Titel:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Logo:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Suche:


Schriftmenü:

Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Naturschutzgebiet Erlenkamp (HSK-083)

Objektbezeichnung:

NSG Erlenkamp

Kennung:

HSK-083

Ort: Sundern
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 13,32 ha
Offizielle Fläche: 10,90 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1991
Inkraft: 2016
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4613-0344
  • BK-4613-0359
Kennung:

BK-4613-0344

Objektbezeichnung:

NSG "Erlenkamp"

Link zur Karte: BK-4613-0344
Objektbeschreibung: Das NSG "Erlenkamp" ist ein knapp 20 ha umfassendes, offenes Feuchtwiesen-Schutzgebiet in der Sorpe-Niederung südlich der Ortslage Tiefenhagen unmittelbar nördlich (unterhalb) des Ausgleichsbeckens der Sorpetalsperre. Der an den Talrand verlegte, massiv technische ausgebaute Sorpe-Unterlauf bildet die östliche Grenze des NSG. Im Westen sind auch die reliefreichen, oft quelligen Unterhangbereiche zumindest teilweise in der Abgrenzung berücksichtigt worden. Westlich und nördlich schließen weitere Grünländer an, die als Arrondierungsflächen zum bestehenden NSG vorgeschlagen werden. Wertgebend ist der sich im Taltiefst an der westlichen Auengrenze entlang ziehende, für den Naturraum außergewöhnlich großflächige, feuchte bis nasse Grünland-Komplex, der in etwa einem historischen Flussverlauf entsprechen dürfte. Dabei ergibt sich der feuchte bis nasse Standort vermutl. ausschließlich aus dem in quelligen Rinnen am westlichen Unterhang austretenden Hangdruckwasser, und nicht aus Hangdruckwasser aus dem Ausgleichsbecken. Die zur Entwässerung angelegten Flachgräben werden schon lange nicht mehr unterhalten, sind nicht mehr wasserzügig, meist sogar kaum noch zu erkennen. Der Feuchtgrünland-Komplex des NSG wird heute überwiegend extensiv beweidet. So ist ein vielfältiges Mosaik aus z. T. quelligen Feucht- bis Nassweiden entstanden. Da das Weidevieh die stark vernässten Bereiche oft meidet, machen Teilbereiche fast den Eindruck feuchter Hochstaudenfluren - Pflanzen wie Mädesüß, div. Binsen und Großseggen gelangen hier zur Dominanz. Die wenigen, gelegentlich oder auch ausschließlich gemähten Flächen lassen sich als Wassergreiskraut-Wiesen ansprechen. Am tiefsten Punkt im Norden ist eine naturnahe Blänke mit Röhrichten und einem kleine Schnabelseggenried zu finden. Die große floristische Bedeutung des NSG "Erlenkamp" belegen Vorkommen u. a. folgender Pflanzenarten: Wassergreiskraut, Teufelsabbiss, Schnabelsegge, Sumpfdotterblume, Geflecktes Knabenkraut. Die faunistische Bedeutung wird u. a. am Vorkommen der im Sauerland vom Aussterben bedrohten hygrophilen Sumpfschrecke deutlich. Als Gehölzstrukturen sind nur ganz wenige Einzelbäume locker im NSG verteilt. Zur Sorpe hin wird das Grünland überwiegend deutlich trockener und ebenfalls recht extensiv als Mähweide genutzt. Am ebenfalls trockeneren südwestlichen Oberhang findet eine intensive Wiesennutzung statt. Im Nordosten des NSG im Bereich einer Schafweide ist die Talsohle eindeutig vor längerer Zeit erheblich aufgefüllt worden. Im Süden unmittelbar im Anschluss an den Unterhaltungsweg nördlich des Ausgleichsbeckens ist kürzlich augenscheinlich mit Bauarbeiten zur Verlegung von neuen Leitungen begonnen worden. Das Feuchtwiesen-Schutzgebiet NSG "Erlenkamp" ist von herausragender Bedeutung für den Biotopverbund und wegen seiner Flächenausdehnung, seiner Qualität und seines Arteninventars insgesamt von regionaler Bedeutung.
Kennung:

BK-4613-0359

Objektbezeichnung:

Erweiterungsvorschlag zum NSG "Erlenkamp"

Link zur Karte: BK-4613-0359
Objektbeschreibung: Dieser NSG-Erweiterungsvorschlag zur Flächen-Arrondierung schließt direkt westlich und nördlich an das NSG "Erlenkamp" an und beinhaltet bisher nicht berücksichtigte Flächen des gesamten Grünland-Komplexes. Die westliche Erweiterung (Bereich "Erlenkampmühle") schließt mehr oder weniger intensiv genutzte Grünländer am Oberhang ein, die u. a. durch ihren reliktären Ostbaumbestand auffallen. Die nördliche Erweiterung (Bereich ehem. "Lindhöveler Hammer") in der Sorpeaue wird heute (nach ehem. Ackernutzung) von intensiv genutzten Fettwiesen eingenommen. In einer fragmentarischen Flutrinne fällt ein kleiner Flutrasen als Feuchtgrünland-Relikt auf. Schutzziele: Schutz, Erhalt und Entwicklung eines zusammenhängenden, offenen, Feuchtgrünland-Komplexes und seiner Lebensgemeinschaften mit zahlreichen seltenen und z. T. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes auf basenarmen Böden aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen Schutz, Erhalt und Entwicklung eines großen, zusammenhängenden, offenen, zunehmend extensiv genutzten Auengrünland-Komplexes als Brut-, Nahrungs- und Lebensraum seltener und gefährdeter Vogelarten, insbesondere für Wat- und Wiesenvögel (Limikolen) sowie für Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und Libellen Neubeschreibung BK 4613-066 alt: Siepental-Komplex nordwestlich Sundern Der dreiarmige Siepental-Komplex erstreckt sich inmitten der großen Nadelholzforste nordwestlich der Stadt Sundern und mündet im Bereich der großen Gewerbegebiete von Westen in das Röhrtal ein. Wertgebend ist zum einen das mit einem Erlen-Niederwald bestockte Hangquellmoor südlich des südlichen, größten Siepental-Armes. Es handelt sich um einen quellig-durchsickerten Bach-Erlen-Eschenwald (Carici remotae-Fraxinetum) ohne Beteiligung der Esche, von Oberdorfer (1992) als Carex remota-Alnus glutinosa-Gesellschaft beschrieben. Auch der Quellbach in diesem südlichen Tal zeigt sich bachaufwärts einer Fischteichanlage mitunter von den typischen "Quellflur-Fragmenten" des Bach-Erlen-Eschenwaldes begleitet und trotz der Fichtenbestockung über längere Strecken recht naturnah ausgebildet. In den übrigen Siepental-Armen sind die Beeinträchtigungen durch die Fichtenbestockung des Talraumes sowie die zahlreichen Forstwegequerungen weitaus erheblicher. Im Bereich des nördlichen Siepental-Armes wurde ein größerer, alt- und totholzreicher Buchen-Eichen-Hochwald auf Hainsimsen-Buchenwald-Standort bei der Abgrenzung berücksichtigt. Schutzziel Schutz, Erhalt und Entwicklung eines Siepental-Komplexes mit naturnahem Quellbach-Abschnitt und Hangquellmoor als Vernetzungsbiotop in einer von Nadelholz-Forsten dominierten Waldlandschaft Umwandlung der bachbegleitenden Nadelholzforste in standortheimischen Laubwald durch naturgemäße Waldwirtschaft Neubeschreibung BK 4613-057 alt: NSG-Vorschlag "Selmeckesiepen" Der mehr als 2 km lange, bewaldete "Selmeckesiepen" liegt im großen, von Nadelholzforsten dominierten Waldgebiet zwischen Sorpetalsperre und der Stadt Sundern. Der talprägende Bachlauf entsteht aus mehreren Quellbächen am Nordrand der Hochfläche "Auf"m Stück" und fließt in nördlicher Richtung auf die Ortslage Stemel zu. Der Talgrund wird meist beidseitig von Forstwegen begrenzt. Der offenere, nördliche Talabschnitt vor der Mündung in die Röhr bei Gut Selmke wurde auf Grund starker Beeinträchtigungen nicht einbezogen. Der sich im Süden verzweigende Talkomplex zeichnet sich durch einen ausgesprochen naturnahen Bachauen-Biotopkomplex mit z. T. außerordentlich langen naturnahen Fließgewässerabschnitten aus. Neben dem Selmeckesiepen selbst stellen sich auch die meisten Quellbäche und Sickerquellen weitgehend unbeeinträchtigt und naturnah dar. Ebenso bemerkenswert sind die in großen Teilbereichen der schmalen Bachaue stockenden bachbegleitenden Erlenwälder mit Niederwaldnutzungs-Merkmalen. Es handelt sich um quellig-durchsickerte Bach-Erlen-Eschenwälder (Carici remotae-Fraxinetum) nahezu ohne Beteiligung der Esche, von Oberdorfer (1992) als Carex remota-Alnus glutinosa-Gesellschaft beschrieben. Immer wieder fallen darin kleine Milzkrautfluren und Torfmoospolster auf, gelegentlich auch Fichten-Beimischung. Nur in wenigen Teilbereichen ganz im Süden grenzen Fichtenkulturen bis unmittelbar an die Quellbäche. Zwei von Osten zufließenden Quellbäche zeigen sich von Birken-Eichenwäldchen (meist mittleres Baumholz) umgeben - sie wurden bei der Abgrenzung berücksichtigt. Neben den Fichtenkulturen in der Bachaue sind die zahlreichen Rohrdurchlässe an den Forstwegequerungen als wesentliche Beeinträchtigungen zu nennen - im Süden wird der Bach durch einen Durchlass angestaut. Der naturnahe, bewaldete Bachauen-Vegetationskomplex des Selmeckesiepen hat über seine aktuelle Bedeutung hinaus ein sehr hohes Entwicklungspotenzial.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (9,00 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (4,07 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,10 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Fettwiese <EA0> (7,70 ha)
  • Fettweide <EB0> (1,20 ha)
  • Nass- und Feuchtweide <EC2> (3,89 ha)
  • Flutrasen <EC5> (0,18 ha)
  • Tümpel (periodisch) <FD1> (0,10 ha)
  • Graben mit extensiver Instandhaltung <FN3> (0,10 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Aufrechter Igelkolben (Sparganium erectum)
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Behaarte Segge (Carex hirta)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Breit-Wegerich (Plantago major)
  • Brennender Hahnenfuss (Ranunculus flammula)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Echte Zaunwinde (Calystegia sepium s.l.)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeine Braunelle (Prunella vulgaris)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gemeines Rispengras (Poa trivialis)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina)
  • Gänseblümchen (Bellis perennis)
  • Herbst-Löwenzahn (Scorzoneroides autumnalis)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Knick-Fuchsschwanz (Alopecurus geniculatus)
  • Knäuel-Binse (Juncus conglomeratus)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi)
  • Moor-Labkraut (Galium uliginosum)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Rotschwingel (Festuca rubra)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Scharfer Hahnenfuss (Ranunculus acris)
  • Schnabel-Segge (Carex rostrata)
  • Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
  • Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris)
  • Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata)
  • Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Schachtelhalm (Equisetum palustre)
  • Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile)
  • Teufelsabbiss (Succisa pratensis)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Vogel-Wicke (Vicia cracca)
  • Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus)
  • Wasser-Minze (Mentha aquatica)
  • Wasserstern (unbestimmt) (Callitriche spec.)
  • Weide-Kammgras (Cynosurus cristatus)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Weißes Straussgras (Agrostis stolonifera)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen Knäuelgras Sa. (Dactylis glomerata agg.)
  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium)
  • Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea)
  • Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Wiesen-Klee (Trifolium pratense)
  • Wiesen-Knöterich (Bistorta officinalis)
  • Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wiesen-Rispengras (Poa pratensis)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis var. pratensis)
  • Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)
Tierarten:
  • Sumpfschrecke (Stethophyma grossum)
Schutzziele:
  • Schutz, Erhalt und Entwicklung eines zusammenhängenden, offenen, Feuchtgrünland-Komplexes und seiner Lebensgemeinschaften mit zahlreichen seltenen und z. T. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten

    Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes auf basenarmen Böden aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen

    Schutz, Erhalt und Entwicklung eines großen, zusammenhängenden, offenen, zunehmend extensiv genutzten Auengrünland-Komplexes als Brut-, Nahrungs- und Lebensraum seltener und gefährdeter Vogelarten, insbesondere für Wat- und Wiesenvögel (Limikolen) sowie für Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und Libellen
  • Erhalt, Wiederentwicklung und extensive Bewirtschaftung von
    Gruenland im Sorpetal
Gefährdungen:
  • Aufschuettung
  • Bau, Aenderung von Leitungen
  • Beweidung empfindlicher Standorte (LW) (aktuell im Süden des NSG)
  • Gewerbe, Flaechenverbrauch
  • Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung zu intensiv (LW)
  • Gruenlandbewirtschaftung, Mahd zu intensiv (LW)
  • Gruenlandbewirtschaftung, zu intensive Duengung (LW)
  • unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Aufschuettungen beseitigen
  • Drainagen verschliessen, entfernen
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • keine Duengung
  • keine Entwaesserung
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
  • NSG-Erweiterung / vertragliche Regelung
  • Wiedervernaessung
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.