Inhalt:
Naturschutzgebiet Glockengrund (HSK-094)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Glockengrund |
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Kennung: |
HSK-094 |
Ort: | Marsberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 43,24 ha |
Offizielle Fläche: | 43,27 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1992 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung eines struktur- und besonders artenreichen Biotopkomplexes aus unterschiedlich mageren Grünlandflächen mit reicher Feldgehölzstrukturierung und eingestreuten Kalkbuchen- wäldchen, auch in seiner Habitatfunktion für etliche gefährdete Pflanzen-, Vogel und Insekten- arten; - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000. DE-4519-305 FFH - Glockengrund, Glockenrücken und Hummelgrund (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) und den Neuntöter: Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente wie z.B. dem Neuntöter, - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - ggf. Regelung der Freizeitnutzung, b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie: Schutzziele/Maßnahmen für Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrocken- rasen (5130): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestände auf Kalkhalbtrocken- rasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Wiederherstellung von Wacholderheiden auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - ggf. Regelung der Freizeitnutzung. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4519-0005 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Glockengrund |
Link zur Karte: | BK-4519-0005 |
Objektbeschreibung: | Der Glockengrund ist ein linkes Seitental der Orpe westlich von Marsberg-Udorf. Er umfasst einen strukturreichen, nach Osten geöffneten, verzeigten Talzug mit wertvollen Kalkmagerrasen, Magerweiden und Wiesen sowie zwei kleinen Buchengehölzen. Das NSG wird vorwiegend von Intensivwiesen eingenommen, kleinere Flächenanteile entfallen auf Fettweiden, Ackerflächen sowie magere Glatthaferwiesen. An den steileren Unterhängen und an einer Kuppe sind artenreiche Kalkhalbtrockenrasen entwickelt, die durch Huteschäferei gepflegt werden. Im Osten sind an beiden Talflanken verschiedene Ausprägungen der Magerrasen vorhanden. Am nordexponierten Hang stehen auf den höherwüchsig bis vergrasten Magerrasen zwei größere Wacholder-Bestände. Am südexponierten Gegenhang umrahmen blumenreiche Magerrasen einen kleinen aufgelassen Steinbruch mit Gebüschen im Vorwaldstadium. Oberhalb des kaum noch erkennbaren Steinbruches liegt in einem beweideten Espen-Buchengehölz mit alten mehrtriebigen Buchen eine weitere Kleinabgrabung. Hier wurden der Bergrücken sowie der nordexponierte Hang zum Hummelgrund in das NSG einbezogen. Ein sehr kraut- und artenreicher Kalkmagerrasen befindet sich auf einer flachgründigen Kuppe am Westrand des NSG. Er ist z.T. mit mannshohen Dornsträuchern. Weitere blütenreiche Kalkmagerrasensäume finden sich entlang der das NSG durchziehenden, asphaltierten Wirtschaftswege sowie am Südwestrand des NSG (hier mit einzelnen älteren Fichten überstellt). Zahlreiche hangparallele Hecken, einzelne Gebüsche und alte Solitärbäume sowie, im Südosten, ein älteres Buchen-Feldgehölz strukturieren die Talzüge. Die Hecken sind teils dornstrauchreich, teils erst in jüngerer Zeit angepflanzt und dann reich an Feld-Ahorn. Der nördliche Arm des verzweigten Bachlaufes ist zumeist kerbtalartig eingetieft. Die Steilböschungen sind mit heckenähnlichen Gehölzsäumen eingewachsen, der Bach führt nur episodisch Wasser. Der südliche Bacharm ist im oberen, westlichen Abschnitt nicht mehr vorhanden. Unterhalb des Zusammenflusses beider Quellarme und im unteren Abschnitt des nördlichen Armes ist ein schmales Muldental mit Grünlandvegetation und Brennnesselfluren ausgebildet. Mit seiner Vielfalt an Gehölz- und Offenlandbiotopen sowie den blütenreichen Kalkmagerrasen, Magerwiesen, Magerweiden und Säumen ist der Glockengrund in der intensiv genutzten Kulturlandschaft südöstlich von Marsberg zusammen mit den benachbarten Naturschutzgebieten Hummelgrund und Udorfer Mühle von herausragender Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Die Kalkmagerrasen beherbergen elf gefährdete Pflanzenarten. Im Biotopverbund ist das NSG Glockengrund von internationaler Bedeutung vor allem für die Lebensgemeinschaften artenreicher Kalkmagerrasen. Zur Aufwertung der Lebensraumqualitäten sollten die nährstoffreichen Wiesen ausgemagert werden. Die Beweidung des Feldgehölzes im Osten ist einzustellen. Die Kalkmagerrasen sollten durch Fortführung der Hüteschäferei gepflegt werden, wobei die vergrasten, floristisch verarmten Bereiche scharf zu beweiden sind. Die Fichten im Südosten sollten entnommen werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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