnliche Weißliche Hainsimse (Luzula luzuloides subsp. luzuloides)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Gewöhnliches Fuchs Greiskraut (Senecio ovatus subsp. ovatus)
  • Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
  • Gewöhnliches Sonnenröschen i.w.S. (Helianthemum nummularium s.l.)
  • Gras-Sternmiere (Stellaria graminea)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosser Dornfarn (Dryopteris dilatata)
  • Grosser Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Harzer Labkraut (Galium saxatile)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hasenpfoten-Segge (Carex leporina)
  • Heide-Labkraut (Galium pumilum)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Herbstzeitlose (Colchicum autumnale)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kohl(-Kratz)distel (Cirsium oleraceum)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi)
  • Lärche (unbestimmt) (Larix spec.)
  • Mauerlattich (Mycelis muralis)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Quirl-Weisswurz (Polygonatum verticillatum)
  • Riesen-Schwingel (Festuca gigantea)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Roter Fingerhut (Digitalis purpurea)
  • Rotschwingel Sa. (Festuca rubra agg.)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schnabel-Segge (Carex rostrata)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Seidelbast (Daphne mezereum)
  • Stern-Segge (Carex echinata)
  • Sumpf-Baldrian (Valeriana dioica)
  • Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Pippau (Crepis paludosa)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht Sa. (Myosotis scorpioides agg.)
  • Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis)
  • Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis)
  • Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum)
  • Wald-Knäuelgras (Dactylis polygama)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum)
  • Wald-Schwingel (Festuca altissima)
  • Wald-Segge (Carex sylvatica)
  • Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Wiesen-Knöterich (Bistorta officinalis)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wildes Silberblatt (Lunaria rediviva)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Wunder-Veilchen (Viola mirabilis)
  • Wurmfarn Sa. (Dryopteris filix-mas agg.)
  • Zerbrechlicher Blasenfarn (Cystopteris fragilis)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
  • Zwiebel-Zahnwurz (Cardamine bulbifera)
  • Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt eines einzigartigen, montanen Biotopkomplexes in typischer Ausprägung mit Buchenwaldgesellschaften, Schluchtwäldern, mageren Grünlandflächen, Bachläufen in steiler Hanglage u.a. mit Wasserfall und Felsvegetation als Refugialraum für seltene und gefährdete Pflanzenarten; Erhalt und Entwicklung zusammenhängender, großflächiger Waldbereiche; Erhalt seltener und landesweit stark gefährdeter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften.
  • Erhalt eines gut ausgepraegten Schluchtwaldes.
  • Erhaltung eines Talabschnittes mit naturnahem Bach, Waldflächen und artenreichem Nass- und Magergruenland und Vorkommen gefaehrdeter Pflanzenarten.
Gefährdungen:
  • Beseitigung alter Baeume
  • Gewaesserausbau, Gewaessergestaltung, naturfern (WA) (Teichanstau)
  • Kahlschlag, unsachgemaesser Holzeinschlag (FW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Trittschaden an Vegetation
  • Wegebau
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Einstellung der Bewirtschaftung
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • keine Duengung
  • keine wegebaulichen Massnahmen
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • NSG-Erweiterung / vertragliche Regelung
  • Totholz erhalten
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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