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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Kohlbrueche (HSK-090)

Objektbezeichnung:

NSG Kohlbrueche

Kennung:

HSK-090

Ort: Sundern
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 13,58 ha
Offizielle Fläche: 4,70 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1991
Inkraft: 2019
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4613-0317
Kennung:

BK-4613-0317

Objektbezeichnung:

NSG "Kohlbrüche"

Link zur Karte: BK-4613-0317
Objektbeschreibung: Das NSG "Kohlbrüche" besteht aus einer bemerkenswerten Anzahl von 8 (z. T. winzigen) Teilflächen, die alle inmitten der Nadelholzforste südwestlich von Sundern-Settmecke südlich des "Bremkesiepen" liegen. 7 der 8 Teilflächen sind mit mehr oder weniger gut erhaltenen Hangquellmooren mit Erlen-Niederwäldchen bestockt, die westliche Teilfläche besteht jedoch aus einem Birken-Eichen-Niederwald. Die NSG-Abgrenzung ist auch darüber hinaus in vielen Teilbereichen nicht nachvollziehbar - insbesondere im Osten, wo wesentliche Teile der Hangquellmoore seinerzeit nicht im aktuellen NSG erfasst worden sind (dort NSG-Erweiterungsvorschlag). Das NSG sollte deshalb neu abgegrenzt werden. Das kleine Birken-Eichen-Niederwäldchen (mittleres Baumholz) der westlichsten Teilfläche auf Hainsimsen-Buchenwald-Standort erscheint in diesem Zusammenhang nicht wirklich schutzwürdig. Die drei östlichen Teilflächen dagegen decken Teilbereiche (vgl. NSG-Erweiterungsvorschlag) eines großflächigen Hangquellmoores an den sanft geneigten Unterhängen südlich des Bremkesiepen ab. Die strukturreichen Niederwäldchen aus Schwarz-Erlen- und Moor-Birken-Stockausschlägen bestehen überwiegend aus geringem bis mittlerem Baumholz - die Stöcke sind jedoch wesentlich älter. In der recht üppigen Krautschicht erreicht die Rasen-Schmiele die höchsten Deckungsgrade, vereinzelt finden sich Torfmoospolster. Der Boden ist vielfach nicht trittfest. Der schutzwürdige Bereich (FFH- und § 62-Biotop) geht hier deutlich über die aktuellen NSG-Grenzen hinaus. Vor allem die mittlere Teilfläche schließt aber auch nicht schutzwürdige Bereiche einer Fichtenkultur (im Süden) sowie eine junge Fichtenaufforstung (im Westen) mit ein. Die zwei mittleren Teilflächen haben eine sehr unterschiedliche Qualität: auf der nördlichen stockt ein strukturreicher, von meist mittleren bis starken Schwarz-Erlen-Stockausschlägen bestimmter Mischbestand, dem neben Moor-Birken vor allem randlich auch ältere Trauben-Eichen und sogar Rotbuchen beigemischt sind. In der üppigen Krautschicht ist lokal der Gilbweiderich dominant. Die südliche Teilfläche ist dagegen erheblich degradiert. Es handelt sich um einen älteren Eichen-Birken-Erlen-Bestand auf nur mäßig feuchtem Standort, in dem nur kleinräumig (im Süden und Norden) Erlen-Stockausschläge zur Dominanz kommen; im Unterwuchs u. a. viel Pfeifengras. Bei den zwei westlichen Teilflächen handelt es jeweils sich um quellig durchsickerte, feuchte bis nasse Erlenwäldchen. Das sehr kleinflächige Erlen-Niederwäldchen im Norden stockt an einem recht steilen Hang; die Stockausschläge stellen nur geringes Baumholz dar, die Baumstöcke sind dagegen z. T. sehr alt. In dem Hangquellmoor der südlichen Teilfläche stockt ein nasses Erlen-Stangengehölz, bei dem im Unterwuchs wechselweise Wald-Hainsimse und Winkel-Segge dominieren. Daneben kommen vegetationsfreie Sumpfstellen vor, die vom Wild als "Suhlen" genutzt werden. Es handelt sich bei allen beschriebenen Hangquellmooren letztlich um quellig-durchsickerte Bach-Erlen-Eschenwäldchen (Carici remotae-Fraxinetum) ohne Beteiligung der Esche, von Oberdorfer (1992) als Carex remota-Alnus glutinosa-Gesellschaft bezeichnet. Anmerkung: Der schutzwürdige Bereich (FFH- und § 62-Biotop) geht vor allem im Bereich der östlichen Teilflächen deutlich über die aktuellen NSG-Grenzen hinaus. Das NSG sollte deshalb neu abgegrenzt werden. Die Bezeichnung des NSG als "Kohlbrüche" erscheint darüber hinaus irreführend.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • <LRT-ID > (2,90 ha)
  • Auen-Waelder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <91E0> (2,18 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (2,10 ha)
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (2,18 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (0,50 ha)
  • Wald, Jungwuchs <AU1> (0,30 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Buchenfarn (Phegopteris connectilis)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeine Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Moor-Birke (Betula pubescens)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rippenfarn (Blechnum spicant)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Labkraut i.w.S. (Galium palustre s.l.)
  • Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)
  • Torfmoos (unbestimmt) (Sphagnum spec.)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum)
  • Wald-Segge (Carex sylvatica)
  • Wasser-Minze (Mentha aquatica)
  • Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Schutz, Erhalt und Entwicklung naturnaher Laubwaldbestände bzw. Hangquellmoore und ihrer Lebensgemeinschaften als Trittsteinbiotope in einer von Nadelholz-Forsten dominierten Waldlandschaft
Gefährdungen:
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Trittschaden an Vegetation
Maßnahmen:
  • Einstellung der Bewirtschaftung
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Niederwald abschnittsweise auf den Stock setzen
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
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