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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Fledermausstollen am Thuelener Stein (HSK-244)

Objektbezeichnung:

NSG Fledermausstollen am Thuelener Stein

Kennung:

HSK-244

Ort: Brilon
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 1,77 ha
Offizielle Fläche: 1,80 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2001
Inkraft: 2001
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck
Erhaltung eines Fledermaus-Winterquartiers, das auf Grund der vorkommenden Arten
und Individuenzahlen europaweite Bedeutung hat,
Erhaltung der obertaegigen Reste ehemaliger Bergbautaetigkeit aus landeskundlichen
Gruenden sowie Optimierung des Gebietes fuer Zwecke des Arten- und Biotopschutzes.
Wesentlicher Schutzzweck ist die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000"
im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs-
kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie die unten formulierten festsetzungsspezifischen Gebote.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-HSK-00117
Kennung:

BK-4517-0398

Objektbezeichnung:

NSG Fledermausstollen am Thuelener Stein

Link zur Karte: BK-4517-0398
Objektbeschreibung: Das Gebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Bergwerks Thülen auf der Briloner Hochfläche. In dem Bergwerk wurde bis etwa 1982 Kalkspat auf 6 Sohlen abgebaut. Die maximale Tiefe des Förderschachtes betrug 63 m, und die Sohlen sind bis zu 140 m lang. Die Abbauhohlräume sind ca. 5 m breit und 6 m hoch und statisch stabil. Das Gelände des Bergwerks wurde als Bodendeponie genutzt und weitgehend verfüllt, die Schachtanlage wurde 1988 vollständig verfüllt und abgedichtet. Im Tiefpunkt einer abgezäunten, trichterförmigen Vertiefung besteht allerdings ein weiterhin offener Bergwerkszugang, der vergittert und im Eingangsbereich mit Betonrohren (Durchmesser etwa 1,5 m) ausgekleidet ist. Desweiteren besteht am oberen westlichen Rand der trichterförmigen Vertiefung ein Schrägstollen mit offenem, unvergittertem Eingangsbereich. Beide Stollenmundlöcher sind von Überwucherungen (Brennessel, Himbeere) bedroht. Die trichterförmige Vertiefung weist im Westen eine z.T. löcherige Gesteinswand auf, ansonsten ist sie mit Gebüschen und Hochstauden eingewachsen. Angrenzende Bereiche werden vorwiegend von Fichtenbeständen und Grünland eingenommen und z.T. freizeitlich genutzt (Schießstand). Mit neun nachgewiesenen Arten ist das Bergwerk Thülen ein landesweit bedeutsames Winterquartier für Fledermäuse. Neben den Vorkommen von Fledermausarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist die sehr hohe Anzahl überwinternder Bartfledermäuse besonders hervorzuheben. Das Bergwerk Thülen bildet zusammen mit den Höhlen und Stollen im Bereich des Ruhr- und Hoppecketales sowie auf der Briloner Hochfläche einen Schwerpunkt von Fledermauswinterquartieren unweit der Schwelle von der Westfälischen Bucht zum Mittelgebirge.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • noch kein LRT <kein LRT> (2,74 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • nat. Felsen, offene nat. Block-, Schutt-, Geröllhalden, Höhlen (0,00 ha)
Biotoptypen:
  • Aufforstung, Pionierwald <AU0> (1,30 ha)
  • Fettwiese <EA0> (1,42 ha)
  • Magerwiese <ED1> (0,02 ha)
  • Stollen <GE2> (0,00 ha)
  • Sport- und Erholungsanlage <HU0> (0,00 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) <RL 2>
  • Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) <RL 2>
  • Grosse Bartfledermaus (Myotis brandtii) <RL 2>
  • Großes Mausohr (Myotis myotis) <RL 2>
  • Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) <RL 3>
  • Teichfledermaus (Myotis dasycneme) <RL G>
  • Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) <RL G>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Aronstab (Arum maculatum)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Fichte (Picea abies)
  • Grosse Sternmiere (Stellaria holostea)
  • Harzer Labkraut (Galium saxatile)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleiner Klee (Trifolium dubium)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rotschwingel Sa. (Festuca rubra agg.)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Wald-Erdbeere (Fragaria vesca)
  • Weide (unbestimmt) (Salix spec.)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
  • Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
  • Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
  • Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
  • Grosse Bartfledermaus (Myotis brandtii)
  • Großes Mausohr (Myotis myotis)
  • Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
  • Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
  • Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
  • Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Schutzziele:
  • Erhalt von Stollen als landesweit bedeutsame Fledermaus-Winterquartiere und Lebensraum für Anhang II - Arten der FFH-Richtlinie
Gefährdungen:
  • Freizeitaktivitaeten
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
  • unerwuenschte Sukzession (Zuwachsen der Stollenmundlöcher)
  • Verfuellung
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Fledermaus-Quartier sichern
  • Hoehlen, Stollen erhalten, sichern
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Vegetationskontrolle
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