Inhalt:
Naturschutzgebiet Unteres Helletal (HSK-092)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Unteres Helletal |
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Kennung: |
HSK-092 |
Ort: | Winterberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 34,18 ha |
Offizielle Fläche: | 34,20 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1992 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung und Optimierung eines zusammenhängenden, überregional bedeutsamen Grünland- tales in Verbindung mit weiteren Schutzfestsetzungen dieses Landschaftsplanes mit ausgedehn- ten, artenreichen Lebensräumen des Feucht- und Nassgrünlandes, der Quellsümpfe, Magerwei- den und Mähwiesen; - damit auch Schutz der hier vorkommenden Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten, von denen etliche landesweit gefährdet sind; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld-Orketal (Teilgebiet) Schutzziele: - Erhaltung und Optimierung eines großflächigen, geschlossenen Waldgebietes mit montanen Buchenmischwäldern unterschiedlicher Altersstufen und zahlreichen Klein- und Sonderbio- topen als Refugialraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten; - Schutz zahlreicher Waldquellen und Quellbäche mit Erlen-Eschenwäldern als naturnahe azonale Waldgesellschaften; - Bewahrung der Ungestörtheit eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgehend ursprünglichen Waldgebietes im Zusammenhang mit angrenzenden NSG-Festsetzungen für raumbeanspruchende Tierarten und wegen der Seltenheit solchen Landschaftserlebnisses; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000", - wobei hier aufgrund der gegebenen Eigentumsverhältnisse (weit überwiegend: Staatsforst) auch dem Entwicklungsaspekt der europäischen Naturschutz-Richtlinien in besonderer Weise Rech- nung getragen werden soll. DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld - Orketal (mit Nebentälern) (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen, - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För- derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft , - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän- digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald), - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Uraltbäumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Überflutungsverhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für den Eisvogel: Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen, - Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen, Schutzziele/Maßnahmen für Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Wiederherstellung von Wacholderheiden auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - Regelung der Freizeitnutzung, Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510): Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten, - Vermeidung von Eutrophierung, Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) und für den Neuntöter, Wiesenpieper, Raubwürger, Bekassine, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen: Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typi- schen Flora und Fauna durch - ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturland- schaftsprogramm), - Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung einer Eutrophierung, Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwan- dlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) und für Raufußkauz, Schwarzspecht, Rotmilan, Schwarzstorch, Grauspecht: Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bach- läufen), - Nutzungsaufgabe auf Teilflächen, b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunen- elemente, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, DE-4717-401 - VSG Gebiet - Medebacher Bucht (Teilgebiet) Schutzziele und Maßnahmen: a) für Vogelarten der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wie den Eisvogel: - Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, - Schaffung von Pufferzonen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer- befestigungen, b) für Vogelarten der Trockenen Heidegebiete und Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen wie Neuntoeter und Raubwuerger: - Extensive Beweidung, - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, c) für Vogelarten der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen wie Wiesenpieper, Braunkehlchen, und Neuntoeter: - Zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Vermeidung von Eutrophierung, d) für Vogelarten des Hainsimsen-Buchenwaldes wie Rotmilan, Wespenbussard, Raufusskauz, Sschwarzspecht und Grauspecht: - Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, e) für das Braunkehlchen: - Beibehaltung bzw. Wiedereinführung extensiver Landnutzungsformen, - Anlage von Wiesenrandstreifen und Säumen, - Schaffung von Jagd- und Singwarten in Form vertikaler Strukturen wie "Überständer", Zaunpfähle, einzeln stehender Büsche oder Bäume, - Schaffung und Erhaltung von Bracheinseln und -streifen, die nur in mehrjährigen Abständen gemäht werden, - Schaffung von Pufferzonen, - Mahd nicht vor dem 15. Juli, - Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Walzen, f) für den Schwarzstorch: - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 Meter Radius um den Horst), - Optimierung der Nahrungshabitate, vor allem Waldbäche und Fließgewässer (z.B. durch Entfichtung), - Gewährleistung der Störungsfreiheit (Brutbereich, Aktionsräume). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4717-0023 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Unteres Helletal |
Link zur Karte: | BK-4717-0023 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Unteres Helletal ist ein biotop- und strukturvielfältiger Talraum mit ausgedehnten Goldhaferwiesen, Feuchtgrünland, der naturnahen Helle sowie verschiedenartigen Waldflächen. Die Goldhaferwiesen sind vorwiegend am südexponierten, schwach bis mäßig geneigten Talhang anzutreffen, daneben auch am Osthang zum Orketal sowie am schwach geneigten Nordosthang im Südosten des Gebietes. Nährstoffreiche Goldhaferwiesen mit teils viel Wald-Storchschnabel dominieren, stellenweise sind auch montane Glatthaferwiesen vertreten. Im oberen Teil des Südhanges finden sich ausgedehntere, magere Goldhaferwiesen, die vom Rot-Schwingel geprägt werden und zumeist kraut- und artenreich sind. Der Nordhang wird überwiegend von Gehölzflächen eingenommen. Fichtenforste, eine z.T. mit Salweide eingewachsene Schlagfläche sowie junge Ahornbestände dominieren. Das Salweidengebüsch besitzt in einem bachnahen Streifen Schluchtwaldanklänge mit einer Krautschicht aus Brennnessel und Silberblatt. Eingelagert ist eine mäßig feuchte Wiese mit viel Kohldistel, die im Ostteil kleinflächig quellig vernässt ist. Der Talgrund wird im westlichen Abschnitt von einem z.T. mit Erlen und einzelnen Bruchweiden überstellten Extensivweidekomplex eingenommen. , der bereichsweise quellig vernässt. Die Extensivweide ist z.T. sehr pestwurzreich, bereichsweise auch quellig vernässt mit Waldsimsensümpfen und einem kleinen Schnabelseggenried. Eingelagert ist ein alter Pappelbestand. Zwischen der Extensivweide und den Wiesen im Norden liegen teils größere Feucht- und Nassbrachen mit viel Mädesüß und Kohldistel, z.T. auch Rohrglanzgras. Der östliche Talgrund wird von Feucht- und Nasswiesen eingenommen, die kleinflächig ungenutzt sind (hier Grauweidegebüsch und ein kleines Rohrglanzröhricht). Am Ostrand befindet sich eine weitere Weidefläche. Die Helle fließt oftmals stark eingetieft in einem 1,5 bis 3 m breiten, schotterigen Bachbett. Der Längsverlauf ist teils gestreckt, teils gewunden bis nahezu mäandrierend, lokal finden sich größere Uferanrisse. Die zumeist steil ausgebildeten Bachufer tragen einen brennnessel- und springkrautreichen Auengehölzsaum aus Erlen und Weiden. Im westlichen, bewaldeten Abschnitt begleitet ein silberblattreicher Schluchtwaldsaum den Bach. Der Schluchtwald erstreckt sich auch auf den angrenzenden Südhang. Besonders hervorzuheben sind die z.T. sehr blüten- und artenreichen Wiesen- und Feuchtgrünlandbiotope, die annähernd die Hälfte des Naturschutzgebietes einnehmen und mehrere gefährdete Pflanzenarten wie Weicher Pippau, Trollblume und Schnabel-Segge beherbergen. Der (bedingt) naturnahe Bachlauf sowie ein kleiner Schluchtwald erhöhen den Wert des Gebietes. Das NSG ist mit seinem hohen Anteil an wertvollen Wiesen und Nassgrünlandbiotopen von internationaler Bedeutung im Biotopverbundsystem von Grünlandbiotopen. Es bindet an den ebenfalls international bedeutsamen Auenkorridor des Orketales an. Die Wiesen sollten weiterhin extensiv bewirtschaftet werden, wobei für die nährstoffreichen Wiesen eine Ausmagerung empfohlen wird. Für die Extensivweide im Talgrund wird eine regelmäßige Weidepflege der pestwurzreichen Flächen angeraten, der Pappelbestand sollte geschlagen und in die Weidefläche integriert werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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