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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Buchhorstkuppe (HSK-279)

Objektbezeichnung:

NSG Buchhorstkuppe

Kennung:

HSK-279

Ort: Olsberg
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 2,94 ha
Offizielle Fläche: 2,90 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2001
Inkraft: 2004
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Schutzzweck
Erhalt eines kleinen, gleichwohl standoertlich sehr differenzierten naturnahen Fels-
Wald-Biotopkomplexes in exponierter Lage.
Das Schutzgebiet dient auch der nachhaltigen Sicherung eines besonders
schutzwuerdigen Lebensraumes nach Paragraph 62 LG.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4616-010
Kennung:

BK-4616-010

Objektbezeichnung:

NSG Buchhorst

Link zur Karte: BK-4616-010
Objektbeschreibung: Das NSG Buchhorst besteht aus der zentral gelegenen Felskuppe des "Buchhorst", einem kleinen Hainsimsen-Buchenwald und einer steilen Felsböschung an der Südgrenze. Den westlichen Teil nimmt Fichtenforst ein. Die nordexponierten, natürlichen Felsen des Buchhorstes sind übererdet und mit Laub bedeckt. Die südlich gelegenen, teilweise vegetationsfreien Schichtflächen und Felsblöcke sind anthroprogen durch Abgrabung entstanden und werden von einem Vorwald-Vegetationskomplex eingenommen. Das Gebiet wird von Fichtenforst umschlossen, im Süden grenzt es an eine ehemalige Mülldeponie auf der aktuell Erdaushub und Bauschutt deponiert werden. Wertgebend sind der zentrale Laubwald-Fels-Vegetationskomplex und die südexponierte Felsböschung mit Vorwald. Das Gebiet wird als Ausflugsziel besucht und z. T. durch Müll beeinträchtigt; auch der hohe Anteil an Fichtenforst wirkt als Beeinträchtigung. Sollten auf der Deponie weiterhin große Menge Erdaushub gelagert werden, so droht eine Verschüttung von Teilen der südlichen Felsböschung. Die im Gebiet liegenden natürlichen Felsen sind geschützte Biotope nach § 62 LG NRW.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (1,33 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Felsen (nicht FFH-LRT) <NGA0> (0,41 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Biotoptypen der gesetzlich geschützten Biotope (0,13 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (1,33 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (1,30 ha)
  • natürlicher Silikatfels <GA2> (0,13 ha)
  • sekundärer Silikatfels <GA4> (0,29 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Fichte (Picea abies)
  • Gemeiner Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Maiglöckchen (Convallaria majalis)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Trauben-Eiche (Quercus petraea)
  • Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pratense)
  • Zypressen-Schlafmoos (Hypnum cupressiforme)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Optimierung eines Silikatfels-Laubwaldkomplexes
Gefährdungen:
  • Freizeitaktivitaeten
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Verfuellung
Maßnahmen:
  • Natuerliche Entwicklung der Vorwaldstadien
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Umwandlung von Nadelwald in bodenstaendigen Wald
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