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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Heidfeldsiepen (HSK-196)

Objektbezeichnung:

NSG Heidfeldsiepen

Kennung:

HSK-196

Ort: Brilon
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 2,69 ha
Offizielle Fläche: 2,70 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2001
Inkraft: 2001
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck:
Erhaltung von Gruenland- und Brachestandorten unterschiedlichen Feuchtegrades
als Lebensraum gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, Ausweitung der dafuer
guenstigen Lebensbedingungen zur Stabilisierung der Lebensgemeinschaften dieses
isoliert gelegenen NSG, Erhaltung von Habitatstrukturen einer gefaehrdeten Vogelart
in Verbindung mit den angrenzenden Freiflaechen.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4617-0253
Kennung:

BK-4617-0253

Objektbezeichnung:

NSG Heidfeldsiepen

Link zur Karte: BK-4617-0253
Objektbeschreibung: Von Fettweise geprägter, flach geneigter Abschnitt eines Muldentälchens, an dessen Grund ein von Böschungshecken begleiteter Bach fließt. Die Fläche liegt am Fuße eines steil ansteigenden Hanges mit Rinderweiden und Heckenstrukturen, nach Süden hin grenzen Ackerflächen an. Der am südlichen Rand der Fläche im Taltiefsten fließende Bach ist zumeist naturnah ausgebildet und von Uferhochstaudensäumen begleitet. Daran schließt eine von Brennessel dominierte Brache an. Am Südrand wächst entlang der Böschungskante ein Gehölzstreifen unterschiedlicher Bestockung. Auch an der nördlichen Flächengrenze wachsen am anschließenden Feldweg einige kleinere Gebüsche. Ganz im Westen befindet sich eine ausgedehnte Lagerfläche mit Brenneplatz. Hier wird allen Anschein nach auch ein alljährliches Osterfeuer aufgeschichtet. Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung von Grünland- und Brachestandorten unterschiedlichen Feuchtegrades als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Jedoch konnten während des Kartierzeitraumes die in alten BK-Beschreibungen aufgeführten großen Bestände an Dactylorhiza majalis nicht nachgewiesen werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Ruderalisierungsgrades und Eutrophierung ist ein solches Vorhandensein heute noch auch relativ unwahrscheinlich. Jedoch bieten die feuchten Hochstaudenflure in Zusammenhang mit den Gehölzstreifen ideale Bedingungen für viele Nachtfalterarten. Zudem sind die linearen Strukturen Vernetzungslebensräume. Daher sollte eine abschnittsweise Wiederaufnahme der Bewirtschaftung der Brache vorgenommen werden, um die zunehmende Ruderalisierung aufzuhalten und einer zunehmenden Eutrophierung entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang ist ein Verbot der Düngung des oberhalb gelegenen Grünlandes unerlässlich.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,04 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (0,08 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Nass- und Feuchtgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NEC0> (0,18 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,02 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Saeume und Hochstaudenfluren (nicht FFH-LRT) <NK00> (0,30 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Biotoptypen der gesetzlich geschützten Biotope (0,20 ha)
Biotoptypen:
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (0,04 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,08 ha)
  • Fettwiese <EA0> (1,89 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünlandbrache <EE3> (0,18 ha)
  • Bachoberlauf im Mittelgebirge <FM1> (0,02 ha)
  • Lagerplatz <HT5> (0,19 ha)
  • Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft <LB1> (0,30 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden Sa. (Glyceria fluitans agg.)
  • Gemeine Pestwurz (Petasites hybridus)
  • Gemeine Waldsimse (Scirpus sylvaticus)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Glieder-Binse (Juncus articulatus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Ohr-Weide (Salix aurita)
  • Rose (unbestimmt) (Rosa spec.)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Wiesen-Rispengras (Poa pratensis)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Entwicklung von Grünland- und Brachestandorten unterschiedlichen Feuchtegrades, naturnahen Fließgewässern sowie Gehölzstrukturen als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
Gefährdungen:
  • Eutrophierung (LW)
  • Muellablagerung
  • sonstige Beeintraechtigung, Gefaehrdung (siehe Bemerkung) (Lager- und Brenneplatz)
  • unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Abfaelle, Ablagerungen, Muell entfernen
  • Abschluss von Bewirtschaftungsvertraegen
  • Mahd
  • Verbot der Duengung auf empfindlichen Standorten
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