Inhalt:
Naturschutzgebiet Luehlingsbachtal (HSK-198)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Luehlingsbachtal |
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Kennung: |
HSK-198 |
Ort: | Brilon |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 33,92 ha |
Offizielle Fläche: | 34,40 ha |
Flächenanzahl: | |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2001 |
Inkraft: | 2001 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
Erhaltung und Optimierung eines vielfaeltig durch Feucht- und Nasswiesen, Krautfluren, Ufergehoelze und Maeander strukturierten Bachtales mit den an diese Lebensraeume gebundenen (tlw. seltenen und gefaehrdeten) Tier- und Pflanzenarten; Schutz des Fliessgewaessers vor stofflichen Eintraegen und physischen Veraenderungen, die seinen Strukturreichtum beeintraechtigen koennen; Erhaltung der gliedernden und belebenden Funktion des Talzuges im Landschaftsbild im Grenzbereich zweier naturraeumlicher Haupteinheiten (Weserbergland/ Suederbergland) sowie die Beseitigung von Landschaftsschaeden, die die oekologischen Gesamtzusammenhaenge des Talsystems erheblich beeintraechtigen (s. Entwicklungsmassnahmen unter den Ziffern 5.1.3.08 und ....14). Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs- kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie das unten formulierte festsetzungsspezifische Gebot, dessen Umsetzung allerdings eine laengerfristige Perspektive aufweist. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4517-0006 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Lühlingsbachtal |
Link zur Karte: | BK-4517-0006 |
Objektbeschreibung: | Das NSG umfasst einen 2,8 km langen Abschnitt des Lühlingsbachtales im Hochsauerlandkreis mit ausgedehnten Nassweiden, Großseggenriedern sowie unverbautem, überwiegend bedingt naturnahem Bachlauf. Die Lühlingsbachaue wird in Bachnähe über weite Strecken von bis 50 m tiefen Nassweidestreifen eingenommen, in denen oft die Waldsimse dominiert. Daneben treten großseggenreiche Stadien bis hin zu Großseggenriedern (Sumpf-Segge) auf. Im Norden sind kleinflächig ein Rispen-Seggenried sowie kleinseggenreiche Flächen eingelagert. Die sanft ansteigenden Unterhänge werden vornehmlich von Fettwiesen und Fettweiden eingenommen. Letztere werden mäßig intensiv mit Rindern beweidet und sind z.T. als typische Weidelgras-Weißklee-Weiden ausgebildet. Eine im mittleren Talabschnitt gelegene Fischteichanlage wird nur extensiv genutzt, weist jedoch keine typische Gewässervegetation auf. Der früher angrenzende Fichtenforst wurde gerodet. Der Lühlingsbach ist überwiegend (bedingt) naturnah mit gewundenem bis nahezu mäandrierendem Bachbett. Die 0,5 bis 1,5 m breite Sohle ist steinig. Stellenweise kommen Aufrechter Merk sowie Bachbungenfluren vor. Der Bach wird alternierend einseitig von einem lückigen Ufergehölzsaum aus teils jungen Erlen, teils alten Erlen-Stockausschlägen begleitet. Kleinflächig finden sich mädesüßreiche Hochstaudenfluren. In weiten Bereichen hat das Weidevieh Zutritt zum Gewässer. Ein Nebentälchen im Norden wird von einer Nassgrünlandbrache eingenommen. Westlich des Fischteiches liegt im Hang eine z.T. flachmoorartig aufgewölbte Quellvernässung. Ein früheres Wollgrasvorkommen konnte 2010 nicht bestätigt werden. Das NSG Lühlingsbachtal ist mit seinem hohen Anteil an Nassgrünland und Großseggenriedern ein hochgradig schützenswerter Lebensraum für Feuchtwiesenarten. Der naturnahe Bachlauf mit seinem Ufergehölzsaum ist ein bedeutsamer FFH-Lebensraum. Das Lühlingsbachtal ist ein regional bedeutsamer Bestandteil eines Fließgewässer- und Grünlandauenbiotopsystems im östlichen Sauerland. Das Gebiet sollte (weiterhin) extensiv als Grünland bewirtschaftet werden, wobei für stärker vernässte Flächen eine Mahd zu bevorzugen ist. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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