Inhalt:
Naturschutzgebiet Hagen - Koenigsseite (HSK-374)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hagen - Koenigsseite |
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Kennung: |
HSK-374 |
Ort: | Marsberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 36,39 ha |
Offizielle Fläche: | 36,42 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des aus dem Diemeltal aufragenden Bergkegels von Obermarsberg; - Schutz der naturnahen, durch unterschiedliche Wasserversorgung (mit tlw. extremen Trocken- standorten) ausdifferenzierten Laubholzbestockung und ihre Weiterentwicklung durch Um- bestockung randlich vorhandener Nadelholzbestände; - Erhaltung der ökologischen "Sonderstandorte" in den Klippen- und Grünlandbereichen als Lebensräume gefährdeter Arten; - Schutz der "Drakenhöhlen" unter landeskundlichen und erdgeschichtlichen Aspekten (Zechstein-"kappe" auf karbonischem Tonstein) sowie eines Kulmtonschieferaufschlusses am Nordrand des Gebietes aus geowissenschaftlichen Gründen; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4617-302 FFH-Gebiet Gewässersystem Diemel und Hoppecke (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite durch - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Stand- orten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Ge- hölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald), - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungs- verhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen, Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für Groppe, Eisvogel und Schwarzstorch (Nahrungshabitat): Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließ- gewässertyps durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Regelung von (Freizeit-)Nutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik, Schutzziele/Maßnahmen Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation (8230): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatfelskuppen mit ihrer typischen Pioniervegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung - im unmittelbaren Umfeld der Felskuppen Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310) und die unter 2a und 2b genannten Fledermausarten Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.) durch - Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische Nutzung, ggf. Vergitterung des Höhleneingangs durch ein Fledermausgitter und evtl. Rückbau von Wegen in der unmittelbaren Höhlenumgebung, - Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Höhlen, - Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen des Höhleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen ober- irdischen Bereichen, Schutzziele/Maßnahmen für Waldmeister-Buchenwälder (9130) und für Rotmilan und Schwarzspecht Erhaltung und Entwicklung naturnaher, kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vor- wälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde- rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quell- bereichen oder Bachläufen), - Nutzungsaufgabe auf Teilflächen, Schutzziele/Maßnahmen für Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Großes Mausohr (Myotis myotis) Erhaltung und Förderung der Populationen von Teichfledermaus und Großem Mausohr durch - Unterirdische Winterquartiere / Zwischenquartiere - Erhaltung der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse - Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische oder Freizeit-Nutzung (evtl. bestehende rechtskräftige Nutzungen bleiben unberührt). Zum Schutz der Fledermäuse ggf. Vergitterung des Quartiereingangs durch ein Fledermausgitter oder anderen geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit, - Erhalt der naturnahen Umgebung der Quartiere (soweit vorhanden) bzw. wenn möglich Förderung einer solchen, Vermeidung chemischer, physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigun- gen der unterirdischen Quartiere durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gele- genen oberirdischen Bereichen b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natu-ra 2000 bedeut- sam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung artenreiche Borstgrasrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung ohne Düngung und Kalkung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Borstgrasrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - vollständigen Verzicht auf Düngung und Kalkung, Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen, - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft, einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht boden- ständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristi- schen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Heiden auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten, - Vermeidung von Eutrophierung, Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs.Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) Erhaltung und Entwicklung, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, Schutzziele/Maßnahmen für Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150) Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, kraut- und geophytenreicher Orchi- deen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse, aus Artenschutz- gründen ggfs. auch aufgelichtete Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen Schutzziele/Maßnahmen für Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) Erhaltung und Entwicklung naturnaher, meist krautreicher Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - bei Wäldern in Steilhanglagen nach Möglichkeit Nutzungsaufgabe oder Einzelstammentnahme, Schutzziele/Maßnahmen für Uhu Erhaltung und Förderung der Uhu-Population durch - Schutz geeigneter Lebensräume wie natürlicher und naturnaher Felssysteme, - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 200 Meter Radius um den Horst), - Verbot bzw. Regelung der Freizeitnutzung. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4519-0045 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hagen - Königsseite |
Link zur Karte: | BK-4519-0045 |
Objektbeschreibung: | Das NSG umfasst einen steilen bis schroffen, bogenförmig von Westen nach Norden verlaufenden Talhang zur Diemel bei Obermarsberg. Der westliche, nordexponierte Hangabschnitt weist ein Mosaik aus Wald- und Grünlandflächen auf, der nördliche, westexponierte Hangabschnitt ist großteils naturnah bewaldet. Im bis zur Bahntrasse Brilon - Marsberg einbezogenen Talgrund dominieren nährstoffreiche Wiesen und Weiden. Der nördliche, oft flachgründige bis schuttige Hangbereich wird von einem weitgehend nadelholzfreien Laubwaldkomplex eingenommen. Buchen-Hallenwäldern im mittleren Baumholzalter dominieren. Oft ist Starkholz und geringes Baumholz in höherem Umfang beigemengt, bereichsweise auch eine Buchenverjüngung in der Strauch- oder Krautschicht flächig entwickelt. Waldmeister-Buchenwald nimmt den größten Flächenanteil ein, der in den unteren Hangbereichen in Hainsimsen-Buchenwald, am Oberhang in wärmeliebenden Buchenwald, teils auch in Orchideen-Buchenwald übergeht. Daneben finden sich im südlichen Waldteil vor allem im Umfeld von Felsen Traubeneichen(misch)wälder, auf feinschuttigen Böden teils krüppelwüchsig und in wärmeliebender Ausbildung, am Oberhang und im Norden auch Eichen- und Ahornmischwälder mit Tendenzen zu den wärmeliebenden Linden-Ahornwäldern. In der südlichen Hälfte des Waldes sind neben Kleinfelsen größere, besonnte und zerklüftete Felskomplexe aus Tonschiefer mit örtlichen Übergängen zu den Feinschutthalden sowie baumarme, besonnte Feinschutthalden aus splittrigem Schieferschutt (nach Biotopkartierung 2000 Habitat des Steppengrashüpfers) eingelagert. Im Norden steht am Oberrand ein 4-8 m hohes, etwa 160 m langes Felsband aus Zechsteinkalk an. Es wird von einem geschotterten Weg begrenzt, was den Eindruck einer anthropogenen Entstehung (oder zumindest Vergrößerung) vermittelt. Im Felsen befinden sich die Drakenhöhlen, natürliche Spalthöhlen, deren Eingänge durch (übersteigbare) Holzzäune gesichert sind. Die längste Höhle erstreckt sich angeblich bis unter das Rathaus von Obermarsberg. Der Eingangsbereich der südlichen Höhle wurde durch Gesteinsabbau stark aufgeweitet und wird hier als Lagerplatz für Holzgerüste des mittelalterlichen Marktes in Obermarsberg genutzt. In ihr wurden 2004/2005 neun Fledermausarten im Winterquartier nachgewiesen (Fundortkataster LANUV). Eine Höhle ist ausgemauert. Am siedlungsnahen, östlichen Oberhang bestehen in terrassiertem Gelände Kleingärten, teils brachgefallen, teils extensiv gepflegt mit Fettwiesen, Brennnesselfluren, Gebüschen, Obst- und alten Laubbäumen. Aus dem Siedlungsbereich werden Gartenabfälle im Wald entsorgt. Der Wald ist abgesehen von Wanderwegen nahezu unerschlossen. Der Hangbogen und der anschließende westliche Hangbereich wird von einem strukturreichen Komplex aus extensiv genutzten, aber artenarmen und nährstoffreichen Hangweiden, einer nährstoffreichen Glatthaferwiese, Fichtenforst, einem ehemals beweideten, alten Ahornwald mit viel Feld-Ahorn und einem größeren, verwaldenden Gebüsch eingenommen. Kleinflächig kommen am Unterhang Feinschutthalden und Felsbildungen vor. Im Diemeltal dominieren nährstoffreiche Viehweiden und Mähweiden, im Norden auch eine brennnesselreiche Brache mit einem länglichen, naturnahen Kleingewässer mit Röhricht- und Seggenriedvegetation. Die Bahndammböschung wird teils von einer haselreichen Hecke, teils von einem heterogenen Gehölzstreifen mit im Westen alten, überständigen Eschen eingenommen. Das Gebiet ist mit seinem hohen Anteil an naturnahen Wäldern sowie seiner Vielzahl an natürlichen Fels- und Schutthaldenbiotopen von herausragendem Wert und stellt einen repräsentativen Ausschnitt für heimische Buchen- und Eichenwald-Ökosysteme dar. Bei den Wäldern ist vor allem der hohe Anteil an trocken-warmen Hangschuttwäldern al von Natur aus seltene Waldtypen besonders hervorzuheben. Verschiedenartige, zumeist lineare Kleingehölze, Höhlen mit Fledermausvorkommen, eine Glatthaferwiese sowie ein naturnahes Kleingewässer erhöhen die Biotopvielfalt und damit den Wert des Gebietes. Das NSG Hagen - Königsseite ist als Teil des FFH-Gebietes "Gewässersystem Diemel und Hoppecke" von internationaler Bedeutung. Er ist unverzichtbarer Bestandteil des Biotopverbundsytems von naturnahen Wäldern sowie von Fels-, Schutthalden- und Höhlenlebensräumen in diesem FFH-Gebiet. |
Kennung: |
BK-4519-0137 |
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Objektbezeichnung: |
Mischwald am "Schneider Knapp" |
Link zur Karte: | BK-4519-0137 |
Objektbeschreibung: | Am nördlichen Rand des Obermarsberger Waldes stockt ein Mosaik aus kleinparzelligen Fichten- und Hainbuchenbeständen. Der Hainbuche ist Rotbuche und Ahorn beigemischt. Die Krautschicht besteht aus der typischen Artenkombination der Waldgerste-Buchenwälder. Viele Hainbuchen weisen Mehrstämmigkeit auf, welches auf die frühere Nutzung als Niederwald deutet. Das Gebiet ist Arrondierungsfläche zu den sich östlich anschließenden Buchenbeständen des FFH-Gebietes "Gewässersystem Diemel und Hoppecke". |
Kennung: |
BK-4518-0155 |
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Objektbezeichnung: |
Gehölzkomplex bei Obermarsberg |
Link zur Karte: | BK-4518-0155 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Gebiet handelt es sich um ein kleinparzelliges Mosaik aus Gehölzen, Grünlandflächen, ehemalige und verbrachte Kleingartenanlagen und Fichtenbeständen. Das Gebiet ist Pufferzone zu dem sich westlich anschließenden Buchenwäldern des FFH- Gebiets "Gewässersystem Diemel und Hoppecke" |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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