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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Unteres Helletal (HSK-092)

Objektbezeichnung:

NSG Unteres Helletal

Kennung:

HSK-092

Ort: Winterberg
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 34,18 ha
Offizielle Fläche: 34,20 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1992
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck:

- Erhaltung und Optimierung eines zusammenhängenden, überregional bedeutsamen Grünland-
tales in Verbindung mit weiteren Schutzfestsetzungen dieses Landschaftsplanes mit ausgedehn-
ten, artenreichen Lebensräumen des Feucht- und Nassgrünlandes, der Quellsümpfe, Magerwei-
den und Mähwiesen;
- damit auch Schutz der hier vorkommenden Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten, von denen etliche
landesweit gefährdet sind;
- Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".


DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld-Orketal (Teilgebiet)

Schutzziele:

- Erhaltung und Optimierung eines großflächigen, geschlossenen Waldgebietes mit montanen
Buchenmischwäldern unterschiedlicher Altersstufen und zahlreichen Klein- und Sonderbio-
topen als Refugialraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten;
- Schutz zahlreicher Waldquellen und Quellbäche mit Erlen-Eschenwäldern als naturnahe
azonale Waldgesellschaften;
- Bewahrung der Ungestörtheit eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgehend
ursprünglichen Waldgebietes im Zusammenhang mit angrenzenden NSG-Festsetzungen für
raumbeanspruchende Tierarten und wegen der Seltenheit solchen Landschaftserlebnisses;
- Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000",
- wobei hier aufgrund der gegebenen Eigentumsverhältnisse (weit überwiegend: Staatsforst) auch
dem Entwicklungsaspekt der europäischen Naturschutz-Richtlinien in besonderer Weise Rech-
nung getragen werden soll.

DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld - Orketal (mit Nebentälern) (Teilgebiet)

Schutzziele:

a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlag-
gebend sind:

Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora durch

- Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen,
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-
schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För-
derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft ,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän-
digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten,

Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer
Lebensraum):

Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch
natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen
Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Höhlen- und Uraltbäumen,
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen,
- Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Überflutungsverhältnisse,
- Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,

Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für den Eisvogel:

Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner
typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps durch

- Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik,
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im
gesamten Verlauf,
- möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen
Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen,
- Regelung von (Freizeit-)Nutzungen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von
Uferbefestigungen,

Schutzziele/Maßnahmen für Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130):

Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden mit
ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch

- extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen),
- Wiederherstellung von Wacholderheiden auf geeigneten Standorten,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen,
- Regelung der Freizeitnutzung,

Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510):

Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer
charakteristischen Vegetation und Fauna durch

- zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm),
- Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten
Standorten,
- Vermeidung von Eutrophierung,

Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) und für den Neuntöter, Wiesenpieper, Raubwürger,
Bekassine, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen:

Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typi-
schen Flora und Fauna durch

- ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturland-
schaftsprogramm),
- Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten
- Vermeidung einer Eutrophierung,

Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150):

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch

- Verbot der Erholungsnutzung,
- im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwan-
dlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald,

Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) und für Raufußkauz, Schwarzspecht, Rotmilan,
Schwarzstorch, Grauspecht:

Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder mit
ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer
standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie
ihrer Waldränder durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver-
jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson-
dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,
- Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen
bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bach-
läufen),
- Nutzungsaufgabe auf Teilflächen,

b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam
sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030):

Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna durch

- extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen),
- Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunen-
elemente,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen,

DE-4717-401 - VSG Gebiet - Medebacher Bucht (Teilgebiet)

Schutzziele und Maßnahmen:

a) für Vogelarten der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wie den Eisvogel:

- Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
- Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und
diffusen Einleitungen,
- Schaffung von Pufferzonen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer-
befestigungen,

b) für Vogelarten der Trockenen Heidegebiete und Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder
Kalktrockenrasen wie Neuntoeter und Raubwuerger:

- Extensive Beweidung,
- Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen,
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen,

c) für Vogelarten der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen wie Wiesenpieper, Braunkehlchen,
und Neuntoeter:

- Zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm),
- Vermeidung von Eutrophierung,

d) für Vogelarten des Hainsimsen-Buchenwaldes wie Rotmilan, Wespenbussard, Raufusskauz,
Sschwarzspecht und Grauspecht:

- Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft
einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände,
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
- Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen,

e) für das Braunkehlchen:

- Beibehaltung bzw. Wiedereinführung extensiver Landnutzungsformen,
- Anlage von Wiesenrandstreifen und Säumen,
- Schaffung von Jagd- und Singwarten in Form vertikaler Strukturen wie "Überständer",
Zaunpfähle, einzeln stehender Büsche oder Bäume,
- Schaffung und Erhaltung von Bracheinseln und -streifen, die nur in mehrjährigen Abständen
gemäht werden,
- Schaffung von Pufferzonen,
- Mahd nicht vor dem 15. Juli,
- Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Walzen,

f) für den Schwarzstorch:

- Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 Meter Radius um den Horst),
- Optimierung der Nahrungshabitate, vor allem Waldbäche und Fließgewässer (z.B. durch
Entfichtung),
- Gewährleistung der Störungsfreiheit (Brutbereich, Aktionsräume).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4717-0023
Kennung:

BK-4717-0023

Objektbezeichnung:

NSG Unteres Helletal

Link zur Karte: BK-4717-0023
Objektbeschreibung: Das NSG Unteres Helletal ist ein biotop- und strukturvielfältiger Talraum mit ausgedehnten Goldhaferwiesen, Feuchtgrünland, der naturnahen Helle sowie verschiedenartigen Waldflächen. Die Goldhaferwiesen sind vorwiegend am südexponierten, schwach bis mäßig geneigten Talhang anzutreffen, daneben auch am Osthang zum Orketal sowie am schwach geneigten Nordosthang im Südosten des Gebietes. Nährstoffreiche Goldhaferwiesen mit teils viel Wald-Storchschnabel dominieren, stellenweise sind auch montane Glatthaferwiesen vertreten. Im oberen Teil des Südhanges finden sich ausgedehntere, magere Goldhaferwiesen, die vom Rot-Schwingel geprägt werden und zumeist kraut- und artenreich sind. Der Nordhang wird überwiegend von Gehölzflächen eingenommen. Fichtenforste, eine z.T. mit Salweide eingewachsene Schlagfläche sowie junge Ahornbestände dominieren. Das Salweidengebüsch besitzt in einem bachnahen Streifen Schluchtwaldanklänge mit einer Krautschicht aus Brennnessel und Silberblatt. Eingelagert ist eine mäßig feuchte Wiese mit viel Kohldistel, die im Ostteil kleinflächig quellig vernässt ist. Der Talgrund wird im westlichen Abschnitt von einem z.T. mit Erlen und einzelnen Bruchweiden überstellten Extensivweidekomplex eingenommen. , der bereichsweise quellig vernässt. Die Extensivweide ist z.T. sehr pestwurzreich, bereichsweise auch quellig vernässt mit Waldsimsensümpfen und einem kleinen Schnabelseggenried. Eingelagert ist ein alter Pappelbestand. Zwischen der Extensivweide und den Wiesen im Norden liegen teils größere Feucht- und Nassbrachen mit viel Mädesüß und Kohldistel, z.T. auch Rohrglanzgras. Der östliche Talgrund wird von Feucht- und Nasswiesen eingenommen, die kleinflächig ungenutzt sind (hier Grauweidegebüsch und ein kleines Rohrglanzröhricht). Am Ostrand befindet sich eine weitere Weidefläche. Die Helle fließt oftmals stark eingetieft in einem 1,5 bis 3 m breiten, schotterigen Bachbett. Der Längsverlauf ist teils gestreckt, teils gewunden bis nahezu mäandrierend, lokal finden sich größere Uferanrisse. Die zumeist steil ausgebildeten Bachufer tragen einen brennnessel- und springkrautreichen Auengehölzsaum aus Erlen und Weiden. Im westlichen, bewaldeten Abschnitt begleitet ein silberblattreicher Schluchtwaldsaum den Bach. Der Schluchtwald erstreckt sich auch auf den angrenzenden Südhang. Besonders hervorzuheben sind die z.T. sehr blüten- und artenreichen Wiesen- und Feuchtgrünlandbiotope, die annähernd die Hälfte des Naturschutzgebietes einnehmen und mehrere gefährdete Pflanzenarten wie Weicher Pippau, Trollblume und Schnabel-Segge beherbergen. Der (bedingt) naturnahe Bachlauf sowie ein kleiner Schluchtwald erhöhen den Wert des Gebietes. Das NSG ist mit seinem hohen Anteil an wertvollen Wiesen und Nassgrünlandbiotopen von internationaler Bedeutung im Biotopverbundsystem von Grünlandbiotopen. Es bindet an den ebenfalls international bedeutsamen Auenkorridor des Orketales an. Die Wiesen sollten weiterhin extensiv bewirtschaftet werden, wobei für die nährstoffreichen Wiesen eine Ausmagerung empfohlen wird. Für die Extensivweide im Talgrund wird eine regelmäßige Weidepflege der pestwurzreichen Flächen angeraten, der Pappelbestand sollte geschlagen und in die Weidefläche integriert werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Magere Flachland-Maehwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) <6510> (2,50 ha)
  • Berg-Maehwiesen <6520> (11,89 ha)
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (0,17 ha)
  • Schlucht- und Hangmischwaelder Tilio-Acerion <9180> (0,34 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (4,31 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,10 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (1,20 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Suempfe, Riede und Roehrichte (nicht FFH-LRT) <NCC0> (0,17 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (0,67 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (3,16 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Quellbereiche (nicht FFH-LRT) <NFK0> (0,04 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,87 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,87 ha)
  • Magerwiesen und -weiden (13,34 ha)
  • Quellbereiche (0,04 ha)
  • Röhrichte (0,17 ha)
  • Schlucht-, Blockhalden-, Hangschuttwälder (0,34 ha)
  • Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (3,93 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (0,17 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (4,45 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (0,68 ha)
  • Ahorn-Schlucht- bzw. Hangschuttwald <AR2> (0,34 ha)
  • Kahlschlagfläche <AT1> (0,34 ha)
  • Feldgehölz <BA0> (0,51 ha)
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (1,13 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (1,03 ha)
  • Böschungshecke <BD4> (0,17 ha)
  • Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten <CF2> (0,17 ha)
  • Fettwiese <EA0> (0,60 ha)
  • Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) <EA1> (2,50 ha)
  • Fettwiese, Mittelgebirgsausbildung (Goldhaferwiese) <EA2> (5,76 ha)
  • Fettweide <EB0> (4,38 ha)
  • Nass- und Feuchtwiese <EC1> (2,58 ha)
  • Nass- und Feuchtweide <EC2> (0,92 ha)
  • Magerwiese <ED1> (3,95 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünlandbrache <EE3> (1,85 ha)
  • Sicker-, Sumpfquelle, Helokrene <FK2> (0,04 ha)
  • Bachoberlauf im Mittelgebirge <FM1> (0,87 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
  • Arznei-Baldrian Sa. (Valeriana officinalis agg.)
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Bach-Nelkenwurz (Geum rivale)
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Berg-Platterbse (Lathyrus linifolius)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Braune Segge (Carex nigra)
  • Breitblättrige Glockenblume (Campanula latifolia)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Bruch-Weide Sa. (Salix fragilis agg.)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echtes Labkraut (Galium verum (subsp. verum))
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Faden-Binse (Juncus filiformis)
  • Feld-Hainsimse (Luzula campestris s.str.)
  • Feld-Hainsimse Sa. (Luzula campestris agg.)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden Sa. (Glyceria fluitans agg.)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gamander-Ehrenpreis Sa. (Veronica chamaedrys)
  • Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)
  • Gemeine Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gemeiner Frauenmantel Sa. (Alchemilla vulgaris agg.)
  • Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)
  • Gemeines Kreuzblümchen (Polygala vulgaris)
  • Gewöhnliche Goldnessel (Galeobdolon luteum)
  • Gewöhnliche Schlehe (Prunus spinosa)
  • Gewöhnliche Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris s.l.)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Gewöhnlicher Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium subsp. sphondylium)
  • Gewöhnlicher Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens subsp. flavescens)
  • Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Goldhafer (Trisetum flavescens)
  • Gras-Sternmiere (Stellaria graminea)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Grosser Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Gänseblümchen (Bellis perennis)
  • Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Herbst-Löwenzahn (Scorzoneroides autumnalis)
  • Herbstzeitlose (Colchicum autumnale)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium parviflorum)
  • Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kleiner Klappertopf (Rhinanthus minor)
  • Kohl(-Kratz)distel (Cirsium oleraceum)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi)
  • Magerwiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare)
  • Mittlerer Wegerich (Plantago media)
  • Mittleres Hexenkraut (Circaea x intermedia (C. alpina x lutetiana))
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rauher Löwenzahn (Leontodon hispidus)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Rotschwingel Sa. (Festuca rubra agg.)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Scharfer Hahnenfuss (Ranunculus acris)
  • Schnabel-Segge (Carex rostrata)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarze Teufelskralle (Phyteuma nigrum)
  • Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa s.l.)
  • Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
  • Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus)
  • Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris)
  • Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Pippau (Crepis paludosa)
  • Sumpf-Schachtelhalm (Equisetum palustre)
  • Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht Sa. (Myosotis scorpioides agg.)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Trollblume (Trollius europaeus subsp. europaeus)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Schwingel (Festuca altissima)
  • Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Wasser-Schwaden (Glyceria maxima)
  • Weicher Pippau (Crepis mollis)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Weißes Labkraut (Galium album)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen-Bocksbart Sa. (Tragopogon pratensis)
  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium)
  • Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea)
  • Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Wiesen-Klee (Trifolium pratense)
  • Wiesen-Knöterich (Bistorta officinalis)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wiesen-Pippau (Crepis biennis)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis)
  • Wildes Silberblatt (Lunaria rediviva)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zaun-Wicke (Vicia sepium)
  • Zweigriffliger Weissdorn (Crataegus laevigata)
  • Zweizeilige Segge (Carex disticha)
  • Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Optimierung eines zusammenhängenden, landesweit bedeutsamen Grünlandtales mit ausgedehnten, artenreichen Lebensräumen des Feucht- und Nassgrünlandes, der Quellsümpfe und der Mähwiesen
Gefährdungen:
Maßnahmen:
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • keine Duengung
  • Wald in Gruenland umwandeln
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