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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet An der Burg (HSK-202)

Objektbezeichnung:

NSG An der Burg

Kennung:

HSK-202

Ort: Brilon
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 4,49 ha
Offizielle Fläche: 4,50 ha
Flächenanzahl: 2
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2001
Inkraft: 2001
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck
Sicherung einer insbesondere an Kraut- und Insektenarten reichen Gruenland-
Lebensgemeinschaft auf flachgruendigem Standort,
Erhaltung und Weiterentwicklung von extensiv bewirtschaftetem Magergruenland
mit hohem Standortpotenzial; dies mit der noerdlichen Teilflaeche in einer Lage,
die auch dem angrenzenden Ort und seiner unmittelbaren landschaftlichen Einbettung
und Umgebung zu Gute kommt.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4617-0249
Kennung:

BK-4617-0249

Objektbezeichnung:

NSG "An der Burg"

Link zur Karte: BK-4617-0249
Objektbeschreibung: Das aus zwei Teilflächen bestehende kleine NSG "An der Burg" im Westen Messinghausens wird von bewirtschaftetem Magergrünland in steiler Hanglage geprägt. Die nördliche, größere Teilfläche grenzt unmittelbar an die Ortslage Messinghausens an. Die sehr steilen, nordexponierten Grünlandparzellen sind mager, jedoch sind die typischen Vegetationsausbildungen zumeist nur in unzureichender Größe vorhanden oder die Magerkeitszeiger nicht stetig genug vorkommend. Die Flächen werden von Rindern und Schafen beweidet. An einigen Böschungskanten stocken Gehölze, ganz im Westen ist ein kleiner Buchenbestand. Von besonderem Reiz ist der durch das Gebiet führende, unbefestigte Feldweg, welcher ausgesprochen blütenreiche Säume aufweist. Die südlich liegende, zweite Teilfläche besteht aus einer mehrschürigen Wiese, welche unmittelbar an eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Gewässersystem Diemel und Hoppecke" anschließt. Das Naturschutzgebiet dient der Sicherung einer insbesondere an Kraut- und Insektenarten reichen Grünland- Lebensgemeinschaft auf flachgründigem Standort, sowie dem Erhalt und der Weiterentwicklung von extensiv bewirtschaftetem Magergrünland. Es besitzt ein großes Standort- und Entwicklungspotenzial, ist ein wichtiger Vernetzungslebensraum und von besonderer Bedeutung für die Einbettung der Ortschaft in die offene Landschaft. Daher sollten die Grünlandflächen weiterhin beweidet bzw. gemäht und eine Düngung ausgeschlossen werden. Der blütenreiche Weg soll unbefestigt erhalten werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,03 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (0,24 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (4,10 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Hohlwege, unbefestigte Feldwege und Wegboeschungen <NHG0> (0,08 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Böschungshecke <BD4> (0,24 ha)
  • Baumgruppe <BF2> (0,03 ha)
  • Magerwiese <ED1> (1,02 ha)
  • Magerweide <ED2> (3,08 ha)
  • Feld-, Wirtschaftsweg, unbefestigt <VB2> (0,08 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Echtes Labkraut (Galium verum (subsp. verum))
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Feld-Hainsimse (Luzula campestris s.str.)
  • Garten-Apfel (Malus domestica)
  • Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Magerwiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare)
  • Mittlerer Klee (Trifolium medium)
  • Rose (unbestimmt) (Rosa spec.)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Rotschwingel (Festuca rubra)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Spitzlappiger Frauenmantel (Alchemilla vulgaris)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Weide-Kammgras (Cynosurus cristatus)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Wiesen Knäuelgras Sa. (Dactylis glomerata agg.)
  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium)
  • Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea subsp. jacea)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Wiesen-Klee (Trifolium pratense)
  • Wiesen-Labkraut Sa. (Galium mollugo agg.)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Entwicklung von extensiv bewirtschaftetem Magergrünland mit hohem Entwicklungspotenzial als Vernetzungslebensraum mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild
Gefährdungen:
  • Duengung
  • sonstige Beeintraechtigung, Gefaehrdung (siehe Bemerkung) (Aufgabe der Bewirtschaftung)
Maßnahmen:
  • Abschluss von Bewirtschaftungsvertraegen
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
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