Inhalt:
Naturschutzgebiet Buchhorstkuppe (HSK-279)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Buchhorstkuppe |
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Kennung: |
HSK-279 |
Ort: | Olsberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 2,94 ha |
Offizielle Fläche: | 2,90 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2001 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck
Erhalt eines kleinen, gleichwohl standoertlich sehr differenzierten naturnahen Fels- Wald-Biotopkomplexes in exponierter Lage. Das Schutzgebiet dient auch der nachhaltigen Sicherung eines besonders schutzwuerdigen Lebensraumes nach Paragraph 62 LG. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4616-010 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Buchhorst |
Link zur Karte: | BK-4616-010 |
Objektbeschreibung: | Das NSG Buchhorst besteht aus der zentral gelegenen Felskuppe des "Buchhorst", einem kleinen Hainsimsen-Buchenwald und einer steilen Felsböschung an der Südgrenze. Den westlichen Teil nimmt Fichtenforst ein. Die nordexponierten, natürlichen Felsen des Buchhorstes sind übererdet und mit Laub bedeckt. Die südlich gelegenen, teilweise vegetationsfreien Schichtflächen und Felsblöcke sind anthroprogen durch Abgrabung entstanden und werden von einem Vorwald-Vegetationskomplex eingenommen. Das Gebiet wird von Fichtenforst umschlossen, im Süden grenzt es an eine ehemalige Mülldeponie auf der aktuell Erdaushub und Bauschutt deponiert werden. Wertgebend sind der zentrale Laubwald-Fels-Vegetationskomplex und die südexponierte Felsböschung mit Vorwald. Das Gebiet wird als Ausflugsziel besucht und z. T. durch Müll beeinträchtigt; auch der hohe Anteil an Fichtenforst wirkt als Beeinträchtigung. Sollten auf der Deponie weiterhin große Menge Erdaushub gelagert werden, so droht eine Verschüttung von Teilen der südlichen Felsböschung. Die im Gebiet liegenden natürlichen Felsen sind geschützte Biotope nach § 62 LG NRW. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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